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Müslis speziell für Säuglinge und Kleinkinder – gesunder Start in den Tag?

In den Supermarktregalen für Babyernährung finden sich zunehmend Müslis für Säuglinge und Kleinkinder in vielen Geschmacksrichtungen.

Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg hat im Jahr 2019 in einem Projekt 17 Müsli-Produkte (Trockenerzeugnisse/Flockenmischungen) mit Auslobungen für Säuglinge (zum Beispiel ab 10. Monat) oder Kleinkinder (zum Beispiel ab 1 Jahr) auf ihren Vitamin B1-Gehalt und auf die Übereinstimmung der angegebenen Nährwerte (Fett, Eiweiß, Zucker) untersucht. Des weiteren wurde der Gehalt an Schwermetallen (Blei, Cadmium und Aluminium) sowie das deklarierte Element Natrium (als Salz angegeben) überprüft. Bei fünf Proben (29 Prozent) ergaben sich Abweichungen von den geltenden Rechtsvorschriften.

Es handelte es sich im Einzelnen um 12 Müslis mit verschiedenen Früchten, vier Bircher Müslis und ein Knusper Müsli. Alle Erzeugnisse waren laut Aufdruck auf der Packung für Säuglinge ab dem 6., 8., 10., 12. beziehungsweise für Kleinkinder ab dem 15. Monat oder ab einem Jahr geeignet und somit als Getreidebeikost zu bewerten. Bei allen 17 Proben handelte es sich um Bioerzeugnisse.

Zucker- und Fettgehalt

Von den 17 Proben waren alle ausgelobt mit Hinweisen wie „ohne Zuckerzusatz“, „ungesüßt“ oder „Süße nur aus Fruchtzutaten“ und der zusätzlichen Angabe „Zutaten enthalten von Natur aus Zucker“. Hierbei handelte es sich um Erzeugnisse, denen zwar keine Mono- und Di­saccharide zugesetzt worden waren, die aber dennoch größere Mengen an Zuckern enthielten, die aus den verwen­deten Zutaten stammten (zum Beispiel aus den getrocknete Fruchtflocken und verwendeten Fruchtsaftkonzentraten). Der Gesamtzuckergehalt der Müslis lag zwischen 7 und 19 Prozent. Die in der Nährwertkennzeichnung deklarierten Zuckergehalte stimmten mit den hier ermittelten Werten im Rahmen der üblichen Toleranzen überein.

Auch die deklarierten Fettwerte wurden überprüft. Die Gehalte lagen zwischen 3 und 7 Prozent und auch alle innerhalb der tolerierbaren Schwankungsbreiten. Ebenso die Eiweißgehalte, die zwischen 8 und 13 Prozent lagen.

Der Vollkornanteil lag laut Deklaration auf den Verpackungen zwischen 70 und 85 Prozent und die Fruchtanteile etwa zwischen 10 und 20 Prozent. Auf einem Produkt Bircher Müsli war ein sehr hoher Fruchtanteil von 59 Prozent deklariert, was nicht plausibel erschien, da es sich augenscheinlich um ein normales Müsliprodukt handelte. Hier wurde der Hersteller zu einer Stellungnahme aufgefordert und die Quid-Angabe (Angabe der Prozentanteile für bestimmte Zutaten) als irreführend beurteilt.


Schwermetallgehalt

Die Proben wurden auf die gesundheitlich bedenklichen Elemente Blei, Cadmium, Quecksilber und Aluminium untersucht.

Für Getreidebeikost sind in der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 Höchstgehalte für Blei und Cadmium festgelegt. Sie liegen bei 0,050 mg/kg Blei beziehungsweise 0,040 mg/kg Cadmium.

Blei wurde in allen Proben nachgewiesen, allerdings kann mehrheitlich von Spuren gesprochen werden kann. Jedoch erreichte der Bleigehalt einer Getreidebeikost gut 50 Prozent vom zulässigen Höchstgehalt.

Die nachgewiesenen Cadmiumgehalte waren im Schnitt etwas viermal höher als diejenigen von Blei und lagen durchschnittlich bei 0,02 mg/kg. Als Quelle für die Cadmiumgehalte kommt vor allem das Getreide selber in Betracht. Die Einhaltung speziell des Cadmium-Höchstwertes bei Getreidebeikost erfordert eine erhöhte Aufmerksamkeit bei der Auswahl der Rohware seitens der Hersteller. Um diesen Höchstwert einhalten zu können, müssen die Hersteller auf cadmiumarme Rohware achten. Dieses Ziel wurde bei allen Proben erreicht, wenn auch eine Probe einen Cadmiumgehalt von 0,036 mg/kg aufwies.

Das toxikologisch ebenfalls bedenkliche Quecksilber, für das aber kein Höchstgehalt festgelegt ist, war unauffällig.

Für Aluminium hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) einen TWI-Wert (Tolerable Weekly Intake) von 1 mg/kg Körpergewicht definiert, gesetzliche Höchstwerte in Lebensmitteln existieren derzeit nicht. Die in der Getreidebeikost ermittelten Werte für Aluminium lagen zwischen 0,5 und 3,6 mg/kg.
Für Säuglingsanfangsnahrung, die in diesem Lebensalter das einzig verzehrte Lebensmittel darstellt, geht das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bei einem Aluminiumgehalt von 5 mg/kg im pulverförmigen Produkt davon aus, dass der TWI für Säuglinge erreicht wird (Stellungnahme 012/2012). Dieser Wert gilt jedoch nicht für andere Erzeugnisse wie Müsli, die erst in einem höheren Lebensalter verzehrt werden. Dann ist die Ernährung vielfältiger, sodass unterschiedliche Nahrungsmittel zur TWI-Wert-Ausschöpfung beitragen.


Kennzeichnung und Vitamin-Gehalte

Auf 15 von 17 Verpackungen waren Werbeangaben zu nicht zugesetzten Stoffen zu finden: So wurde neben der Angabe „ohne Zuckerzusatz“ darauf hingewiesen, dass kein Aromazusatz (15-mal) erfolgt war beziehungsweise keine Milch und Milchprodukte enthalten waren (2-mal).

Auf sieben Verpackungen war eine nährwertbezogene Angabe zum Vitamin B1 (Thiamin) Gehalt vorhanden. Gesundheitsbezogene Angaben zu Vitamin B1 waren auf diesen Verpackungen auch zu finden („wichtig für das Nervensystem“). Laut Diätverordnung (DiätV) ist für Getreidebeikost generell ein Vitamin B1-Mindestwert vorgeschrieben, der durch den Eigengehalt des Getreides nicht erreicht wird. Aus diesem Grund muss etwas von diesem Vitamin den Produkten zufügt werden. Ein Mangel an Vitamin B1 als Säugling kann langfristige negative Folgen für die Gesundheit von Kindern haben. Bei allen 17 Produkten wurde der Gehalt an Vitamin B1 analytisch überprüft und festgestellt, dass in einem Fall der vorgeschriebene Mindestwert nicht eingehalten wurde (zudem war in diesem Fall auch die Angabe des Vitamin B1-Gehaltes in der Nährwertkennzeichnung nicht korrekt). Ansonsten wurde der nach DiätV vorgeschriebene Mindestwert für Vitamin B1 beziehungsweise die erforderlichen Mindestwerte für die Verwendung einer nährwert- beziehunsgsweise gesundheitsbezogenen Angabe bei allen Produkten eingehalten.

Erfreulicherweise war auf allen Verpackungen der freiwillige Hinweis, dass ab dem ersten Zähnchen auf eine gründliche Zahnpflege geachtet werden sollte, zu finden.

Bei einem Produkt war die Kennzeichnung der Zutaten im Zutatenverzeichnis nicht korrekt angegeben. Zudem wurde bei drei gleichartigen Bircher-Müslis die Bezeichnung als irreführend beurteilt, da diese Produkte laut Zutatenverzeichnis keinen Anteil an Nüssen oder Mandeln aufwiesen.


Guter Start ins Leben

Scheint die Welt des Essens am Beginn des Lebens noch so einfach und unkompliziert, so tauchen spätestens mit Einführung des ersten Breis die Fragen auf. Welche Nahrung braucht mein Kind? Welcher Brei kommt wann? Selber kochen oder doch lieber Fertigkost?

Babybrei ist schnell selbst angerührt und hat den Vorteil, dass man die verwendeten Zutaten kennt, auf Haushaltszucker und auf Salz verzichten kann. Weiterer Vorteil: Auch Verpackungsmüll kann so vermieden werden. Eltern sollten auf gezuckerte Fertigprodukte nach Möglichkeit verzichten, um ihre Kinder nicht an süßes Essen zu gewöhnen. Das Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE) empfiehlt zum Beispiel einen Milch-Getreide-Brei aus Vollmilch, Vollkorn-Getreideflocken oder Grieß und Fruchtsaft oder zerdrücktem Obst.

Weitere Informationen zum Thema Säuglings- und Kinderernährung:

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