Zucker und andere Süßungsmittel in Baby- und Kleinkindertees verboten
LAVES untersucht Tee für Säuglinge und Kleinkinder auf Schwermetalle, die Zugabe von Zucker und andere süßenden Zutaten sowie die Kennzeichnung
Bereits für die Kleinsten von null bis drei Jahre gibt es eine große Auswahl an Kräuter- und Früchtetees in den Regalen von Supermarkt und Drogerie
Dabei handelt es sich meist um Fenchelsamen in Teebeuteln und bei den Getränkepulvern um eine Kombination aus Fenchel-, Anis- und Kümmelextrakt. Teebeutel werden mit Wasser aufgebrüht und die Beutel vor dem Verzehr entfernt. Getränkepulver werden mit Wasser versetzt und vollständig verzehrt.
Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des LAVES hat im Jahr 2022 die Zusammensetzung und Kennzeichnung von elf Kräuter- und Früchtetees für Säuglinge und Kleinkinder untersucht.
Zucker und Kennzeichnung
Lange wurden diese Getränke als versteckte Zuckerbomben für Säuglinge und Kleinkinder heiß diskutiert.
Seit dem Jahr 2021 sind die Tees für Säuglinge und Kleinkinder in der Verordnung über Fruchtsaft, Fruchtnektar, koffeinhaltige Erfrischungsgetränke und Kräuter- und Früchtetee für Säuglinge oder Kleinkinder speziell geregelt. Danach dürfen die Produkte nicht gesüßt werden, auch nicht mit Honig oder Säften, und müssen einen Hinweis tragen, dass bei Ihrer Zubereitung und vor ihrer Verabreichung auf die Zugabe von Zucker und anderen süßenden Zutaten verzichtet werden soll.
Alle untersuchten Proben enthielten keinen Zuckerzusatz und trugen den verpflichtenden Hinweis an die Käufer und Anwender, dass bei der Zubereitung oder Verabreichung auf die Zugabe von Zucker und anderen süßenden Zutaten verzichtet werden soll.
Außerdem dürfen die Kleinkinder- und Babytees nicht angeboten werden für Säuglinge unter vier vollendeten Lebensmonaten. Dies muss gekennzeichnet werden zum Beispiel mit der Angabe „Ab dem 5. Monat geeignet.“ Fünf der elf untersuchten Proben wurden hierbei beanstandet, da dies in der Kennzeichnung nicht eindeutig genug formuliert wurde.
Für ausführlichere Informationen zum Verbot von Süßung in Baby- und Kleinkindertees empfehlen wir die Website des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): Verbot von Zuckerzusatz in Tees für Säuglinge und Kleinkinder
Elemente: Blei und Cadmium
Natürliche Elemente wie Blei und Cadmium sind Bestandteile der Erdkruste und gelangen zum Beispiel durch Aufnahme über den Boden in die Lebensmittel. Auch werden sie durch industrielle Prozesse in die Umwelt freigesetzt und können so in unsere Lebensmittel gelangen. Für Säuglinge und Kleinkinder ist die Aufnahme toxischer Elemente als besonders gesundheitlich bedenklich einzustufen.
Bei den elf Proben wurde auch der Elementgehalt, insbesondere der Blei- und Cadmiumgehalt überprüft. Anlass dafür war die Absenkung der Höchstmenge für Blei und die (geplante) Einführung einer Höchstmenge für Cadmium. Bei den Teebeuteln wurden sowohl die Fenchelsamen, als auch der dazugehörige Aufguss untersucht. Die Getränkepulver wurden direkt, das heißt ohne Zusatz von Wasser untersucht.
Für die Getränkepulver beträgt die zulässige Blei-Höchstmenge 0,020 mg/kg bezogen auf das verzehrfertige Erzeugnis. Für die Fenchelsamen im Aufgussbeutel ist eine Höchstmenge von 0,50 mg/kg festgelegt, dieser Wert bezieht sich direkt auf das Erzeugnis, so wie es im Handel angeboten wird.
Für Cadmium beträgt die zulässige Höchstmenge in einem verzehrfertigen Getränk 0,020 mg/kg.
Bei allen untersuchten Teeproben konnte keine Überschreitung dieser festgelegten Höchstmengen für Blei oder Cadmium festgestellt werden.
Tipp für Eltern: Solange noch voll gestillt wird oder Säuglingsmilchnahrung gefüttert wird, erhält ein gesunder Säugling ausreichend Flüssigkeit. Erst mit der Einführung des dritten Breis benötigt das Baby zusätzliche Flüssigkeit und zwar am besten Wasser oder geeignete ungesüßte Kräuter- und Früchtetees, so die Empfehlung des Netzwerks Gesund ins Leben.