Muschelhygieneüberwachung in Niedersachen auf neuestem Stand
LAVES-Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven untersucht Miesmuscheln
Die Erzeugung und das Inverkehrbringen lebender Muscheln als Lebensmittel unterliegt nach dem geltenden EU-Recht einer amtlichen Überwachung. In Niedersachsen ist der genaue Ablauf von Untersuchung und Überwachung durch einen Ausführungserlass geregelt.
Die Aktualisierung der "Ausführungshinweise für die Überwachungsbehörden zur Durchführung der Muschelhygieneüberwachung" war erforderlich, um den Anforderungen nach VO 854/2004 Anhang II, Kap. II zur Durchführung einer systematischen Erfassung von Lebensmittelsicherheits- und hygienerelevanten Einflussfaktoren auf das jeweils einzustufende Muschelerzeugungsgebiete, dem sog. "Sanitary Survey", gerecht zu werden. Im Zuge dieser Erhebung sind Quellen und Mengen von Verschmutzungen sowie deren Verteilungsmuster durch Strömungen, Gezeiten und Gewässerstruktur, nicht nur in dem für die Ernte von Speisemuscheln vorgesehenen Gebiet sondern auch in angrenzenden Wattengebieten, Ästuaren und Flussgebietseinheiten unter Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen vor Ort zu erfassen. Der für die Umsetzung des "Sanitary Survey" herausgegebene Leitfaden des Europäischen Referenzlabors "Microbiological Monitoring of Bivalve Mollusc Harvesting Areas: Guide to Practice: Technical Application" diente hierbei als wesentliche Arbeitsgrundlage.
Angepasst wurden ferner die Probenahmepläne für die Untersuchungen der Muschelerzeugungsgebiete. Diese erfolgen nach wie vor im Institut für Fische und Fischereierzeugnisse Cuxhaven des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Hierbei werden ausgewählte mikrobiologische und chemische Untersuchungen an Muschelproben aus den Erzeugungsgebieten durchgeführt. Die Untersuchungsergebnisse dienen den kommunalen Veterinärbehörden in den zuständigen Küsten-Landkreisen als Grundlage für die Klassifizierung der Muschelerzeugungsgebiete sowie deren Monitoring, u.a. hinsichtlich Mariner Biotoxine.
Der Ausführungserlass wurde der aktuellen europäischen Gesetzeslage angepasst und steht zur Einsicht und als Download (siehe rechte Spalte) zur Verfügung.
Muschelkutter