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Wissenswertes über Sekt & Co.

Sekt-Check im LAVES


Sekt Bildrechte: © Anastasia - Fotolia.com

Auf Feiern wie Hochzeiten oder Geburtstagen wird das prickelnde Getränk häufig zum gemeinsamen Anstoßen gereicht. In Deutschland werden nach Angaben des statistischen Bundesamts im Jahr etwa 400 Millionen Flaschen Sekt und Schaumwein getrunken. Im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des LAVES werden regelmäßig Schaumweine aller Art untersucht. Meistens handelt es sich dabei um Sekt.

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Was ist eigentlich Sekt?

Sekt ist der in Deutschland gebräuchliche Begriff für Qualitätsschaumwein. Dieser muss einen Kohlensäureüberdruck von mindestens 3,5 bar aufweisen. Die Herstellungsdauer beträgt mindestens sechs Monate, davon muss der Sekt mindestens 90 Tage auf der Hefe liegen. Bei Verwendung eines Rührwerks mindestens 30 Tage.

Für eine Flaschengärung sind mindestens neun Monate Herstellungsdauer vorgeschrieben.

Klassische beziehungsweise traditionelle Flaschengärung erfordert eine Lagerung von mindestens neun Monaten auf der Hefe und das „Degorgieren“ - das mechanische Entfernen des abgerüttelten Trubes und der Hefe aus jeder einzelnen Flasche.

Bekannte Beispiele für Sekt mit traditioneller Flaschengärung sind Champagner, Cava und Winzersekt.

Was gibt es noch?

Neben Sekt gibt es noch andere Produkte, die prickeln:

Einfacher Schaumwein weist einen Kohlensäureüberdruck von mindestens 3,0 bar auf, der ausschließlich auf Kohlensäure aus der Gärung zurückzuführen ist.

Aromatischer Qualitätsschaumwein wird aus besonders aromatischen Rebsorten hergestellt, die genau definiert sind.

Aromatisierte schaumweinhaltige Getränke/Cocktails. Diese gehören nicht zu den Weinerzeugnissen, da sie unter Verwendung von Aromastoffen und Wasser hergestellt werden. Der Weinanteil liegt bei mindestens 50 Prozent.

Für alle Schaumweine gilt: Sie müssen in der gesetzlich vorgeschriebenen Schaumweinausstattung vermarktet werden. Dazu gehören der typische pilzförmige Stopfen, die Haltevorrichtung und die Folienummantelung.

Gibt es bei Schaumwein geschützte Ursprungsbezeichnungen?Wie bei Wein gibt es auch bei Schaumwein geschützte Ursprungsbezeichnungen (g.U.). Diese spiegeln immer eine bestimmte Herkunft wider und die betreffenden Erzeugnisse sind meistens nach traditionellen Methoden hergestellt. Sie werden in Frankreich oft als Crémant de...(Loire, Alsace) bezeichnet, in Deutschland meist mit dem traditionellen Begriff Sekt b.A. (Sekt bestimmter Anbaugebiete).

Zu den bekanntesten Schaumweinen mit geschützter Ursprungsbezeichnung gehört der italienische Asti, der spanische Cava und der berühmte Champagner aus Frankreich. Die Namen sind streng geschützt und dürfen nur von Erzeugern in dem betreffenden Anbaugebiet verwendet werden. Zudem findet immer eine Qualitätsprüfung statt, bevor diese Erzeugnisse auf den Markt kommen.

Prosecco ist ebenfalls eine geschützte Ursprungsbezeichnung – in Norditalien. Auch diesen Namen dürfen nur die Hersteller aus dem Anbaugebiet verwenden. Früher war Prosecco der Name einer Rebsorte, die jetzt Glera heißt. Neben Schaumwein wird Prosecco auch viel als Perlwein angeboten.

Für Perlweine gilt der geringere Kohlensäureüberdruck von mindestens 1 bar und höchstens 2,5 bar. Außerdem darf die Schaumweinausstattung nicht verwendet werden. Perlweine unterliegen im Gegensatz zu Schaumweinen nicht der Schaumweinsteuer. Dies ist ein Grund dafür, dass Perlweine häufig preiswerter als Schaumweine sind.

Welche Herkunftsangaben gibt es noch?

Bei Schaumwein ist die Herkunftsangabe besonders geregelt. Wird zum Beispiel Wein aus anderen Ländern in Deutschland versektet, lautet die Herkunft „Sekt hergestellt in Deutschland“. Kommt der zur Sektherstellung verwendete Wein jedoch aus Deutschland, kann der Sekt als „Deutscher Sekt“ vermarktet werden. Dies gilt natürlich auch für andere Länder der Europäischen Union entsprechend.

Welche Angaben gibt es hinsichtlich Geschmack und Zuckergehalt?
Schaumweine müssen eine Geschmacksangabe tragen. Die Benennung der Zuckergehalte unterscheidet sich jedoch deutlich von denen bei Wein. Die bei Sekt beliebte Angabe „trocken“ entspricht im Zuckergehalt etwa einem „lieblichen“ Wein. Ein „trockener“ Wein hat einen Zuckergehalt, der beim Sekt „brut“ entspricht.



Untersuchungen des LAVES

In den Jahren 2019 bis 2021 hat das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Brauschweig/Hannover insgesamt 110 Proben Schaum- und Qualitätsschaumwein untersucht. Im Jahr 2019 waren es 37 Proben, 28 im Jahr 2020. Im Jahr 2021 wurden insgesamt 45 Proben untersucht.

Im Fokus dieser Untersuchung standen die sensorischen Untersuchungen sowie die Kennzeichnung und Zusammensetzung. Analytisch wurden Kohlensäureüberdruck, Alkohol-, Zucker- und Säuregehalt bestimmt und die Produkte auf Konservierungsstoffe und Allergene geprüft.

Das Ergebnis: sämtliche 110 Proben waren sensorisch ohne Mängel, diese Proben wurden auf Aussehen, Geruch und Geschmack überprüft.

Bei 28 von insgesamt 110 untersuchten Proben wurden Mängel festgestellt – das entspricht etwa 25 Prozent. Die meisten festgestellten Mängel betrafen die Kennzeichnung (23 Proben). Häufig handelte es sich um schlecht lesbare oder nicht in Deutsch angebrachte Allergenkennzeichnung, fehlende Geschmacksangaben (beispielsweise „trocken“) oder um zu kleine Schriftgrößen. Acht Proben wiesen andere Mängel auf. Bei manchen Proben wurden mehrere Mängel festgestellt.

Konkret wurden diese Mängel festgestellt:

  • Mehrere Sekt-Proben aus osteuropäischen EU-Staaten wiesen gravierende Mängel auf. Bei drei „Sekten“ handelte es sich definitiv nicht um Sekt. Der sensorische Eindruck und die Untersuchungsergebnisse ließen Fruchtschaumwein - also einen Schaumwein, der aus anderen Früchten als Trauben hergestellt wird - vermuten. Drei als „Krimsekt“ bezeichnete Proben waren in der Europäischen Union hergestellt. Dies ist rechtlich nicht möglich. Eine dieser Proben hatte einen zu geringen CO2-Überdruck.
  • Drei Proben wiesen einen Gehalt an dem Allergen „Sulfit“ auf, der leicht über den strengen Grenzwerten für Qualitätsschaumwein lag.
  • Bei einer Probe Cava wurde der Mindestüberdruck nicht erreicht. Ein anderer Cava erreichte den Mindestalkoholgehalt nur unter Einbeziehung der Messunsicherheit.
  • Einmal war auch die Schaumweinausstattung unvollständig, da die obligatorische Umkleidung des Stopfens mit Folie fehlte. Bei einem deutschen Sekt wurde unzulässigerweise auf die Champagner angespielt.
  • Ein „Highlight“ war ein Sekt, der aufgrund der auffälligen Kennzeichnung entnommen wurde und als Riesling Sekt Brut Cremant Mosel vom Weingut bezeichnet war. Die Begriffe Cremant, Mosel und Weingut stehen nur einem Sekt zu. Die hierfür erforderliche amtliche Prüfungsnummer fehlte.

Fazit:

Die überwiegende Anzahl der Proben war sowohl sensorisch als auch in Bezug auf ihre Zusammensetzung in Ordnung. Mehrere Sekt-Proben aus osteuropäischen EU-Staaten wiesen allerdings gravierende Mängel auf. Die Mehrzahl der Mängel betraf die Kennzeichnung. Einem unbeschwerten Sektgenuss steht insgesamt nichts im Wege.

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