Benzol in Getränken mit Kirschgeschmack: Ein Problem?
Alle die es gern fruchtig mögen, für die sind Getränke mit Fruchtgeschmack eine beliebte Alternative zum klassischen Mineralwasser. Im Handel gibt es beispielsweise eine große Auswahl an Getränken mit Kirschgeschmack - etwa Mineralwasser mit Aromazusatz oder Kirschnektar. Kirschliköre sind ebenfalls in den Supermarktregalen zu finden. Die sensorische Note „Kirsch“ ist maßgeblich auf die aromaaktive Substanz Benzaldehyd zurückzuführen. Benzaldehyd kommt in Kirschkernen natürlich vor und ist Bestandteil von Kirscharomen.
Aus Benzaldehyd kann unter Lichteinfluss Benzol entstehen. Die natürlichen roten Farbstoffe des Kirschsafts schützen durch ihre lichtabsorbierende Wirkung vor der Bildung von Benzol.
Zur Prüfung der Benzolbelastung von Getränken mit Kirschgeschmack wurden im Lebensmittel und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des LAVES im Jahr 2020 insgesamt 68 Proben untersucht. Es handelte sich um neun Proben Mineralwasser mit Aromazusatz, sechs Proben Erfrischungsgetränk mit Kirschsaft- und Aromazusatz, 27 Proben Kirschnektar und 15 Proben Likör.
In 63 Proben lagen die Benzolgehalte unterhalb der Nachweis- beziehungsweise der Bestimmungsgrenze von < 0,10/<0,20 Mikrogramm (µg) pro Kilogramm (kg). In fünf Kirschlikören wurden Gehalte zwischen 0,25 µg/kg und 0,82 µg/kg ermittelt. Diese Proben wiesen mit mehr als 100 Milligramm pro Liter auch die höchsten Konzentrationen an Benzaldehyd auf und enthielten keine kirschspezifischen Inhaltsstoffe. Die rote Farbe beruhte auf dem zulässigen Zusatz des roten Lebensmittelfarbstoffes Azorubin (E 122).
Fazit:
Insgesamt zeigen die Ergebnisse, dass der überwiegende Teil der untersuchten Getränke keinen Beitrag zur Benzolbelastung der Verbraucherinnen und Verbraucher leistet.
Bei den fünf Kirschlikören mit positivem Benzolbefund, die vom selben Hersteller stammten, wurde die Empfehlung zur Überprüfung der Qualität und der Lagerungsbedingungen des eingesetzten Kirscharomas ausgesprochen.
Benzol zählt zu den Stoffen mit nachgewiesener krebserzeugender Wirkung bei Menschen. Nach einer Europäischen Verordnung sind Kontaminanten in Lebensmitteln auf so niedrige Werte zu begrenzen, wie sie durch gute Praxis auf allen Stufen des Herstellungsprozesses sinnvoll erreicht werden können (ALARA-Prinzip - as low as reasonably achievable). Der zulässige Höchstwert für Benzol in Trinkwasser beträgt 1 µg/l (Anlage 2, Trinkwasser-Verordnung). |
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