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Gemüsegläschen – Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder belastet?

LAVES untersucht Gemüsegläschen für Säuglinge und Kleinkinder auf Furan, Nitrat, Nährwerte sowie die Kennzeichnung


Füttern eines Babys Bildrechte: Baby: © Vojtech Vlk - Fotolia.com

Säuglinge und Kleinkinder stellen eine besonders empfindliche und somit besonders schützenswerte Verbrauchergruppe dar.

Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg hat im Jahr 2022 in einem Projekt 20 Produkte Gemüsebeikost (zum Beispiel aus Karotten, Kartoffeln, Kürbis, Erbsen, Spinat) auf eine mögliche Belastung mit Furan, mit Furan verwandten Stoffen und Nitrat untersucht. Des Weiteren wurden die Nährwerte und die Kennzeichnung dieser Produkte kontrolliert.

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Rechtliche Grundlagen

Die Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern liegt nicht nur ihren Eltern am Herzen, sondern auch der Gesetzgeber hat Lebensmittel, die für diese sensible Verbrauchergruppe bestimmt sind, speziell geregelt. So finden sich Anforderungen an die Zusammensetzung (wie beispielsweise zum Eiweiß-, Fett- und Natrium/Salz-Gehalt) von Säuglings- und Kleinkindnahrung in der EU-Verordnung 2016/127 und teilweise noch in der nationalen Diätverordnung.

Mitunter können jedoch auch unerwünschte Stoffe, sogenannte Kontaminanten in Säuglings- und Kleinkindernahrung gelangen. Die europäische Verordnung Nr. 1881/2006 regelt für bestimmte Kontaminanten, wie zum Beispiel Nitrat, die maximal zulässigen Gehalte in Lebensmitteln. Im Falle von der erhitzungsbedingten Kontaminante Furan existiert allerdings kein Höchstgehalt, so dass hier die Bewertung anhand der EFSA-Risikoabwägung vorgenommen wird.

Das LAVES überprüft die Einhaltung der Nährwerte und untersucht auf Kontaminanten:

Untersuchungsergebnisse des LAVES

Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des LAVES hat im Jahr 2022 in insgesamt 20 Produkten Gemüsebeikost die Gehalte an Furan, mit Furan verwandten Stoffen sowie Nitrat bestimmt. Bei den Proben wurden zudem die Nährwerte und die Kennzeichnung geprüft. 19 Erzeugnisse stammten aus kontrolliert ökologischer Landwirtschaft.

Bei einer der 20 eingesandten Proben (fünf Prozent) ergab sich eine Abweichung von den geltenden Rechtsvorschriften hinsichtlich der Kennzeichnung. Bei dem Produkt war Wasser zu weit hinten im Zutatenverzeichnis eingereiht.

Furan

Furan ist ein gesundheitlich bedenklicher Stoff, der durch Erhitzen von Lebensmitteln entsteht. Säuglinge und Kleinkinder als besonders empfindliche Verbrauchergruppe können gefährdet sein, da sie unter Umständen regelmäßig Säuglingsnahrung als Fertigprodukte verzehren, die zur Haltbarmachung erhitzt wurde, und damit vergleichsweise hohe Aufnahmemengen erreichen[1].

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) stuft Furan als möglicherweise krebserregend ein. Tierversuche ergaben bei langfristiger Aufnahme Leberschäden, in hohen Dosen sogar Leberkrebs. Zu langfristigen Schäden beim Menschen ist noch wenig bekannt. Einen Grenzwert oder eine tolerierbare tägliche Aufnahmemenge gibt es daher in der EU bisher nicht. Allerdings hat die EFSA im Jahre 2017 eine Risikoabwägung durchgeführt[2] und einen Margin of Exposure (MOE) ermittelt.

Beim MOE, auch als „Sicherheitsabstand“ bezeichnet, handelt es sich um den Abstand zwischen zwei Größen: Der Dosis, bei der erstmals eine kleine, messbare schädliche Wirkung beobachtet wird, und der Aufnahmemenge des Stoffes durch den Menschen.

Messbare Wirkungen traten ab 64 µg/kg Körpergewicht (KG) pro Tag für die nicht krebserregende Wirkung bzw. ab 1.310 µg/kg KG pro Tag für eine krebserregende Wirkung auf. Furan-Gehalte, die um den Faktor ≥ 100 für die nicht krebserregende bzw. ≥ 10.000 für die krebserregende Wirkung unterhalb dieser Werte liegen, gelten als toxikologisch unbedenklich. Für ein Kind, das 8 kg wiegt und den Inhalt eines Gläschens von 190 g am Tag verzehrt, ergibt sich, dass ein Brei, der mehr als 5,5 µg Furan/kg enthält, den Sicherheitsabstand von ≥ 10.000 für die krebserregende Wirkung bzw. der mehr als 27 µg Furan/kg enthält, auch den Sicherheitsabstand ≥ 100 für die nicht krebserregende Wirkung unterschreitet.

Alle hier untersuchten Menüs wiesen nachweisbare Furan-Gehalte auf. Die Gehalte lagen zwischen 13,7 µg/kg bis 105,2 µg/kg (Mittelwert betrug 48,5 µg/kg).

Die ermittelten Furan-Gehalte und die daraus errechneten Margin of Exposure (MOE) wurden den Lebensmittelüberwachungsbehörden mit der Empfehlung mitgeteilt, dass die Hersteller/Inverkehrbringer, wie vom Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfohlen[1], an einer Minimierung arbeiten sollten.

Tipp: Furan entsteht beim Erhitzen des Gemüsebreis. Da Furan eine flüchtige Verbindung ist, kann der Gehalt im Produkt minimiert werden, indem der Brei im offenen Gläschen unter Umrühren erwärmt wird.

Für ausführlichere Informationen zu Furan in Lebensmitteln empfehlen wir die Website des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR): Fragen und Antworten zu Furan in Lebensmitteln

Methylfurane (mit Furan verwandte Verbindungen)

Analog zum Furan gibt es auch für Methylfurane keine gesetzlich festgelegten Höchstgehalte.

Methylfurane kommen zusammen mit Furan vor und können ebenfalls infolge einer Hitzebehandlung des Lebensmittels gebildet werden. In der Untersuchung aller eingereichten Gemüsebreie auf 2-Methylfuran, 3-Methylfuran und 2,5-Dimethylfuran konnten in keiner Probe 3-Methylfuran oder 2,5-Dimethylfuran bestimmt werden. Nur in zwei Proben wurden minimale Gehalte an 2-Methylfuran gefunden.

Nitrat

Nitrat an sich ist für den menschlichen Körper relativ unbedenklich.

Unter Umständen zum Beispiel durch Bakterien im Mundraum oder Magen, kann jedoch Nitrat teilweise zu Nitrit umgewandelt werden. Im Lebensmittel passiert das hauptsächlich bei langsamem Abkühlen und erneutem Aufwärmen von nitratreichen Lebensmitteln wie beispielsweise Spinat.

Das Vorkommen von Nitrat in Gemüse hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. So weisen beispielsweise Blatt- und Wurzelgemüse (wie zum Beispiel Karotten als Wurzelgemüse) im Vergleich zu Fruchtgemüse (zum Beispiel Erbsen) höhere Nitratkonzentrationen auf. Weiterhin spielt die Sonneneinstrahlung eine große Rolle: je weniger Licht und je niedriger die Temperaturen sind, desto unvollständiger wird das aufgenommene Nitrat abgebaut.[3][4]

In der Untersuchung der eingereichten Proben konnten im Falle von neun Proben kein Nitrat gefunden werden. Bei elf Proben lagen die Nitrat-Gehalte bei 36 µg/kg bis 86 µg/kg. Somit wurde der gesetzlich festgelegte Höchstgehalt von 200 mg/kg zu maximal 43 Prozent ausgeschöpft. Die höchsten Nitratmengen wurden in Brei mit Spinat und vereinzelt in Brei aus reinen Karotten gemessen.

Nährwerte

    Bei den Produkten wurden zudem die deklarierten Nährwerte überprüft. Die in der Diätverordnung festgelegten Mindestgehalte für Eiweiß und Maximalgehalte für Fett wurden eingehalten. Die deklarierten Werte stimmten auch im Rahmen der üblichen Schwankungen mit den ermittelten Werten überein. Hinsichtlich der Natrium-Gehalte lagen alle Proben unterhalb der Höchstmenge nach DiätV und erfüllten im Falle der Bewerbung „ohne Salzzusatz“ die in der EU-Verordnung 1924/2006 festgelegten Bedingungen.

    Kennzeichnung

    Für die Kennzeichnung von Beikost gilt europaweit die Lebensmittel-Informationsverordnung (EU-Verordnung 1169/2011) sowie national die hierfür noch gültige Diätverordnung.

    Hinsichtlich der Kennzeichnung war lediglich eine Probe zu bemängeln. Bei dem Produkt war Wasser zu weit hinten im Zutatenverzeichnis eingereiht. Gemäß der LMIV müssen die Zutaten in absteigender Reihenfolge ihres Gewichtsanteils zum Zeitpunkt ihrer Verwendung bei der Herstellung des Lebensmittels angegeben werden.

    Babybrei Bildrechte: Babybrei: © victoria p. - Fotolia.com

    Werbung mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben sowie mit Zusatzstoffen

    Gesundheits- und nährwertbezogene Angaben unterliegen der Health-Claim-Verordnung (EU-Verordnung 1924/2006). Die Verwendung von Zusatzstoffen ist der EU-Verordnung 1333/2008 geregelt.

    Gesundheitsbezogene Angaben waren auf insgesamt acht Verpackungen zu finden.

    Sechs Proben trugen die gesundheitsbezogene Angabe zu alpha-Linolensäure (eine omega-3-Fettsäure), dass diese zur Entwicklung von Gehirn- und Nervenzellen beiträgt. Die Rezepturen enthielten Rapsöl in Mengen von 0,9 – 2,0 Prozent und die deklarierten Gehalte an alpha-Linolensäure betrugen (je nach Rapsöl-Gehalt) 60 bis 140 mg/100 g.

    Ein vegetarisches Menü wurde damit beworben, dass Eisen enthalten ist und dieses wichtig für die Blutbildung und geistige Entwicklung sei. In der Rezeptur wurde auf einen Eisenzusatz (zum Beispiel in Form von Eisendiphosphat) verzichtet. Der deklarierte Eisen-Gehalt belief sich auf 0,6 mg/100 g (1,3 mg/220 g Portion).

    Einer anderen Probe war Vitamin C und Eisendiphosphat zugesetzt und trug die Angabe, dass Vitamin C die Abwehrkräfte unterstützt und wichtig für die Eisenaufnahme ist. Deklariert war ein Vitamin C-Gehalt von 10 mg/100 g.

    Alle Proben erfüllten die Anforderungen an die jeweilige oben aufgeführte gesundheitsbezogene Angabe.

    Nährwertbezogene Angaben waren auf 19 Verpackungen zu finden.

    19 von 20 Proben trugen die nährwertbezogene Angabe „ohne Salzzusatz“.

    Zwei Proben wurden mit der Angabe „ohne Zuckerzusatz“ beworben.

    Auf einem Gläschen war die Angabe „enthält omega-3- und omega-6-Fettsäuren“ aufgeführt. Die Rezeptur enthielt Raps- und Sonnenblumenöl und wies laut Deklaration einen Gehalt an alpha-Linolensäure (omega-3-Fettsäure) von 90 mg/100 g und an Linolsäure (omega-6-Fettsäure) von 500 mg/100 g aus.

    Alle Proben erfüllten die Anforderungen an die jeweilige oben aufgeführte nährwertbezogene Angabe.

    Bei 19 Proben handelte es sich um Beikost mit einem sogenannten „Clean Label“. Als „clean labels“ werden solche Etiketten von Lebensmitteln bezeichnet, die in ihrer Kennzeichnung mit dem Verzicht auf bestimmte Zutaten, beispielsweise (deklarationspflichtigen) Zusatzstoffen und Aromen werben. Somit waren auf der Mehrheit der Verpackungen negative Claims zu Konservierungsstoffen, Farbstoffen, Aromen und/oder Verdickungsmitteln mit folgenden Werbeaussagen zu finden:
    • 19 Proben: ohne Aromen / ohne Zusatz von Aromen
    • zehn Proben: ohne Konservierungsstoffe / ohne Zusatz von Konservierungsstoffen / ohne Farbstoffe / ohne Zusatz von Farbstoffen
    • vier Proben: ohne Dickungsmittel / ohne Zusatz von Dickungsmitteln
    • acht Proben: ohne Milch und Milchprodukte

    Der Einsatz von Farbstoffen, Konservierungsstoffen und bestimmten Aromen ist in Säuglings- und Kleinkindernahrung nicht erlaubt, so dass bei Werbeaussagen zum Verzicht dieser Stoffe eine ergänzende Angabe angebracht sein muss, die darüber aufklärt, dass alle vergleichbaren Produkte ebenfalls diese Eigenschaft aufweisen. Auf allen Proben mit einem „Clean Label“ zu Konservierungsstoffen und/oder Farbstoffen war die entsprechende Ergänzung „lt. Gesetz“ aufgeführt.

    Fazit

    Alle hier untersuchten Gemüsebreie wiesen nachweisbare Furan-Gehalte auf. Für alle Proben wurden Hinweise zur Überwachung der Furan-Gehalte und deren Minimierung im Rahmen der Eigenkontrollmaßnahmen der Hersteller/Inverkehrbringer gegeben.

    Bezüglich des Nitrats wurde die Höchstmenge bei dem höchsten Nitrat-Gehalt (86 µg/kg) zu 43 Prozent ausgeschöpft.

    Hinsichtlich der Kennzeichnung ist festzustellen, dass die Mehrzahl der Gläschen nährwertbezogene Angaben sowie Werbeaussagen zum Verzicht von (den überwiegend nicht zulässigen) Zusatzstoffen trugen.

    Guter Start ins Leben

    Scheint die Welt des Essens am Beginn des Lebens noch so einfach und unkompliziert, so tauchen spätestens mit Einführung des ersten Breis die Fragen auf. Welche Nahrung braucht mein Kind? Welcher Brei kommt wann? Selber kochen oder doch lieber Fertigkost?

    Babys erster Gemüsebrei lässt sich schnell und einfach ohne Kochbuch selbst herstellen und hat den Vorteil, dass man die verwendeten Zutaten kennt und auf Salz verzichten kann. Weiterer Vorteil: Auch Verpackungsmüll kann so vermieden werden. Am besten eignet sich für die Beikosteinführung ein reiner Gemüsebrei aus beispielsweise Karotten, Pastinaken, Kürbis, Süßkartoffeln oder Zucchini.

    Weitere Informationen zum Thema Säuglings- und Kinderernährung:

    Literaturquellen und weitere Informationen

    [1]Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Fragen und Antworten zu Furan in Lebensmitteln, aktualisierte FAQ des BfR vom 28. Mai 2020

    [2]EFSA Panel on the Contaminants in the Food Chain (CONTAM) (2017) Risks for public health related to the presence of furan and methylfurans in food, EFSA Journal 2017; 15(10):5005

    [3]Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Fragen und Antworten zu Nitrat und Nitrit in Lebensmitteln

    [4]Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL): Nitrat-Gehalt in Gemüse

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