Was überwachen Futtermittelkontrolleurinnen und Futtermittelkontrolleure?
Wichtige Fragen und Antworten
Futtermittelkontrolleurinnen und -kontrolleure überprüfen alle Betriebe, die mit Futtermitteln zu tun haben: von der Landwirtschaft über die Herstellung, den Handel und Transport bis zur Lagerung von Nutztier- und Heimtierfuttermitteln.
Das amtliche Kontrollpersonal überwacht die Hygiene im Betrieb, die technischen Grundbedingungen für die Herstellung von Futtermitteln, die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, wie die Einrichtung von HACCPs (englisch: hazard analysis and critical control points) und ob beispielsweise Rückstellmuster der Fertig- und Rohwaren vorhanden sind.
Außerdem gehört zur Kontrolle, dass die Rückverfolgbarkeit der Futtermittel überprüft wird: Woher kommen die Futtermittel und wohin wurden sie weiter geliefert? Das ist im Falle einer Verunreinigung eines Rohstoffs oder einer Futtermittelmischung wichtig, um Futtermittel zu sperren und gegebenenfalls Rückrufe zu organisieren.
Futtermittelkontrolleure und -kontrolleurinnen müssen kompetente Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen für die zu prüfenden Betriebe bei vielfältigen Fragestellungen sein – beispielsweise in Bezug auf die Umsetzung von Anforderungen der nationalen und EU-weiten futtermittelrechtlichen Vorgaben. Dazu gehören unter anderem Registrierungs- und Zulassungsvorgaben, Qualitätskontrollpläne, Hygiene-, Schädlingsbekämpfungs- und, wie bereits erwähnt, HACCP-Konzepte, Eigenkontrollsysteme, Krisenpläne und Misch- und Fördertechnik.
Die Auslobungen und Kennzeichnungen der Futtermittel stehen ebenfalls im Fokus der Kontrolle. Die Verordnung dafür ist die VO (EG) 767/2009. Auch Futtermittel müssen auf der Verpackung wichtige Hinweise enthalten wie zum Beispiel die Futtermittelart, für welche Tierart das Futtermittel vorgesehen ist, die Zusammensetzung und enthaltene Zusatzstoffe. Bei der Kontrolle werden zudem routinemäßig, aber auch anlassbezogen, Proben von Einzelfuttermitteln, Zusatzstoffen, Vormischungen, Alleinfuttermitteln, Ergänzungsfuttermitteln und Mineralölfuttermitteln entnommen.
In der Probenahmeverordnung VO (EG) 152/2009 ist die Vorgehensweise für die Probenahme festgelegt. Futtermittelproben werden unter anderem bei Landwirt/-innen, im Handel (zum Beispiel große oder kleine Heimtierläden), bei Genossenschaften, bei Herstellungsbetrieben von Futtermitteln (sowohl Mischfuttermittel als auch Vormischungen, Zusatzstoffe, Einzelfuttermittel) und bei Tierkörperbeseitigungsanstalten entnommen.
Herausfordernd sind große Partien und Proben aus Lagerboxen und Silozellen. Da es schwierig ist, die gesamte Partie gleichmäßig und repräsentativ zu beproben ist dies mit hohem Aufwand verbunden. Auch Stoffe mit Gefahrenhinweisen stellen eine Herausforderung dar, weil spezifische Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden müssen. Klebrige Stoffe wie Milchpulver oder färbende Stoffe bringen auch manche Schwierigkeiten mit sich. Hier ist es besonders wichtig, auf eine gute Hygiene zu achten. Pferdemüslis sind auf Grund ihrer Struktur ebenfalls eine Herausforderung in der Beprobung, da es nicht einfach ist, eine homogene Probe zu gewinnen.