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Desserts für Säuglinge und Kleinkinder – süß und bunt, aber was steckt drin?

Die Produktpalette der Desserts für Säuglinge und Kleinkinder ist vielfältig: So finden sich allerlei fertige Breie beziehungsweise Joghurts in Kunststoffportionspackungen und Früchte mit Keks oder Kuchen in Gläschen auf dem Markt.

Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg hat im Jahr 2017 in einem Projekt 16 solcher Produkte, die speziell für Säuglinge (zum Beispiel ab dem 8. Monat) beziehungsweise für Kleinkinder (zum Beispiel ab einem Jahr) ausgelobt werden, untersucht. Es wurden die auf der Verpackung angegebenen Nährwerte, insbesondere Zucker-, Fettgehalt und gegebenenfalls Vitamine und Mineralstoffe überprüft. Zudem wurde der Schwermetallgehalt der Produkte bestimmt und die Kennzeichnung sowie die Werbebehauptungen dieser Produkte kontrolliert.

Es handelte sich im Einzelnen um acht Fruchtpürees, drei Fruchtbreie (teilweise im Quetschbeutel), drei Joghurterzeugnisse und zwei Puddings. Bei fünf Proben (31 Prozent) ergaben sich Abweichungen von den geltenden Rechtsvorschriften.

Zuckergehalt

Neun der 16 Proben waren ausgelobt mit dem Hinweis „ohne Zuckerzusatz“ und der zusätzlichen Angabe „Zutaten enthalten von Natur aus Zucker“. Hierbei handelte es sich um Fruchtzubereitungen, denen zwar keine Mono- und Di­saccharide zugesetzt worden waren, die aber dennoch größere Mengen an Zuckern enthielten, die aus den verwen­deten Zutaten stammten (süße Früchte wie zum Beispiel Bananen). Der Gesamtzuckergehalt dieser Proben lag zwischen 9,7 und 13,3 Prozent (durchschnittlich 10,8 Prozent). Sieben Proben enthielten zugesetzte Saccharose (Haushaltszucker). Hierbei handelte es sich um Schokopuddings, Joghurterzeugnisse mit Frucht und Keksbreie.
Der Gesamtzuckergehalt der gesüßten Proben war interessanterweise durchschnittlich geringer als der der Produkte „ohne Zuckerzusatz“ und lag zwischen 7,2 und 10,7 Prozent (durchschnittlich 8,8 Prozent). Die in der Nährwertkennzeich­nung deklarierten Zuckergehalte stimmten gut mit den hier ermittelten Werten überein. Nur die Hälfte der Proben trugen auf der Verpackung den freiwilligen Hinweis, dass ab dem ersten Zähnchen auf eine gründliche Zahnpflege geachtet werden sollte.

Fettgehalt

Auch die deklarierten Fettwerte wurden bei den Produkten auf Milchbasis analytisch überprüft und stimmten gut mit den Analysenergebnissen überein. Hier lagen die Fettgehalte zwischen 1,3 und 3,6 Prozent.

Schwermetallgehalt

Elementanalytisch wurden 16 Proben aus der Warengruppe Desserts für Säuglinge und Kleinkinder untersucht. Für diese Warengruppe sind gesetzliche Höchstgehalte für Cadmium und Blei gemäß Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 festgelegt. In drei der untersuchten Proben wurde Cadmium in Konzentrationen zwischen 0,003 mg/kg und 0,007 mg/kg (Mittelwert: 0,004 mg/kg; Median: 0,003 mg/kg; Nachweisgrenze (NG): 0,002 mg/kg) nachgewiesen. Somit lagen die Cadmium-Gehalte der Proben unterhalb des gemäß Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 für Cadmium in Beikost festgelegten Höchstgehalts von 0,040 mg/kg Frischgewicht. Blei wurde in zehn Proben in Konzentrationen zwischen 0,002 und 0,006 mg/kg (Mittelwert und Median: 0,005 mg/kg; NG: 0,002 mg/kg) nachgewiesen. Der nach Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 für Blei in Beikost festgelegte Höchstgehalt von 0,050 mg/kg Frischgewicht wurde somit in keiner der untersuchten Proben überschritten.

Weiterhin wurde Nickel in allen Proben oberhalb der NG von 0,003 mg/kg bestimmt, wobei die Konzentrationen zwischen 0,01 und 0,16 mg/kg (Mittelwert: 0,05 mg/kg; Median: 0,03 mg/kg) lagen. Quecksilber (NG: 0,001 mg/kg) und Arsen (NG: 0,01 mg/kg) wurden hingegen in keiner Probe nachgewiesen.

Kennzeichnung

Weiterhin zeigte die Überprüfung der Nährwertkennzeichnung von Natrium- und Calcium-Gehalten bei allen Proben die Einhaltung der empfohlenen Toleranzbereiche [„Empfehlungen zu Toleranzen für Nährstoffschwankungen der Nährwertkennzeichnung“, LChG, Lebensmittelchemie 63, 89-112, 2009].

Nährwert- beziehungseise gesundheitsbezogene Angaben waren auf acht Verpackungen (50 Prozent) zu finden. Sie alle erfüllten die dafür festgeschriebenen Bedingungen. Die nährwertbezogenen Angaben bezogen sich auf die Zutat Milch (fünf Mal), Calcium (vier Mal), Vitamin C und Eisen. Die gesundheitsbezogenen Angaben bezogen sich auf Calcium, Eisen, Vitamin B1 und C sowie auf die Stuhlkonsistenz. Zu zwei Proben, die die Angabe „stuhlauflockernd“ trugen, wurden Gutachten verfasst. Gesundheitsbe­zogene Angaben dürfen nur nach spezieller Zulassung verwendet werden. Da eine Zulassung für die Auslobung „stuhlauflockernd“ hier nicht bekannt ist, wurden die Angaben als unzulässige gesundheitsbezogene Angaben gemäß VO (EG) 1924/2006 eingestuft.

Drei weitere Proben wiesen Kennzeichnungsmängel auf.

13 der 16 Produkte enthielten in der Kennzeichnung Angaben zum Glutengehalt beziehungweise zur Glutenfreiheit. Diese Angaben sind nach der Diätverordnung für Erzeugnisse für unter sechs Monate alte Säuglinge vorgeschrieben.

Des Weiteren waren auf sieben Verpackungen Werbean­gaben zu nicht zugesetzten (Zusatz-)Stoffen zu finden: So wurde darauf hingewiesen, dass keine Milchprodukte, Geschmacksverstärker, Aromen, Farb- und Konservierungs­stoffe sowie Verdickungsmittel enthalten sind. Damit es sich nicht um unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten handelt, die den Eindruck erweckt, der Verzicht auf einen Stoff wäre eine Besonderheit dieses Produktes, obwohl diese Zutat generell verboten ist, müssen die Angaben teilweise den Zusatz „lt. Gesetz“ tragen. So ist für Säuglings- und Kleinkindernahrung der Einsatz von künstlichen Aromen, Farb- und Konservierungsstoffen gesetzlich nicht zulässig.

Vier der untersuchten Proben waren mit natürlichen Aromastoffen aromatisiert. Hierbei handelte es sich um Keksbreie, ein Joghurterzeugnis und einen Schokopudding.

Guter Start ins Leben

Scheint die Welt des Essens am Beginn des Lebens noch so einfach und unkompliziert, so tauchen spätestens mit Einführung des ersten Breis die Fragen auf. Welche Nahrung braucht mein Kind? Welcher Brei kommt wann? Selber kochen oder doch lieber Fertigkost?

Babybrei ist schnell selbst angerührt und hat den Vorteil, dass man die verwendeten Zutaten kennt, auf Haushaltszucker und auf Salz verzichten kann. Weiterer Vorteil: Auch Verpackungsmüll kann so vermieden werden. Eltern sollten auf gezuckerte Fertigprodukte nach Möglichkeit verzichten, um ihre Kinder nicht an süßes Essen zu gewöhnen. Das Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE) empfiehlt zum Beispiel einen Milch-Getreide-Brei aus Vollmilch, Vollkorn-Getreideflocken oder Grieß und Fruchtsaft oder zerdrücktem Obst.

Weitere Informationen zum Thema Säuglings- und Kinderernährung:

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