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Weinland Niedersachsen

Wissenswertes von A wie Anbaufläche bis Z wie Zulassung


Bildrechte: © Thierry RYO - stock.adobe.com
Riesling aus Göttingen oder Rotwein aus Uelzen - bis vor ein paar Jahren war dies rechtlich noch unmöglich. Mitte der 70er-Jahre hatte die Europäische Union (EU) die Neuanpflanzung von Weinreben verboten, um Übermengen bei der Weinproduktion abzubauen. Seit 2016 gilt jedoch ein neues Genehmigungssystem der EU für Rebpflanzungen, das auch den Weinbau in Niedersachsen erlaubt. Seitdem ist die Zahl der Weinanbauerinnen und Weinanbauern von der Küste bis zum Harz kontinuierlich gestiegen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Weinanbau in Niedersachsen:


Dürfen Weinreben bereits vor der Genehmigung angepflanzt und geerntet werden?

Nach dem Deutschen Weinbaugesetz dürfen Rebpflanzungen zur Weinerzeugung nur nach vorheriger Genehmigung angepflanzt werden. Davon ausgenommen ist Weinanbau für den Eigenbedarf auf einer Fläche von maximal 0,1 Hektar. Eine Anzeigepflicht gegenüber dem LAVES besteht bereits ab einer Fläche von über 500 Quadratmetern Hauswein.

Gibt es ausgewiesene „Weinanbaugebiete in Niedersachsen“?

Ausgewiesene Weinanbaugebiete gibt es in Niedersachsen derzeit nicht. Dieser Begriff ist gesetzlich geschützt und für Niedersachsen sind bisher keine entsprechenden Gebiete festgelegt.

Wie müssen Weine aus Niedersachsen gekennzeichnet werden?

Bezeichnungen wie „Göttinger Riesling“ oder „Hannoveraner Rotwein“ sind rechtlich nicht möglich. Vorgeschrieben ist stattdessen die Kennzeichnung „Deutscher Wein“. Ein Hinweis auf regionale Erzeugung - zum Beispiel Niedersachsen oder Oldenburg - ist ohne eine (Qualitäts-)Zulassung der EU nicht gestattet. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen die Weine mit Jahrgang, Sorte und/oder einem Hinweis auf den ökologischen Landbau gekennzeichnet werden.

Zwingende Kennzeichnungen sind:

  1. die Bezeichnung „Wein“
  2. der vorhandene Alkoholgehalt
  3. die Angabe des Mitgliedsstaates, in dem die Trauben geerntet und zu Wein verarbeitet wurden; gängig: Deutscher Wein
  4. der Name und Anschrift des Abfüllers, eventuell abweichender Abfüllort
  5. die Nettofüllmenge
  6. die Allergenkennzeichnung
  7. die Loskennzeichnung
  8. gegebenenfalls klarstellend: Roséwein, Rosé oder Rotling

Als freiwillige Angaben sind zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

  1. das Erntejahr
  2. die Bezeichnung einer oder mehrerer Keltertraubensorten, jedoch ist die Angabe der meisten bekannten Rebsorten wie Riesling unzulässig
  3. die Angabe des Zuckergehalts (trocken, halbtrocken, lieblich, süß)
  4. die Angabe bestimmter Erzeugungsverfahren
Weitere fakultative Angaben in Kennzeichnung und Werbung sind nur zulässig, wenn sie nicht irreführend sind. Zulässig sind zum Beispiel die Bezeichnungen „Weißwein“ oder „Rotwein“, unzulässig ist zum Beispiel die Verwendung traditioneller Begriffe oder Hinweise auf geografische Gebiete bei Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) und geschützte geographische Angabe (g.g.A.).

Ausführliche Informationen gibt es in unserem Infoblatt Weinkennzeichnung

Wie viele Anbaubewilligungen gab es in Niedersachsen bislang?

Seit 2024 dürfen insgesamt 43 Bewilligungsinhaber in Niedersachsen professionellen Weinanbau betreiben. In Niedersachsen wird derzeit auf einer Fläche von rund 31 Hektar angepflanzt. Die Zahl der genehmigten Rebfläche ist seit 2016 auf rund 47 Hektar angewachsen.

Bislang sind für Niedersachsen folgende Anbaubewilligungen erfolgt:

Jahr

Anzahl

Bewilligungsinhaber

Anzahl Bewilligungs-

bescheide der BLE

Beantragte

Fläche in Hektar

Bewilligte

Fläche in Hektar

2016

10

12

12,2506

7,5869

2017

3

8

7,3659

6,0743

2018

6

8

3,4519

3,4519

2019 5 11 4,6528 4,6528
2020 4 7 2,7500 2,7500
2021 6 14 9,3675
6,3047
2022 6
21
12,2070 6,8709
2023
2 7
5,9047
5,2343
2024
3 13
7,4608
6,2319
erloschen 2 3 - 1,87

Gesamt

43

98

65,4112

47,2877


In welchen Regionen in Niedersachsen wird bereits Weinanbau betrieben?

Weinanbau in Niedersachsen (Stand 2024)   Bildrechte: LAVES

Die von 2016 bis 2024 bewilligten Flächen verteilen sich wie folgt auf die niedersächsischen Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Region Hannover:

Landkreis
zugeteilte Fläche in Hektar (absteigend sortiert)
Uelzen 6,86
Region Hannover 5,38
Göttingen
5,17
Vechta
4,31
Gifhorn 3,75
Goslar 2,77
Ammerland
2,58
Schaumburg 2,50
Osnabrück
2,48
Lüneburg
1,90
Wolfenbüttel 1,36
Cloppenburg 1,07
Rotenburg (Wümme)
0,82
Friesland
0,52
Grafschaft Bentheim
0,47
Lüchow-Dannenberg
0,40
Stade
0,40
Heidekreis 0,34
Hameln-Pyrmont
0,30
Wesermarsch
0,30
Holzminden
0,30
Verden 0,22
Oldenburg
0,18
Celle
0,11
Hildesheim
0,05


Übersicht genehmigte Flächen Weinbau in Niedersachsen (2024)   Bildrechte: LAVES

Welche Weinreben werden in Niedersachsen angepflanzt?

In Niedersachsen werden momentan (Stand Rebflächenmeldung 05.01.2024) deutlich mehr Reben für weiße als für rote Keltertrauben angebaut. Auf insgesamt sechs ha Rebfläche wachsen zehn verschiedene Sorten rote Keltertrauben, der Hauptanteil entfällt auf die Sorten Regent (1,78 ha), Rondo (0,98 ha) und Cabaret Noir (0,96 ha). Der größere Flächenanteil entfällt mit 24,91 ha auf die weißen Keltertraubensorten, wovon insgesamt 21 verschiedene Sorten angepflanzt werden. Hier sticht die Sorte Solaris (9,6 ha) heraus, während Muscaris (2,29 ha) und Grauer Burgunder (1,72 ha) jeweils nicht einmal ein Viertel der Fläche des Solaris erreichen. Von den übrigen 18 Sorten weißer Keltertrauben wird aktuell keine auf mehr als 1,42 ha angebaut.

bepflanzte Fläche nach Keltertraubensorte (Stand 05.01.2024)   Bildrechte: LAVES
angepflanzte rote Keltertraubensorten (Stand 05.01.2024)   Bildrechte: LAVES
angepflanzte rote Keltertraubensorten (Stand Rebflächenmeldung 05.01.2024)
angepflanzte weiße Keltertraubensorten (Stand 05.01.2024)   Bildrechte: LAVES
angepflanzte weiße Keltertraubensorten (Stand Rebflächenmeldung 05.01.2024)

Welchen Ertrag bringen die Anbauflächen in Niedersachsen?

Ab dem zweiten Weinwirtschaftsjahr (1. August bis 31. Juli) nach dem Pflanzen der Reben steht eine Fläche offiziell im Ertrag. Das erfüllt in Niedersachsen eine bestockte Rebfläche von 22,5 Hektar. 18 Hektar davon tragen weiße Rebsorten (davon entfallen 28 Prozent auf den Solaris, 16 Prozent Helios, 13 Prozent Sauvignac, 12 Prozent Sauvignon gris und 31 Prozent auf sonstige weiße Rebsorten) und 4,5 Hektar rote Rebsorten (davon entfallen 53 Prozent auf Regent, 11 Prozent auf Pinotin und 36 Prozent auf sonstige rote Rebsorten).

Laut aktueller Erhebungen zur Ernte 2023 wurden etwa 80.300 Liter als Ertrag eingebracht – 67.700 Liter aus weißen Rebsorten und 12.600 Liter aus roten Rebsorten.

Wie läuft die Genehmigung von Anbauflächen in Niedersachsen ab?

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist für die Genehmigungen von Weinbau in ganz Deutschland zuständig. Anträge auf professionellen Weinbau in Niedersachsen können dort gestellt werden. Diese müssen bis Ende Februar eines Jahres eingegangen sein und bis Ende Juli des Jahres der Antragstellung entschieden werden (zum Beispiel für 2025: Anträge im Zeitraum vom 1. Januar bis 28. Februar 2025, Genehmigungen bis zum 1. August 2025). Nach der Genehmigung haben Weinbauerinnen und Weinbauer drei Jahre Zeit, die entsprechenden Flächen zu bepflanzen.

Wie viel Weinanbaufläche kommt in Niedersachsen jährlich dazu?

Deutschlandweit darf die Weinanbaufläche nach dem deutschen Weingesetz jedes Jahr um 0,3 Prozent wachsen. Bei der BLE werden die 0,3 Prozent auf Deutschland verteilt. Wenn Antragstellerinnen und Antragsteller aus Niedersachsen insgesamt weniger als fünf Hektar beantragen, bekommt jede Antragstellerin oder jeder Antragsteller 100 Prozent bewilligt. Wird für Niedersachsen mehr als fünf Hektar beantragt, kann die Fläche nach bestimmten Kriterien auch fünf Hektar übersteigen. Jede Antragstellerin und jeder Antragsteller erhält dann jedoch anteilige Kürzungen.

Ausführliche Informationen gibt es in unserem Merkblatt Ermittlung der Größe von Weinbauparzellen/Rebflächen

Für welche Aufgaben ist das LAVES beim Weinanbau in Niedersachsen zuständig?

Das LAVES überwacht den Anbau - entsprechend der Genehmigung der BLE - und die Erntemengen. Zudem nimmt es die von der EU vorgeschrieben vielfältigen Meldungen entgegen und leitet sie weiter. Zusätzlich wird daraus eine Weinbaukartei, unter anderem über Rebflächen, Anbausorten, Weinerträge und Weinbestände erstellt. Das LAVES erhebt auch die von den Winzern die vorgeschriebenen Abgaben und führt diese an den Deutschen Weinfonds ab.

Ausführliche Informationen zu den Zuständigkeiten gibt es im Internetartikel Wein

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