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Wieviel Zucker steckt in Erfrischungsgetränken?

LAVES untersucht Erfrischungsgetränke auf Zuckergehalt und Nährwertkennzeichnung


Getränkedosen stehen in Zuckerwürfeln Bildrechte: ©airborne77 - stock.adobe.com

Zucker ist ein wichtiger Energielieferant in der Ernährung. Allerdings wird Zucker bei einem langfristig erhöhten Konsum und einer dadurch unausgewogenen Ernährung ernährungsmedizinisch als verantwortlich für die Zunahme von Zivilisationskrankheiten angesehen. Die WHO (Weltgesundheitsorganisation, World Health Organization) empfiehlt in der täglichen Ernährung eine deutliche Reduzierung der Zuckeraufnahme für Kinder und Erwachsene, um das Risiko einer Erkrankung an Diabetes mellitus Typ 2 zu senken.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. eine nationale Reduktions- und Innovationsstrategie entwickelt. Das BMEL hat im April 2024 einen 2. Zwischenbericht zur Strategie veröffentlicht. Es kommt zu dem Schluss, dass die erzielten Veränderungen noch nicht ausreichen. Daher sollen bis Ende 2024 Reduktionsziele für relevante Lebensmittelgruppen vorliegen (BMEL: Nationale Reduktions- und Innovationsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten).

Wie hoch sind aktuell die Zuckergehalte in den Erfrischungsgetränken und wie können Verbraucherinnen und Verbraucher den Zuckergehalt der Getränke erkennen?

Alkoholfreie Erfrischungsgetränke zeichnen sich durch einen süßen, aromatischen Geschmack aus und sollen in erster Linie den Durst löschen. Abzugrenzen sind diese Getränke auf der einen Seite von den Wässern, wie natürliches Mineralwasser, Quell- und Tafelwasser, die keinen Geschmack aufweisen und auf der anderen Seite von den Frucht- und Gemüsesäften und -nektaren, bei deren Verzehr die Zufuhr von natürlichen Fruchtinhaltsstoffen im Vordergrund stehen.

Untersuchungsergebnisse des LAVES

Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung werden im LAVES im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Hannover/Braunschweig am Standort Braunschweig circa 500 Erfrischungsgetränke pro Jahr untersucht. Ein Untersuchungsschwerpunkt liegt in der Ermittlung des Zuckergehaltes dieser Getränke und Überprüfung der Nährwertkennzeichnung. Die Proben werden von den kommunalen Behörden risikoorientiert bei ansässigen Herstellern, im Handel und der Gastronomie entnommen. Bei den dargestellten Ergebnissen handelt es sich somit nicht um eine systematische Marktanalyse, sondern um die Ergebnisse der nach dem Stichprobenprinzip zur Untersuchung eingereichten Proben. Prozentuale Anteile am Markt können davon nicht abgeleitet werden.

Das dargestellte Probenkontingent (n= Anzahl der Proben in den Jahren 2022 bis 2024) setzte sich aus Fruchtsaftschorlen (n=25), Brausen (n=24), Limonaden (n=23), Fruchtsaftschorlen (n=25), Kinderpunsch (n=43) und Energydrinks (n=24) zusammen.

In Abbildung eins sind die Zuckergehalte der zuckergesüßten Erzeugnisse und der Medianwert (rote Markierung) in Gramm je Liter auszugsweise dargestellt. Der Wert, der genau in der Mitte einer Datenverteilung liegt, nennt sich Median oder Zentralwert. Die eine Hälfte aller Individualdaten ist immer kleiner, die andere größer als der Median. Bei einer geraden Anzahl von Individualdaten ist der Median die Hälfte der Summe der beiden in der Mitte liegenden Werte.

Abbildung 1: Zuckergehalt in g/100ml in Erfrischungsgetränken in den Jahren 2022 bis 2024 Bildrechte: © LAVES
Abbildung 1: Zuckergehalt in g/100 ml in Erfrischungsgetränken in den Jahren 2022 bis 2024
Um Veränderungen der Zusammensetzung der Getränke zu erkennen, wurden beispielhaft die Zuckergehalte in zuckergesüßten Colalimonaden der Jahre 2022 bis 2024 verglichen. In Abbildung zwei sind die Ergebnisse zusammengestellt. Die Darstellung des Medianwertes (rote Linie) lässt keinen eindeutigen Trend zu geringeren Zuckergehalten erkennen.
Abbildung 2: Zuckergehalt in g/L in zuckergesüßten Cola-Limonaden in den Jahren 2022 bis 2024 Bildrechte: © LAVES
Abbildung 2: Zuckergehalt in g/L in zuckergesüßten Cola-Limonaden in den Jahren 2022 bis 2024

Erfreulicherweise stimmte der deklarierte Zuckergehalt, bis auf eine Probe, in allen untersuchten Proben im Rahmen der zulässigen Toleranz mit dem nachweisbaren Gehalt überein. Gemäß den Rechtsvorschriften muss auf jeder Getränkeverpackung eine Nährwerttabelle aufgeführt werden. Hier muss an fünfter Position, unterhalb der Kohlenhydrate, der Gehalt an Zucker in Gramm pro 100 ml aufgeführt werden. Die Reihenfolge ist vorgeschrieben, sodass der Verbraucher sich auf einen Blick über den Zuckergehalt informieren kann. Zusätzlich kann der Gehalt pro Portion aufgeführt werden, sofern die Portionsgröße und die Anzahl der in der Packung enthaltenen Portionen angegeben sind. Anhand der deklarierten Gehalte kann sich der Verbraucher einen Überblick verschaffen, wie viel Zucker er mit den Getränken zu sich nimmt.

Um eine Reduzierung des Zuckerkonsums in der Ernährung zu erzielen, müssen nicht nur Getränke mit einem geringeren Gehalt an Zucker hergestellt werden. Auch der Verbraucher muss seine Trinkgewohnheiten dahingehend ändern, dass er seinen Durst auch mit Erzeugnissen löscht, die keine Zucker (wie zum Beispiel Wasser) oder weniger Zucker enthalten. Ziel muss es auch sein, eine Verbesserung der Ernährungskompetenz der Verbraucherinnen und Verbraucher zu bewirken.

Frühere Untersuchungsergebnisse

Das Probenkontingent (n= Anzahl der Proben im Jahr 2019) setzte sich aus Fruchtsaftgetränken (n=38), Limonaden (Cola-, Kräuter-, Orangen-, Zitronen-,Bitter Lemon) (n=144), Brausen (n=22), Energydrinks (n=46), Malzgetränke (n=30), Fruchtsaftschorlen (n=59) und Mineralwasser mit Frucht und/oder Aroma (n=30) zusammen. Darüber hinaus bildeten weitere Erfrischungsgetränke unterschiedlichster Zusammensetzung wie Eistee-Getränke, Getränke mit einem Gemüseanteil beziehungsweise mit einem Zusatz von alkoholfreiem Bier oder mit Vitamin- und Mineralstoffzusätzen einen nicht unerheblichen Teil des Probenkontingentes (n=96).

Da der gesamte Bereich der Erfrischungsgetränke zur Untersuchung vorlag, zeigen die Ergebnisse einen guten Überblick über die Zuckergehalte. Von den zur Untersuchung eingereichten Proben waren 83 brennwertvermindert und enthielten Süßungsmittel.

Gemäß den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe ist der Zusatz von Süßungsmitteln zu Erfrischungsgetränken bis zu einer jeweiligen Höchstmenge zulässig, wenn es sich um ein Erzeugnis handelt, dem kein Zucker zugesetzt wurde oder wenn es sich um ein brennwertvermindertes Erzeugnis handelt. Eine Brennwertverminderung liegt vor, wenn das Lebensmittel einen um 30 Prozent geringeren Brennwert aufweist als das vergleichbare oder ursprüngliche Lebensmittel. Zu den gebräuchlichen Süßungsmitteln zählen Saccharin, Cyclamat, Acesulfam-K, Aspartam, Sucralose und die Steviolglycoside, die den Getränken einzeln oder in unterschiedlichen Kombinationen zugesetzt werden können. Alle Süßungsmittel sind im Zutatenverzeichnis aufzuführen. Zusätzlich muss bei diesen Getränken die Bezeichnung des Lebensmittels ergänzt werden um die Angabe „… mit Süßungsmittel(n)“ oder „…mit Zucker(n) und Süßungsmittel(n)“. Diese Angaben müssen auch bei loser Abgabe auf einem Schild an der Ware oder auf der Getränkekarte aufgeführt werden, so dass der Verbraucher diese Erzeugnisse sofort erkennen kann. Bei Getränken mit einem Zuckergehalt von bis zu 5g pro Liter (entspricht 0,5g / 100 ml) darf mit der Angabe „zuckerfrei“ geworben werden.

Abbildung 1: Zuckergehalt in g/L in Erfrischungsgetränken   Bildrechte: © LAVES
Abbildung 3: Zuckergehalt in g/L in Erfrischungsgetränken im Jahr 2019

    Weitere Untersuchungen in den kommenden Jahren werden zeigen, inwieweit die vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für Ende 2024 angekündigten Zucker-Reduktionsziele von Seiten der Hersteller umgesetzt werden.

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