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Lebensmittelrückruf – wie funktioniert das?

Listerien im Käse, Kunststoffteilchen im Brot, Aflatoxine in Nüssen – immer wieder kommt es zur Veröffentlichung von Lebensmittelrückrufen auf der Internetplattform www.lebensmittelwarnung.de. Was ist passiert, wenn ein solcher Rückruf veröffentlicht wurde? Wo liegt der Unterschied zu einer Rücknahme von Lebensmitteln? Und wer ist überhaupt verantwortlich für die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Lebensmitteln?

Die Verantwortung für die Lebensmittelsicherheit liegt beim Lebensmittelunternehmen

Dies hat die Europäische Union in der Verordnung „zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, […] und zur Festlegung von Verfahren zur Lebensmittelsicherheit“ (VO (EG) Nr. 178/2002) geregelt.

Lebensmittel, die nicht sicher sind, dürfen nicht in den Verkehr gebracht werden. Die Risiken für die Lebensmittelsicherheit muss ein Unternehmen kennen und entsprechende Vorsorge treffen, dass nur sichere Lebensmittel die Verbraucher/-innen erreichen. Hierfür müssen eine Gefahrenanalyse durchgeführt und kritische Kontrollpunkte im Herstellungsprozess festgelegt werden. Außerdem sind Eigenkontrolluntersuchungen durchzuführen. Die zuständigen Lebensmittelüberwachungsbehörden (in Niedersachsen die kommunalen Ämter für Veterinär- und Lebensmittelüberwachung) kontrollieren diese Maßnahmen der Eigenkontrolle.

Ist – trotz aller Sorgfalt – ein unsicheres Lebensmittel in den Handel gelangt, so muss das Lebensmittelunternehmen geeignete Maßnahmen zum Verbraucherschutz ergreifen. Welcher Art diese Maßnahmen sind, wird immer im Einzelfall entschieden. Auf jeden Fall muss das Unternehmen die zuständigen Behörden über unsichere Lebensmittel und die getroffenen Maßnahmen informieren.

Rücknahme oder Rückruf – was ist der Unterschied?

Ist das unsichere Lebensmittel noch nicht an Verbraucher/-innen abgegeben worden, erfolgt eine Rücknahme der Produkte. In diesem Fall wird das Lebensmittelunternehmen seine Handelspartner auffordern, die Ware aus dem Verkehr zu nehmen. Häufig wird für diese Rücknahmen vom Markt auch der Begriff „stiller Rückruf“ verwendet, da die Öffentlichkeit hiervon in der Regel nichts mitbekommt.

Im Gegensatz hierzu erfolgt ein öffentlicher Rückruf, wenn das Produkt bereits an Verbraucher/-innen abgegeben wurde. In welcher Form der Rückruf erfolgt, ist nicht festgelegt. Allerdings muss die Maßnahme effektiv sein, das heißt sie muss die Käufer/-innen erreichen. Dies kann beispielsweise durch einen Aushang im Geschäft oder durch Veröffentlichungen im Internet und der Presse erfolgen.

Die Rolle der Behörden

Egal ob Rückruf oder Rücknahme, die Lebensmittelüberwachungsbehörden überprüfen die vom Betrieb eingeleiteten Maßnahmen und kontrollieren, ob diese erfolgreich waren. Gegebenenfalls können sie auch bestimmte Maßnahmen anordnen. Die Behörden nutzen das europäische Schnellwarnsystem RASFF (Rapid Alert System for Food and Feed), um Behörden anderer betroffener Länder zu informieren.

Veröffentlichungen auf dem Portal „www.lebensmittelwarnung.de“ und der dazugehörigen App

Für die Information der Öffentlichkeit insbesondere zu überregional vertriebenen Lebensmitteln wird von den Ländern und dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Internetplattform www.lebensmittelwarnung.de betrieben.

Hier werden die Verbraucherinnen und Verbraucher vor allem über Rückrufe zu Produkten informiert, von denen ein Gesundheitsrisiko ausgeht. Die Behörden verweisen dabei entweder auf den Rückruf eines Lebensmittelunternehmens oder veröffentlichen selbst solche Warnungen.

Zusätzlich zu der Internetplattform steht eine App zur Verfügung. Sie bietet unter anderem auch die Möglichkeit, sich per Push-Funktion über neue Meldungen zu informieren. Meldungen lassen sich darüber hinaus mithilfe der Teilen-Funktion mit anderen teilen.

Immer informiert - auf lebensmittelwarnung.de und in der App

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