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Marine Biotoxine - Bisher kein Tetrodotoxin in Niedersächsischen Muscheln


Die mögliche Anwesenheit von marinen Biotoxinen in Muscheln und Austern stellt neben mikrobiologischen Risiken weltweit ein erhebliches Problem für die menschliche Gesundheit dar. Um diese Risiken zu minimieren, sieht die EU-Verordnung 854/2005 EG die vorbeugende Untersuchung von Muscheln in den Erzeugungsgebieten vor, noch bevor diese geerntet werden. Aus diesem Grund zählen Muscheln zu den bestkontrollierten Lebensmitteln überhaupt.

In den vergangenen Jahren wurden dabei in mehreren EU-Mitgliedsstaaten (darunter Niederlande, Großbritannien und Griechenland) erstmalig Rückstände des Nervengiftes Tetrodotoxin (TTX), dem sogenannten Kugelfischgift, in verschiedenen Muscheln und Austern bis zu einer Konzentration von annähernd 300 µg/kg im Muschelfleisch nachgewiesen. TTX kann schon nach der Aufnahme verhältnismäßig geringer Mengen zu Lähmungserscheinungen, Atemproblemen, Koordinations- und Wahrnehmungsstörungen führen. Deshalb werden Muschelerzeugungsgebiete, in denen TTX nachgewiesen wird, umgehend gesperrt und dürfen nicht mehr beerntet werden.

Oft werden bei einem Nachweis von TTX in Muscheln auch Vibrionen festgestellt. Das Auftreten dieser Keime spielt nach der Ansicht mehrerer international renommierter Wissenschaftler auch eine entscheidende Rolle bei der Entstehung von TTX, das sich in Muscheln anreichern kann. Dieser Aspekt wurde neben toxinbildenden Dinoflagellatenarten als mögliche Quelle für TTX-Rückstände in Miesmuscheln und Austern auf der diesjährigen International Conference on Shellfish Safety (ICMSS 2017) im irischen Galway ausgemacht. In TTX-kontaminierten Proben wurden insbesondere in den Sommermonaten neben dem Toxin auch Vibrio spp. festgestellt.

Auch wenn in Miesmuscheln und Austern, die in Niedersächsischen Gewässern geerntet wurden, bisher noch kein TTX nachgewiesen wurde, kann auch hier das Auftreten dieses Giftes nicht ausgeschlossen werden. Die gesetzlich festgeschriebenen, vorbeugenden, amtlichen und darüber hinausgehende Untersuchungen von Muscheln garantieren in diesem Zusammenhang nach dem derzeitigen Kenntnisstand ein Maximum an Verbraucherschutz. Es ist jedoch dringend vor dem Verzehr von selbst gesammelten Muscheln und Austern zu warnen, die nicht zuvor auf die Anwesenheit von marinen Biotoxinen und ihre mikrobiologische Beschaffenheit kontrolliert wurden.

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