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Hygiene in Schlachtstätten - Listerien auf Oberflächen und Gullys?

LAVES untersucht Umgebungsproben von Herstellern, Be- und Verarbeitern von Fleisch und Fleischerzeugnissen auf Listeria monocytogenes


Fleisch und Fleischerzeugnisse Bildrechte: © milanchikov - Fotolia.com

Als Erreger von lebensmittelbedingten Infektionen, kann Listeria monocytogenes beim Menschen eine potenziell lebensbedrohliche Krankheit namens Listeriose verursachen.

Listeria monocytogenes ist ein grampositives, fakultativ anaerobes, nicht-sporenbildendes, bewegliches Stäbchenbakterium aus der Familie der Listerien.

Listerien besitzen eine äußerst gute Anpassungsfähigkeit an die umgebenden Bedingungen, kommen überall vor und können deshalb einfach in Lebensmittelproduktionsstätten gelangen und sich ausbreiten.

Haben sich Listerien einmal in einer Produktionsstätte für Lebensmittel festgesetzt, lassen sich einige Stämme nur äußerst schwer wieder entfernen (langwieriger Prozess).

In den betroffenen Betrieben müssen frühzeitig Maßnahmen gegen Listerien eingeleitet werden, so dass eine Gefährdung der Verbraucherinnen und Verbraucher minimiert werden kann. Das Befolgen einer guten Herstellungs- und Hygienepraxis ist essentiell.

Untersuchungsergebnisse

Im Jahr 2021 wurden im Rahmen der amtlichen Überwachung der Hygiene von Schlachtstätten und fleischverarbeitenden Betrieben (Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 2073/2005) Umgebungsproben auf Listeria monocytogenes untersucht. Beprobt wurden Oberflächen mit sowie ohne Lebensmittelkontakt, auch Gullys.

Die Ergebnisse zeigen, dass Nachweise dieser Keime in Umfeldproben keine Seltenheit sind. So waren 52 Prozent der insgesamt 71 untersuchten Probensätzen positiv. Die Probensätze umfassten zwischen 5 und 40 Einzelproben.

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