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Technische Sachverständige in der Lebensmittelüberwachung

Wärmetauscherplatten
Wärmetauscherplatte

Die Technik nimmt bei der Lebensmittelgewinnung und -herstellung einen zunehmend größeren Stellenwert ein. Anlagen-, Verfahrens- und Hygienekontrollen werden im Team mit den zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden durchgeführt. Die hierdurch erzielte Bündelung von Fachkompetenz gewährleistet eine hohe Effizienz. Es werden technische Einrichtungen und Prozeßabläufe auf Grundlage rechtlicher Vorschriften und einschlägiger technischer Richtlinien und Normen überprüft. Für eine ordnungsgemäße Beurteilung ist es unumgänglich, die betrieblichen Eigenkontroll- und HACCP-Systeme mit einzubeziehen. Dieser Kontrollbereich gewinnt kontinuierlich an Bedeutung. Hierzu sind in der Vergangenheit unter maßgeblicher Beteiligung der Technischen Sachverständigen (besonders für den Bereich der Milchbe- und -verarbeitung )umfangreiche Kontrollhilfen erstellt worden.

Die Technischen Sachverständigen werden in vielen Fällen bereits in der Planungs- und Genehmigungsphase durch die zuständige Fachabteilung des Laves oder die zuständige Behörde angefordert.

Die Aufgabengebiete der Technischen Sachverständigen umfassen unter anderem die Überprüfungen und Begutachtungen von:

Kurzzeiterhitzer
Pasteurisierungsanlage

  • Pasteurisierungseinrichtungen, zum Beispiel für Milch, Eier und Säfte
  • Lüftungseinrichtungen
  • Verfahrensabläufen in der Lebensmittelproduktion wie Herstellungsverfahren von gefriergetrockneten Produkten, Babynahrung oder Käseherstellung im Erzeugerbetrieb
Kerntemperaturmessung
Sterilisationswertüberprüfung bei der Konservenherstellung
  • Autoklaven in der Konservenindustrie
  • Lebensmittelblutgewinnungsanlagen
  • Eigenkontroll- und HACCP-Systemen

Des Weiteren werden Anfragen von Behörden, Verbänden und sonstigen Institutionen bearbeitet.

Rohmilchausgabe Bildrechte: Laves Könneke
Rohmilchausgabe
Durch den Wegfall der Milchquote und sinkende Milchpreise haben viele Milcherzeuger den Rohmilch-ab-Hof-Verkauf als Vermarktungsweg wieder aufgenommen. Hierbei hat sich die Abgabe über Milchausgabeautomaten in Selbstbedienung durchgesetzt. Bezüglich Ausstattung und Betrieb gibt es in der Bundesrepublik zur Zeit keine rechtsverbindlichen Vorgaben. Aufgrund dieser Tatsache werden die verschiedensten Systeme bis zu kreativen Eigenkonstruktionen, die nicht in allen Fällen die hygienischen Anforderungen erfüllen, betrieben. Um eine einheitliche Vorgehensweise bei Kontrollen zu gewährleisten, hat eine Arbeitsgruppe im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz eine Checkliste als Kontrollhilfe erstellt. Die Checkliste hat sich bei Vor-Ort-Kontrollen und als Hilfestellung für Anlagenbetreiber bewährt. Das hierbei mit entwickelte Merkblatt ist zur Zeit in einer AFFL-Arbeitsgruppe in Beratung. Des Weiteren hat der DIN-Arbeitskreis Lebensmittelhygiene ein Normungsprojekt Milchausgabeautomaten (DIN 10538) ins Leben gerufen. Da darüber hinaus zunehmend Milchausgabeautomaten in Selbstbedienung zur Abgabe von pasteurisierter Milch in und teilweise vor Supermärkten installiert werden, soll die neue DIN-Norm auch diesen Automatentyp mit abdecken.
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