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Weinland Niedersachsen
Wissenswertes von A wie Anbaufläche bis Z wie Zulassung
Dürfen Weinreben bereits vor der Genehmigung angepflanzt und geerntet werden?
Nach dem Deutschen Weinbaugesetz dürfen Rebpflanzungen zur Weinerzeugung nur nach vorheriger Genehmigung angepflanzt werden. Davon ausgenommen ist Weinanbau für den Eigenbedarf auf einer Fläche von maximal 0,1 Hektar. Eine Anzeigepflicht gegenüber dem LAVES besteht bereits ab einer Fläche von über 500 Quadratmetern Hauswein.
Gibt es ausgewiesene „Weinanbaugebiete in Niedersachsen“?
Ausgewiesene „Weinanbaugebiete“ gibt es in Niedersachsen derzeit nicht. Dieser Begriff ist gesetzlich geschützt und für Niedersachsen sind bisher keine entsprechenden Gebiete festgelegt.
Wie müssen Weine aus Niedersachsen gekennzeichnet werden?
Bezeichnungen wie „Göttinger Riesling“ oder „Hannoveraner Rotwein“ sind rechtlich nicht möglich. Vorgeschrieben ist stattdessen die Kennzeichnung „Deutscher Wein“. Ein Hinweis auf regionale Erzeugung - zum Beispiel Niedersachsen oder Oldenburg - ist ohne eine (Qualitäts-)Zulassung der EU nicht gestattet. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen die Weine mit Jahrgang, Sorte und/oder einem Hinweis auf den ökologischen Landbau gekennzeichnet werden.
Zwingende Kennzeichnungen sind:
- die Bezeichnung „Wein“
- der vorhandene Alkoholgehalt
- die Angabe des Mitgliedsstaates, in dem die Trauben geerntet und zu Wein verarbeitet wurden; gängig: Deutscher Wein
- der Name und Anschrift des Abfüllers, eventuell abweichender Abfüllort
- die Nettofüllmenge
- die Allergenkennzeichnung
- die Loskennzeichnung
- gegebenenfalls klarstellend: Roséwein, Rosé oder Rotling
Als freiwillige Angaben sind zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen möglich:
- das Erntejahr
- die Bezeichnung einer oder mehrerer Keltertraubensorten, jedoch ist die Angabe der meisten bekannten Rebsorten wie Riesling unzulässig
- die Angabe des Zuckergehalts (trocken, halbtrocken, lieblich, süß)
- die Angabe bestimmter Erzeugungsverfahren
Ausführliche Informationen gibt es in unserem Infoblatt Weinkennzeichnung
Wie viele Anbaubewilligungen gab es in Niedersachsen bislang?
Seit 2024 dürfen insgesamt 43 Bewilligungsinhaber in Niedersachsen professionellen Weinanbau betreiben. In Niedersachsen wird derzeit auf einer Fläche von rund 31 Hektar angepflanzt. Die Zahl der genehmigten Rebfläche ist seit 2016 auf rund 47 Hektar angewachsen.
Bislang sind für Niedersachsen folgende Anbaubewilligungen erfolgt:
Jahr |
Anzahl Bewilligungsinhaber |
Anzahl Bewilligungs- bescheide der BLE |
Beantragte Fläche in Hektar |
Bewilligte Fläche in Hektar |
2016 |
10 |
12 |
12,2506 |
7,5869 |
2017 |
3 |
8 |
7,3659 |
6,0743 |
2018 |
6 |
8 |
3,4519 |
3,4519 |
2019 | 5 | 11 | 4,6528 | 4,6528 |
2020 | 4 | 7 | 2,7500 | 2,7500 |
2021 | 6 | 14 | 9,3675 |
6,3047 |
2022 | 6 |
21 |
12,2070 | 6,8709 |
2023 |
2 | 7 |
5,9047 |
5,2343 |
2024 |
3 | 13 |
7,4608 |
6,2319 |
erloschen | 2 | 3 | - | 1,87 |
Gesamt |
43 |
98 |
65,4112 |
47,2877 |
In welchen Regionen in Niedersachsen wird bereits Weinanbau betrieben?
Die von 2016 bis 2024 bewilligten Flächen verteilen sich wie folgt auf die niedersächsischen Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Region Hannover:
Landkreis |
zugeteilte Fläche in Hektar (absteigend sortiert) |
Uelzen | 6,86 |
Region Hannover | 5,38 |
Göttingen |
5,17 |
Vechta |
4,31 |
Gifhorn | 3,75 |
Goslar | 2,77 |
Ammerland |
2,58 |
Schaumburg | 2,50 |
Osnabrück |
2,48 |
Lüneburg |
1,90 |
Wolfenbüttel | 1,36 |
Cloppenburg | 1,07 |
Rotenburg (Wümme) |
0,82 |
Friesland |
0,52 |
Grafschaft Bentheim |
0,47 |
Lüchow-Dannenberg |
0,40 |
Stade |
0,40 |
Heidekreis | 0,34 |
Hameln-Pyrmont |
0,30 |
Wesermarsch |
0,30 |
Holzminden |
0,30 |
Verden | 0,22 |
Oldenburg |
0,18 |
Celle |
0,11 |
Hildesheim |
0,05 |
Welche Weinreben werden in Niedersachsen angepflanzt?
In Niedersachsen werden momentan (Stand Rebflächenmeldung 05.01.2024) deutlich mehr Reben für weiße als für rote Keltertrauben angebaut. Auf insgesamt sechs ha Rebfläche wachsen zehn verschiedene Sorten rote Keltertrauben, der Hauptanteil entfällt auf die Sorten Regent (1,78 ha), Rondo (0,98 ha) und Cabaret Noir (0,96 ha). Der größere Flächenanteil entfällt mit 24,91 ha auf die weißen Keltertraubensorten, wovon insgesamt 21 verschiedene Sorten angepflanzt werden. Hier sticht die Sorte Solaris (9,6 ha) heraus, während Muscaris (2,29 ha) und Grauer Burgunder (1,72 ha) jeweils nicht einmal ein Viertel der Fläche des Solaris erreichen. Von den übrigen 18 Sorten weißer Keltertrauben wird aktuell keine auf mehr als 1,42 ha angebaut.
Welchen Ertrag bringen die Anbauflächen in Niedersachsen?
Ab dem zweiten Weinwirtschaftsjahr (1. August bis 31. Juli) nach dem Pflanzen der Reben steht eine Fläche offiziell im Ertrag. Das erfüllt in Niedersachsen eine bestockte Rebfläche von 22,5 Hektar. 18 Hektar davon tragen weiße Rebsorten (davon entfallen 28 Prozent auf den Solaris, 16 Prozent Helios, 13 Prozent Sauvignac, 12 Prozent Sauvignon gris und 31 Prozent auf sonstige weiße Rebsorten) und 4,5 Hektar rote Rebsorten (davon entfallen 53 Prozent auf Regent, 11 Prozent auf Pinotin und 36 Prozent auf sonstige rote Rebsorten).
Laut aktueller Erhebungen zur Ernte 2023 wurden etwa 80.300 Liter als Ertrag eingebracht – 67.700 Liter aus weißen Rebsorten und 12.600 Liter aus roten Rebsorten.
Wie läuft die Genehmigung von Anbauflächen in Niedersachsen ab?
Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist für die Genehmigungen von Weinbau in ganz Deutschland zuständig. Anträge auf professionellen Weinbau in Niedersachsen können dort gestellt werden. Diese müssen bis Ende Februar eines Jahres eingegangen sein und bis Ende Juli des Jahres der Antragstellung entschieden werden (zum Beispiel für 2025: Anträge im Zeitraum vom 1. Januar bis 28. Februar 2025, Genehmigungen bis zum 1. August 2025). Nach der Genehmigung haben Weinbauerinnen und Weinbauer drei Jahre Zeit, die entsprechenden Flächen zu bepflanzen.
Wie viel Weinanbaufläche kommt in Niedersachsen jährlich dazu?
Deutschlandweit darf die Weinanbaufläche nach dem deutschen Weingesetz jedes Jahr um 0,3 Prozent wachsen. Bei der BLE werden die 0,3 Prozent auf Deutschland verteilt. Wenn Antragstellerinnen und Antragsteller aus Niedersachsen insgesamt weniger als fünf Hektar beantragen, bekommt jede Antragstellerin oder jeder Antragsteller 100 Prozent bewilligt. Wird für Niedersachsen mehr als fünf Hektar beantragt, kann die Fläche nach bestimmten Kriterien auch fünf Hektar übersteigen. Jede Antragstellerin und jeder Antragsteller erhält dann jedoch anteilige Kürzungen.
Ausführliche Informationen gibt es in unserem Merkblatt Ermittlung der Größe von Weinbauparzellen/Rebflächen
Für welche Aufgaben ist das LAVES beim Weinanbau in Niedersachsen zuständig?
Das LAVES überwacht den Anbau - entsprechend der Genehmigung der BLE - und die Erntemengen. Zudem nimmt es die von der EU vorgeschrieben vielfältigen Meldungen entgegen und leitet sie weiter. Zusätzlich wird daraus eine Weinbaukartei, unter anderem über Rebflächen, Anbausorten, Weinerträge und Weinbestände erstellt. Das LAVES erhebt auch die von den Winzern die vorgeschriebenen Abgaben und führt diese an den Deutschen Weinfonds ab.
Ausführliche Informationen zu den Zuständigkeiten gibt es im Internetartikel Wein
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