Untersuchte Schlemmerfilets und panierte Erzeugnisse ohne Beanstandung
Unter dem Namen „Schlemmerfilet“ werden in den Tiefkühltheken der Lebensmittelmärkte von verschiedenen Herstellern Fischfilets angeboten. Meistens werden Filets vom Alaska-Seelachs für die zwei bis drei Zentimeter hohen und ca. 10 mal 20 cm langen Produkte verwendet. Auf diesen Filets befindet sich ein gewürzter Belag mit unterschiedlichen Geschmacksrichtungen, der dem Produkt die gewünschte Geschmacksnote verleiht. Schlemmerfilets befinden sich in aller Regel für die leichtere Zubereitung in einer Aluminiumschale. Neben diesen Produkten werden von verschiedenen Herstellern tiefgekühlte, panierte Alaska-Seelachsfilets angeboten, die wie die Schlemmerfilets küchenfertig vorbereitet sind und vom Verbraucher vor dem Verzehr einfach zubereitet werden können.
Das Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven hat in 2010 derartige, tiefgekühlte Schlemmerfilets sowie panierte Fischereierzeugnisse aus Alaska-Seelachsfilets untersucht. Mit den vorgenommenen Untersuchungen sollte festgestellt werden, ob für die Verarbeitung der Produkte zum Verzehr geeignete Fischanteile verwendet worden sind. Die aus dem Handel entnommenen 73 Proben wurden einzeln organoleptisch und auf Mängel in der Kennzeichnung untersucht. Mit Hilfe laborchemischer Methoden wurden weiterhin Frischeparameter der Produkte erfasst und auf ein Vorhandensein von Fischparasiten -insbesondere auf sogenannte fischparasitierende Nematoden („Rundwürmer“)- untersucht. Das Ergebnis stellte sich ganz im Sinne des Verbraucherschutzes als erfreulich dar: Alle 73 Proben waren in Ordnung und sind nicht beanstandet worden.
Schlemmerfilet