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Es geht um die Wurst! LAVES untersucht Kinderwurst, Nuggets, Dinos und Co.

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Ob Wurst mit lustigen Gesichtern, Wurst in Form von Tieren oder Nuggets in Form von Dinos, Superhelden und Fußballern – Kinderwurst und Fleischerzeugnisse mit besonderer Aufmachung/Werbung sind bei kleinen Verbraucherinnen und Verbrauchern sehr beliebt.

Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des LAVES hat im Jahr 2021 insgesamt 35 Proben Wurstwaren wie Kinderwurst und Fleischerzeugnisse mit besonderer Aufmachung/Werbung auf deren Inhaltsstoffe und Kennzeichnung überprüft.

Wurst und Fleischerzeugnisse mit besonderen Motiven oder Formen sind bei Kindern sehr beliebt. Auf bunten Fertigpackungen oder bunt bedruckten Därmen bei loser Ware sind lustige Motive, Helden oder Tiere abgebildet. Die Wurstwaren sollen Spaß und Abenteuer suggerieren. Auch die Wurst, die als besonderes Motiv oder in einer bestimmten Scheibenform hergestellt ist, ist an der Wursttheke ein beliebter Snack für Kinder. Diese Produkte sollen die Aufmerksamkeit der Kinder und Eltern wecken und die kleinen und großen Verbraucher überzeugen. Doch sind sie auch frei von Mängeln?
Nuggets Dinos Bildrechte: © ArtCookStudio - Fotolia.com
Untersuchungen des LAVES

Im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg wurden im Jahr 2021 insgesamt 35 Proben Wurstwaren wie Kinderwurst und Fleischerzeugnisse mit besonderer Aufmachung/Werbung (zum Beispiel Nuggets, Dinos) für Kinder untersucht. Die Vielfalt an Produkten dieser Art ist begrenzt, weshalb mehrfach die gleichen Erzeugnisse eingesandt wurden. Aus diesem Grund handelte es sich bei den 35 Proben um 24 verschiedene Produkte.

Die Proben wurden hinsichtlich der Zusammensetzung - zum Beispiel Fett, Eiweiß, Wasser sowie Vitamine und Calcium (sofern beworben) - und auf den pathogenen Keim Listeria monocytogenes untersucht. Darüber hinaus wurden die Verwendung von Zusatzstoffen sowie die Kennzeichnung überprüft.

Die Ergebnisse: Bei einem Erzeugnis „Cremiger Brotaufstrich aus Geflügelfleisch und Pflanzenfett“ wurde bemängelt, dass die Angabe „100 % Geflügelfleisch“ nicht zutraf, da auch eine beträchtliche Menge Pflanzenfett enthalten war.

Bei sechs Proben traf der angegebene Gehalt an Eiweiß oder Fett in der Nährwertkennzeichnung nicht zu. Auf vier Verpackungen war ein höherer Fleischanteil verzeichnet, als analytisch festgestellt wurde. Bei drei tiefgefrorenen, geformten, panierten Hähnchennuggets war auf der Packungsrückseite die Anweisung „vor Verzehr durcherhitzen“ angegeben, obwohl es sich nach der Bezeichnung um gegarte Produkte handelte, bei der ein Verzehr ohne weiteres Erhitzen durchaus üblich sein kann. In diesem Fall muss schon aus der Bezeichnung eindeutig hervorgehen, dass die Nuggets nicht zum Direktverzehr vorgesehen sind.

Eine mikrobiologische Untersuchung auf pathogene Keime (Listeria monocytogenes) fand bei 25 Proben statt. Da bekannt ist, dass Listeria monocytogenes in der Regel erst ab Keimgehalten von 100 koloniebildenenden Einheiten (KbE) pro Gramm Lebensmittel zu Erkrankungen führt, darf bei in Verkehr gebrachten Erzeugnissen während der gesamten Haltbarkeitsdauer ein Grenzwert von 100 KbE/g nicht überschritten werden. Der überwiegende Teil dieser Produktgruppe gehört zu den verzehrsfertigen Lebensmitteln. Da diese vor dem Verzehr nicht mehr erhitzt werden, gilt das Lebensmittel bei einer Grenzwertüberschreitung von mehr als 100 KbE (Kolonie bildende Einheiten/Gramm) Listeria monocytogenes als nicht sicher.

In keiner der untersuchten Proben konnte Listeria monocytogenes nachgewiesen werden.

Im Zeitraum von 2019 bis 2020 untersuchte das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg darüber hinaus 15 verschiedene Fleischerzeugnisse mit der Bezeichnung „Nuggets“ auf Listeria monocytogenes. In einer Probe vorgegarte und tiefgefrorene „Chicken nuggets“ konnte Listeria monocytogenes (L.m.) nachgewiesen werden, allerdings lag die ermittelte Keimzahl unterhalb des Grenzwertes von 100 KbE L.m./g. Da es sich um ein erhitztes Produkt handelt, kann es nur im Anschluss an den Garprozess zu einer Kontamination mit Listerien gekommen sein. Es wurde empfohlen die Lagerungs-, Transport- und Verpackungsbedingungen des Produktes nach dem Erhitzungsprozess zu prüfen, um die Kontaminationsquelle aufzudecken und zu beseitigen.

Keine Extrawurst!

Kleine Kinder brauchen keine „Extrawürste“, sagen die Fachleute. Eine Spezialkost ist nur bis zu einem Alter von einem Jahr notwendig. Dann gilt für Kinder: Die Ernährung sollte ausgewogen sein, reichlich pflanzliche Lebensmittel (Gemüse, Obst, Getreideerzeugnisse, Kartoffeln) und Getränke (kalorienfrei oder -arm), ausreichend tierische Lebensmittel (Milch, Milchprodukte; Fleisch, Wurst, Eier, Fisch), sparsam Fett und fettreiche Lebensmittel, Süßigkeiten und gesüßte Getränke.

Obwohl die Kinderartikel als gesund beworben würden, sind sie nicht speziell auf die Ernährungsbedürfnisse von Kindern abgestimmt. Oft enthalten Kinderprodukte viel Fett, Zucker und Aroma. Meistens unterscheiden sich Kinderwurstwaren von ihren Zutaten her überhaupt nicht von „normalen“ Produkten.

Viele Hersteller peppen die Produkte mit zusätzlichen Nährstoffen wie Vitaminen und Mineralstoffen (Calcium) auf. Doch sinnvoll ist dies nicht, Kinder sollten diesen Bedarf nicht durch Wurstwaren decken, sondern vor allem durch Obst, Gemüse oder Milch.

Zudem sind die Kinder-Wurstprodukte angesichts des hohen Salzgehalts als Zwischenmahlzeiten nicht empfehlenswert. Ein zu hoher Salzgehalt im Essen erhöht bei Kindern das Risiko, später an Bluthochdruck zu leiden.


Wieviel Fleisch oder Wurst darf es sein?

Über Wurst und Fleisch werden Kinder mit Eiweiß, Zink und B-Vitaminen sowie Eisen versorgt. Fachleute empfehlen allerdings, dass von Fleisch oder Wurst nicht mehr als zwei bis drei Portionen pro Woche auf den Teller kommen sollten. Fette Wurstwaren wie Mortadella oder Salami sollten von Kindern nicht zu häufig gegessen werden.


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