LAVES Logo mit Schriftzug Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Niedersachsen klar Logo

Babynahrungs-Lexikon

Babynahrung Bildrechte: © Africa Studio - Fotolia.com

Produkte zur Ernährung von Säuglingen (Kinder unter zwölf Monaten) und Kleinkindern (Kinder zwischen einem und drei Jahren) werden in Deutschland besonders kontrolliert. Sie unterliegen speziellen, strengen Anforderungen in Bezug auf die Zusammensetzung, die Verwendung von Zusatzstoffen, die bakteriologischen Anforderungen und Grenzwerte für Pestizidrückstände und Kontaminanten.

Im Lebensmittelrecht werden vier Gruppen von Babynahrung unterschieden: die Säuglingsanfangsnahrung, Folgenahrung sowie Getreidekost und Beikost.

Säuglingsanfangsnahrung ist für die Ernährung von Säuglingen in den ersten Lebensmonaten bestimmt, kann aber auch später zusätzlich zur Beikost bis zum Ende des ersten Lebensjahres gefüttert werden. Sie enthält alles, was ein gesunder Säugling zur Entwicklung braucht, da sie zu seiner alleinigen Ernährung anstelle oder neben Muttermilch gedacht ist.

In Deutschland gibt es fünf Arten von Säuglingsanfangsnahrungen:

  • auf der Basis von Kuhmilcheiweiß mit Milchzucker als einzigem Kohlenhydrat. Sie heißt Säuglingsmilchnahrung und trägt den Hinweis Pre.
  • auf der Basis von Kuhmilcheiweiß mit weiteren Kohlenhydraten neben Milchzucker. Diese Produkte heißen Säuglingsanfangsnahrung und tragen die Bezeichnung 1.
  • auf der Basis von Ziegenmilch
  • auf der Basis von Sojabohneneiweißisolat.
  • auf der Basis von teilhydrolysiertem (gespaltenem) Eiweiß. Sie trägt die Bezeichnung HA und ist für allergiegefährdete Säuglinge, die nicht gestillt werden, gedacht.

Säuglingsanfangsnahrung kann – muss aber nicht – nach dem 6. Lebensmonat* durch Folgenahrung abgelöst werden.

Folgenahrung stellt den größten flüssigen Anteil einer nach und nach abwechslungsreicheren Kost für Säuglinge dar. Sofern der Eiweißgehalt der Folgenahrung ausschließlich aus Kuhmilcheiweiß besteht, darf sie auch Folgemilch heißen. Auf dem Markt gibt es Folgenahrungen mit der Ziffer 2 oder 3.

Getreidebeikost ist zur Deckung der besonderen Bedürfnisse gesunder Säuglinge während der Abstillzeit bestimmt, zur Ergänzung der Ernährung und zur Gewöhnung an normale Lebensmittel bei gesunden Kleinkindern. Es werden folgende Kategorien unterschieden:

  • Getreideerzeugnisse, zum Beispiel Getreidebrei
  • Getreideerzeugnisse mit einem zugesetzten proteinhaltigen Lebensmittel, zum Beispiel Getreidebrei, der schon Folgemilch oder Folgenahrung enthält
  • Teigwaren, also Nudeln
  • Zwieback oder Kekse

Unter Beikost versteht man alle weiteren Lebensmittel mit dem oben genannten Ernährungszweck, mit Ausnahme von Getreidebeikost und Milchgetränken für Kleinkinder, zum Beispiel Obstgläschen, Gemüsegläschen, Getränke und Menüs mit Gemüse, Stärkebeilage und Fleisch oder Fisch.

Weitere Informationen zum Thema Säuglingsernährung:

*) dies gilt für den Regelfall. Wenn Wachstums- und Entwicklungsbedürfnisse des Babys es erforderlich machen, kann Folgenahrung begleitend zu einer abwechslungsreichen Mischkost früher gegeben werden. Für diese Entscheidung sollte aber Rücksprache mit Fachkräften für Säuglings- und Kinderpflege, wie Kinderarzt oder Hebamme, genommen werden.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln