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Bubble Tea – wieder im Trend

LAVES prüft Bubble Tea auf Keime sowie die Verwendung und Kennzeichnung von Zusatzstoffen


Haugemachter Bubble Tea in verschiedener Sorten auf Holztisch Bildrechte: © maistock- stock.adobe.com
Bubble Tea

Das fast in Vergessenheit geratene Getränk Bubble Tea ist zurück am Markt. Es wird häufig in speziellen Geschäften nach individuellem Kundenwunsch aus Grün-, Schwarz- oder Früchtetee, Getränkesirup und den typischen bunten „Bubbles“ zusammengestellt. „Bubbles“ sind mit fruchtig schmeckendem Sirup gefüllte gelartige Kügelchen, die ein besonderes Mundgefühl bewirken. Vielfältige Variationen sind möglich: Milch anstelle von Tee, fruchtige Geleewürfel, ungefüllte Tapiokaperlen oder etwas Joghurt.

Im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des LAVES wurde Bubble Tea aus loser Abgabe schwerpunktmäßig auf den mikrobiologischen Status sowie die Verwendung und Kennzeichnung von Zusatzstoffen geprüft.

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Was ist Bubble Tea?

Die ursprünglich aus Taiwan stammende Getränkekomposition wird in speziellen Gastronomiebetrieben und auch in Fast-food-Restaurants angeboten.

Das Basisgetränk ist ein gesüßter grüner, schwarzer oder Früchte- Tee, der mit Fruchtsirup, fruchtsafthaltigen oder anderen Getränkesirupen aromatisiert wird. Angeboten werden Fruchtnoten wie Mango, Kiwi, Pfirsich, Passionsfrucht und viele andere mehr, aber auch Aromanoten wie Vanille oder Schokolade. Eine weitere Variante enthält Milch- und Milcherzeugnisse.

Die Besonderheit des Kultgetränkes liegt in dem Zusatz der dritten Komponente, den sogenannten „Bubbles“. Hier handelt es sich überwiegend um farbige mit Flüssigkeit gefüllte Kügelchen, die beim Zerbeißen im Mund zerplatzen, um quaderförmige Fruchtgelees oder um gesüßte Tapiokaperlen. Aufgrund der Vielfalt der angebotenen Zutatenkombinationen lassen sich sehr viele unterschiedliche Kompositionen zusammenstellen. Der Kunde bestellt sein individuelles Getränk, das aus den drei Komponenten zusammengestellt wird. Die fertigen Getränke werden kalt oder warm in Bechern verschiedener Größe meist mit einem dicken bunten Trinkhalm angeboten. Die Getränke sind süß, bunt und durch den Zusatz der „Bubbles“ andersartig als andere Getränke und dadurch insbesondere bei Kindern und Jugendlichen beliebt.

Untersuchungsergebnisse des LAVES

Im Jahr 2022 wurden im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover 35 Proben Bubble Tea aus loser Abgabe untersucht. Sie wurden schwerpunktmäßig auf ihren mikrobiologischen Status sowie die Verwendung und Kennzeichnung von Zusatzstoffen geprüft.

Auffällig hohe Gehalte an Mikroorganismen wurden in sieben Proben nachgewiesen, dies deutet auf hygienische Schwachstellen im Herstellungsprozess hin.

Eine Probe wurde auf Grund von Insektenteilen als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt.

Eine weitere Probe enthielt die unzulässige neuartige Lebensmittelzutat Anchan-Tee aus den Blüten der Blauen Klitorie (Clitoria ternatea).

Deutliche Defizite zeigten sich bei der Umsetzung der Vorgaben zur Zusatzstoffkennzeichnung. Es fehlte die Kennzeichnung von Süßungsmitteln (sechsmal), Farbstoffen (fünfmal) oder Konservierungsstoffen (dreimal). Der für bestimmte Farbstoffe vorgesehene Warnhinweis „Bezeichnung oder E-Nummer des Farbstoffs/der Farbstoffe: Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ fehlte bei 16 Proben. Zudem wurde auf die Übergangsfrist zur Verwendung von Titandioxid (dreimal) und Mängel bei der vorhandenen Zusatzstoffkennzeichnung (neunmal) hingewiesen.

Bubble Tea – nicht für kleine Kinder!

Weiterhin kritisch gesehen wird das Trinken dieser Getränke von Kleinkindern mit einem Trinkhalm. Die Kugeln haben einen Durchmesser von circa fünf bis acht mm und werden durch einen Trinkhalm mit einem Innendurchmesser von circa elf mm aufgesogen. Dadurch besteht die Gefahr, dass die Stärkekugeln in die Atemwege gelangen und so die Atmung blockieren können. Bislang sind keine Aspirationsunfälle bekannt geworden, aber insbesondere bei Kleinkindern wird diese Gefahr gesehen. Viele Gastronomiebetriebe haben reagiert und warnen auf den Speise- und Getränkekarten mit den Worten „nicht für Kinder unter 4 Jahren geeignet“ oder mit einem entsprechenden Piktogramm.

Bubble Teas auf der Grundlage von grünen oder schwarzen Tee enthalten das Alkaloid Koffein, das als natürlicher Inhaltsstoff in Teeblättern vorkommt. Nur die Getränke auf der Basis von Früchtetee sind koffeinfrei. Die analytisch ermittelten Gehalte in den untersuchten Proben schwankten sehr stark je nach Zusammensetzung des Getränkes von „nicht nachweisbar“ bei Früchtetee bis zu Spitzenwerten von mehr als 200 mg pro Liter bei der Verwendung von grünem und schwarzem Tee. Da in den Getränkekarten und Angeboten die Bezeichnung „Tee“ aufgeführt wird, muss bei diesen Produkten ein erhöhter Koffeingehalt von mehr als 150 mg pro Liter nicht kenntlich gemacht werden.

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Glitzerpartikel / Titandioxid

Besondere Glitzereffekte können zum Beispiel durch die Farbstoffe E 171 (Titandioxid) und E 172 (Eisenoxide und Eisenhydroxide) hervorgerufen werden. In Getränken wie beispielsweise Bubble Tea ist der Farbstoff E 172 zugelassen. Der Farbstoff E 171 ist mit Wirkung zum 7.2.2022 in diesen Lebensmitteln nicht mehr zugelassen. Erzeugnisse, die diesen Farbstoff enthalten, dürfen jedoch bis zum Ablauf ihres Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums auf dem Markt bleiben.

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