Haferbreie und Knabberartikel aus Hafer für Säuglinge und Kleinkinder – unbedenklicher Snack?
LAVES untersucht Kindernahrung auf Haferbasis hinsichtlich Nährwerte und Schwermetalle sowie Kennzeichnung auf Blei, Cadmium und Arsen
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Haferprodukte sind sehr beliebte Lebensmittel für die Jüngsten. Haferflocken sind ein Superfood! Sie liefern viele Ballaststoffe, Vitamine und Mineralstoffe sowie wertvolles Eiweiß.
Untersuchungsergebnisse des LAVES
Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des LAVES hat im Jahr 2023 insgesamt 32 Proben Haferprodukte (Haferriegel, -happen, -ringe, -kekse, -müslis und -breie) für Säuglinge und Kleinkinder auf Nährwerte, Schimmelpilzgifte und toxische Elemente wie Blei, Cadmium und Arsen sowie die Kennzeichnung untersucht. Bis auf ein Produkt waren alle Erzeugnisse in Bio-Qualität.
Zucker, Fett und Vitamin B1 (Thiamin)
Von den 32 Proben waren 29 ausgelobt mit Hinweisen wie „ohne Zuckerzusatz“, „ungesüßt“ oder „Süße nur aus Früchten“ und der zusätzlichen Angabe „Zutaten enthalten von Natur aus Zucker“. Ihnen waren keine Einfach- oder Zweifachzucker (Mono- und Disaccharide) zugesetzt worden. Dennoch enthielten sie teilweise größere Mengen an Zucker, die aus den verwendeten Zutaten stammten (zum Beispiel aus getrockneten Fruchtflocken und verwendeten Fruchtsaftkonzentraten). Der Gesamtzuckergehalt der Produkte lag zwischen 1 und 36 Prozent. Die in der Nährwertkennzeichnung deklarierten Zuckergehalte wurden teilweise analytisch überprüft und stimmten im Rahmen der üblichen Toleranzen mit den ermittelten Werten überein. 21 Produkte (66 Prozent) hatten auf der Verpackung den freiwilligen Hinweis, dass ab dem ersten Zähnchen auf eine gründliche Zahnpflege geachtet werden sollte.
Auch die deklarierten Fettwerte wurden analytisch überprüft. Die Gehalte lagen zwischen 2,5 und 19 Prozent und lagen somit alle innerhalb der tolerierbaren Schwankungsbreiten.
Die Untersuchung des Vitamin B1-Gehaltes ergab keine Auffälligkeiten: Die in der Nährwertkennzeichnung deklarierten Gehalte für Vitamin B1 (Thiamin) stimmten im Rahmen der üblichen Schwankungen mit den hier ermittelten Werten überein.
Schwermetalle
Hintergrund
Elemente wie Blei, Cadmium, Nickel und Arsen sind Bestandteile der Erdkruste und gelangen zum Beispiel durch Aufnahme über den Boden in die Lebensmittel. Auch werden sie durch industrielle Prozesse in die Umwelt freigesetzt und können so in unsere Lebensmittel gelangen. Für Säuglinge und Kleinkinder ist die Aufnahme toxischer Elemente als besonders gesundheitlich bedenklich einzustufen.
Rechtliche Grundlage
Im lebensmittelrechtlichen Sinne handelt es ich bei den untersuchten Proben um Getreidebeikost. Mit dem Ziel, Lebensmittel mit erhöhten Mengen an toxikologisch relevanten Elementen nicht auf den Markt gelangen zu lassen, sind in der VO (EU) Nr. 2023/915 unter anderem für Blei und Cadmium in Getreidebeikost für Säuglinge und Kleinkinder sowie für anorganisches Arsen in Reis zur Herstellung von Kindernahrung (zum Beispiel Reisbeikost) sowie andere Beikost festgelegt worden. Anorganisches Arsen in Getreidebeikost ist bislang nicht rechtlich geregeltFür Lebensmittel, die für Säuglinge und Kleinkinder bestimmt sind, gelten strengere Anforderungen bezüglich der tolerierbaren Gehalte an toxikologisch relevanten Elementen als für andere Lebensmittel, da diese sensible Verbrauchergruppe besonders geschützt werden muss.
Das hat das LAVES untersucht
Cadmium wird mit Nierenschäden, Knochendemineralisation in Verbindung gebracht und ist als krebserregend eingestuft. Eine chronische Blei-Exposition wiederum zeigt Auswirkungen auf das zentrale Nervensystem, die Nieren und das Herz-Kreislauf-System. Weiterhin sind die entwicklungs- und neurotoxischen Effekte von Blei hervorzuheben, die mitunter zu einer verminderten kognitiven Leistung führen können. Die Gehalte an Blei und die Mehrzahl von Cadmiumgehalten in den untersuchten Proben können unter Berücksichtigung der geltenden Höchstwerte insgesamt als unauffällig eingestuft werden.
Das Metall Nickel ist reproduktions- und entwicklungstoxischund kann bei sensiblen Personen mit Kontaktallergie auch bei oraler Aufnahme allergische Hautreaktionen auslösen. Nickel konnte in allen Proben nachgewiesen werden. Für Nickel sind seitens der EU Höchstgehalte in Planung. Sofern diese so verabschiedet werden, würde keine der untersuchten Proben den geplanten Höchstgehalt überschreiten, diesen in Einzelfällen aber erreichen.
Anorganisches Arsen ist krebserregend (Haut, Blase, Lungen).
Organisch gebundenes Arsen gilt hingegen als weniger toxisch, doch sind auch einige organische Arsen-Verbindungen als möglicherweise krebserregend eingestuft. In Haferprodukten wurden in der Vergangenheit vereinzelt erhöhte Gehalte
an Arsen bzw. anorganischem Arsen festgestellt.
Anorganisches Arsen konnte bei drei Proben an bzw. über dem 2023 neu eingeführten Höchstwert für Beikost gemessen werden, welcher jedoch nicht für Getreidebeikost gilt.
Werbung mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben sowie mit Zusatzstoffen und Kennzeichnung
Auf vier Erzeugnissen befanden sich nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben: Sie bezogen sich auf Vitamin B1 (zweimal) und Ballaststoffe (zweimal). Die dafür erforderlichen signifikanten Mengen wurden erreicht.
Auf zehn Packungen waren Angaben zu nicht zugesetzten Stoffen zu finden: So wurde darauf hingewiesen, dass keine Aromen (achtmal), keine Milch (fünfmal), keine Farb- und Konservierungsstoffe (zweimal) sowie kein Salz (einmal) enthalten sind.
Aus der
Kennzeichnung der Erzeugnisse ergaben sich in fünf Fällen Auffälligkeiten: Vier Proben desselben Herstellers waren ausgelobt mit einem Verweis auf allgemeine nichtspezifische Vorteile des Lebensmittels für die Gesundheit im Allgemeinen oder das gesundheitliche Wohlbefinden, die ohne beigefügte spezielle gesundheitsbezogene Angabe nach VO (EG) Nr. 1924/2006 nicht zulässig ist. Bei einer weiteren Probe war das Zutatenverzeichnis fehlerhaft.
Fazit
Die angegebenen Nährwerte sind in der Regel als Information verlässlich. Auch bei Auslobungen „ohne Zuckerzusatz“ oder ähnliches sollte unbedingt immer auf den Zuckergehalt laut Nährwertdeklaration geachtet werden.
Hinsichtlich der Werbeangaben sollte diese Warengruppe weiterhin regelmäßig kritisch geprüft werden.
Blei, Cadmium und Arsen gelten als Kontaminanten, deren Vorkommen in Lebensmittel nicht vollständig vermieden werden kann. Da die Elemente toxikologische Eigenschaften haben, ist jegliche Aufnahme unerwünscht und die Aufnahme sollte so gering wie möglich sein.
Die Ergebnisse zeigen für Blei und Cadmium eine unauffällige, eher geringe Belastung. Der Gehalt an anorganischem Arsen ist in Getreidebeikost mit Hafer und/oder Reis tendenziell erhöht. Seitens der EU ist dafür bislang jedoch kein Höchstwert festgelegt worden. Für Nickel ist ein Höchstwert in Planung.
Um die Aufnahme von nicht vermeidbaren Kontaminanten zu begrenzen, gilt grundsätzlich die Empfehlung, unterschiedliche Lebensmittel, hier Getreidearten zu sich zu nehmen bzw. zu füttern. Zur Vermeidung einer erhöhten Aufnahme trägt auch ein regelmäßiger Wechsel der Marke ähnlicher Produkte bei.
Die Untersuchung von Kontaminanten in Beikost auf Getreidebasis (insbesondere Reis und Hafer) wird fortgesetzt.
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Kind mit Keks
Vorsicht Zuckerfalle!
Die meisten Kinderriegel - und kekse enthalten jede Menge Zucker und sind daher eine Süßigkeit. Und die sollte immer nur ein Extra sein - egal ob die Knabberartikel aus dem Bio-Laden kommen oder aus dem normalen Supermarkt. Außerdem sind, nach Aussagen von Ernährungsexperten, für Kinder nach dem ersten Lebensjahr keine speziellen Lebensmittel notwendig. Eine gute Alternative ist auch das selber Backen, da lässt sich gegebenfalls an Zucker sparen und es macht zudem der ganzen Familie Spaß!
Weitere Informationen zum Thema Säuglings- und Kinderernährung:
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