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Edel-Burger aus Restaurants - Selbstgemachte Rindfleischpatties im Fokus

Mit dem Begriff „Fast Food“ verbinden viele schnell zubereitetes und günstiges Essen. Den Burger - einer der Klassiker des „Fast Food“ - gibt es jedoch nicht nur als schnellen Imbiss zwischendurch, sondern mittlerweile auch in einer höherpreisigen Edel-Variante im Restaurant. Und diese ist sehr beliebt und viele Burgerliebhaber zahlen für hohe Qualität auch hohe Preise. Das zeigt sich auch daran, dass die Zahl der höherpreisigen und zum Teil als Edel-Burger-Restaurants beworbenen Betriebe in den vergangenen Jahren gestiegen ist. Diese werben vor allem mit hochwertigen Zutaten und selbstgemachten Patties. Als Patties werden die runden Rinderhackfleischscheiben bezeichnet.

In den Leitsätzen für Fleisch und Fleischerzeugnisse ist festgelegt, dass der Fleischanteil von Hamburgern und Cheeseburgern ausschließlich aus Rindfleisch bestehen muss und neben Salz und Gewürzen keine weiteren Zutaten enthalten darf. Im Rahmen eines Projektes hat das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des LAVES im Jahr 2019 insgesamt 26 rohe Rindfleischpatties aus Edel-Burger-Restaurants mikrobiologisch und chemisch untersucht.

Ergebnisse:

  • Bei neun Proben (etwa 35 Prozent) war der Hygienestatus auffällig, wobei fünf Proben aufgrund von mikrobiell bedingtem Verderb als nicht zum Verzehr geeignet beurteilt wurden.
  • Vier weitere Patties wiesen hohe Keimgehalte insbesondere an Pseudomonaden auf, die auf schlechtes Hygienemanagement im Betrieb hindeuten.
  • Zwei Patties wichen aufgrund des Zusatzes von Wasser und Stärke sowie der Unterschreitung von wertgebenden Bestandteilen in ihrer Zusammensetzung von dieser Beschaffenheit derart ab, dass ihre Bezeichnung als irreführend für Verbraucher/-innen beurteilt wurde.
  • In fünf Fällen war die Kenntlichmachung von Zusatzstoffen und Allergenen unzureichend. Auch bei loser Abgabe muss dies in ausreichender Form erfolgen.
  • In einer Probe konnte ein nicht zugelassener Zusatzstoff nachgewiesen werden.

Fazit: Insgesamt zwölf Proben wurden ohne Normabweichung beurteilt, 14 von 26 Proben waren nicht in Ordnung und wurden abweichend beurteilt (Beanstandung oder mit Hinweis). Bei drei Proben wurden jeweils zwei Abweichungen festgestellt. Neun Proben wiesen eine zu hohe Keimbelastung auf und waren teilweise verdorben sowie nicht zum Verzehr geeignet. Bei acht Proben war die Kennzeichnung irreführend und es wurde ein unzulässiger Zusatzstoff gefunden.


Tipps für Verbraucher:

  • Burgerpatties sollten in Restaurants immer durchgegart bestellt werden.
  • Rohe Burgerpatties müssen gut gekühlt gelagert werden. Der kälteste Ort im Kühlschrank ist in der Nähe des Kühlschrankverdampfers. Dieser befindet sich meist direkt über dem Obst- und Gemüsefach.
  • Rohe Burgerpatties sollten keinen Kontakt mit anderen Lebensmitteln haben. Auch das Verpackungsmaterial sollte ohne Kontakt zu anderen Nahrungsmitteln sofort entsorgt werden.
  • Rohes Hackfleisch sollte immer frisch eingekauft und nicht lange gelagert werden.

Hamburger Bildrechte: ©ffphoto - fotolia.com

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