Verbraucherschutz am Beispiel der Salmonellen
Salmonellen sind fast überall in der Umwelt vorhanden, z. B. Obst, Gemüse, Gewürze, Tee, Futtermittel, der Darm von Wildtieren und von landwirtschaftlichen Nutztieren können besiedelt sein. Bei den Tieren rufen sie zumeist keine Krankheitssymptome hervor.
Salmonellen sind kleine, stäbchenförmige Bakterien - mit dem bloßen Auge nicht zu sehen. Einige der mehr als 2400 Salmonellentypen führen beim Menschen zu Erkrankungen des Magen-Darm-Traktes. Innerhalb weniger Stunden oder bis zu 3 Tagen nach der Infektion können die Salmonellen Unwohlsein, heftige Bauchschmerzen, unblutige, wässrige Durchfälle und Erbrechen hervorrufen. Gelegentlich wird auch Fieber festgestellt. Meist nach 2 - 3 Tagen, seltener nach 1 Woche, hören die Durchfälle auf. Bei Senioren, Kranken und Kindern kann die Erkrankung, vor allem wegen der Austrocknung des Körpers, auch einen gefährlicheren Verlauf nehmen.
Der Umgang mit Nutztieren und Lebensmitteln ist auch zum Schutz des Verbrauchers durch Gesetze und Verordnungen geregelt. Die Überwachung der Futtermittel, die Tierhaltung, die Prozesse der Gewinnung (Melken, Schlachten etc.), Be- und Verarbeitung der Rohstoffe (Fleisch, Milch, Eier etc.) sowie schließlich der Vertrieb der Lebensmittel, unterliegen strengen Kontrollen. Diese schließen betriebliche Eigenkontrollen und Kontrollen durch die amtlichen Stellen des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ein.
Eine Belastung von Rohprodukten mit Salmonellen ist allerdings auch bei noch so strenger Kontrolle der Rohware nicht völlig auszuschließen. Daher stellt der Gesetzgeber allerhöchste Sorgfaltsanforderungen an den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln.
modernste Verfahren zum Nachweis von Salmonellen