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LAVES untersucht Babybrei im Gläschen

Säuglinge und Kleinkinder stellen eine besonders empfindliche und somit besonders schützenswerte Verbrauchergruppe dar. Daher werden Säuglingspulvernahrung, Breie in Gläschen und andere Erzeugnisse für die kleinsten Verbraucher regelmäßig in den Lebensmittelinstituten Oldenburg und Braunschweig des Niedersächsischen Landeamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) untersucht.

Fettschadstoff 3-Monochlorpropandiol-Ester (3-MCPD-Ester): Werte im Toleranzbereich

Eine Serie „Babybrei im Gläschen“ wurde im 1. Halbjahr 2011 speziell auf 3-Monochlorpropandiol-Ester untersucht. 3-MCPD-Ester werden in beträchtlichen Mengen bei der Raffination von Speisefetten und Speiseölen gebildet. Native Speiseöle sind dagegen frei von 3-MCPD-Estern. Da raffinierte Fette und Öle nicht nur als solche verzehrt werden, sondern auch in vielen anderen Lebensmitteln als Zutat enthalten sind, sind auch die 3-MCPD-Ester weit verbreitet. Während der Verdauung entsteht aus 3-MCPD-Estern freies MCPD. Dieses steht im Verdacht, Nierenveränderungen hervorzurufen und in hohen Dosen gutartige Tumore zu verursachen.

Weitere Informationen zu 3-MCPD-Estern des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) finden Sie hier:

Babybrei Bildrechte: Babybrei: © victoria p. - Fotolia.com

Auch in Babybreien werden, wenn auch nur in geringen Mengen, Fette und Öle als Zutaten verwendet. Die jetzt durchgeführten Untersuchungen zeigen ein erfreuliches Ergebnis: Bei 18 der der 21 untersuchten Proben lag der Gehalt an 3-MCPD im Bereich der Nachweisgrenze unter 0,13 mg/kg Fett. Lediglich drei Proben wiesen einen Gehalt von 0,5 mg/kg Fett. Dieser Gehalt liegt unter Berücksichtigung des Fettgehaltes der Proben, der tägliche Aufnahmemenge und des Säuglingsgewichts deutlich unterhalb des für freies 3-MCPD abgeleiteten TDI von 2 µg/kg Körpergewicht.

Keine gentechnisch veränderten Bestandteile

Auch die Untersuchungen auf gentechnisch veränderte Zutaten wie Mais oder Reis und die Sterilitätsüberprüfungen führten zu keiner Beanstandung. Alle Produkte, die als glutenfrei ausgelobt waren, erfüllten auch diese Bedingung.

Fehlende Kennzeichung und Produktinformation

Nicht so gut sah die Situation bei den auf den Verpackungen angebrachten nährwertbezogenen und gesundheitsbezogenen Angaben aus, wie z.B. „ohne Salzzusatz“ oder „allergenarm“. Die EU-Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel macht da strenge Vorgaben. Z.B. ist die Angabe „ohne Salzzusatz“ nicht erlaubt. Erlaubt sind hingegen die Angaben „kochsalzarm“ für Lebensmittel, die max. 0,12 g Natrium / 100g) enthalten, „sehr kochsalzarm“ bis max. 0,04 g Natrium / 100 g und „kochsalzfrei“ bis max, 0,005 g Natrium / 100 g. Die Proben enthielten 0,02 g Natrium / 100 g und entsprachen damit nicht der Bedingung für ein „kochsalzfreies“ sondern für ein „sehr kochsalzarmes“ Produkt. Insgesamt waren 15 Proben wegen ihrer nährwert- oder gesundheitsbezogenen Angaben zu beanstanden oder zu bemängeln.

Bei sieben Breien für den Abend wurde als Hauptzutat eine Milchzubereitung verwendet. Diese bestand jedoch nicht nur aus Milch, sondern zusätzlich auch aus Wasser und pflanzlichem Öl.

Die Bezeichnung „Milch“ ist besonders geschützt. „Milch“ darf auch zusammen mit einem oder mehreren Worten für die Bezeichnung von zusammengesetzten Erzeugnissen nur verwendet werden, wenn kein Bestandteil einen beliebigen Milchbestandteil ersetzt oder ersetzen soll und die Milch einen nach der Menge oder nach der für das Erzeugnis charakteristischen Eigenschaft wesentlichen Teil darstellt. Die verwendete Milchzubereitung erfüllte diese Bedingung nicht, da das Öl das Milchfett ersetzte, und wurde beanstandet. Bei richtiger Angabe des Zutatenverzeichnisses würde die Zutat „Milch“ im Zutatenverzeichnis deutlich weiter nach hinten rutschen. Dann würde auch klarer, dass die vom Verbraucher als positiv bewertete Zutat Milch nicht als Hauptzutat verwendet wurde.

Weitere Informationen zum Thema Säuglingsernährung:

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