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Was überwachen Futtermittelkontrolleurinnen und Futtermittelkontrolleure?

Wichtige Fragen und Antworten


Vom Acker und Stall auf den Tisch: Lebensmittelsicherheit beginnt mit Futtermittelsicherheit! Futtermittel werden kontrolliert, um zunächst sicherzustellen, dass die Gesundheit von Tieren nicht beeinträchtigt wird. Nur so kann im nächsten Schritt gewährleistet werden, dass daraus hergestellte tierische Lebensmittel sicher für den Menschen sind.

Futtermittelkontrolleurinnen und -kontrolleure überprüfen alle Betriebe, die mit Futtermitteln zu tun haben: von der Landwirtschaft über die Herstellung, den Handel und Transport bis zur Lagerung von Nutztier- und Heimtierfuttermitteln.

Das amtliche Kontrollpersonal überwacht die Hygiene im Betrieb, die technischen Grundbedingungen für die Herstellung von Futtermitteln, die Einhaltung rechtlicher Vorgaben, wie die Einrichtung von HACCPs (englisch: hazard analysis and critical control points) und ob beispielsweise Rückstellmuster der Fertig- und Rohwaren vorhanden sind.

Außerdem gehört zur Kontrolle, dass die Rückverfolgbarkeit der Futtermittel überprüft wird: Woher kommen die Futtermittel und wohin wurden sie weiter geliefert? Das ist im Falle einer Verunreinigung eines Rohstoffs oder einer Futtermittelmischung wichtig, um Futtermittel zu sperren und gegebenenfalls Rückrufe zu organisieren.

Futtermittelkontrolleure und -kontrolleurinnen müssen kompetente Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen für die zu prüfenden Betriebe bei vielfältigen Fragestellungen sein – beispielsweise in Bezug auf die Umsetzung von Anforderungen der nationalen und EU-weiten futtermittelrechtlichen Vorgaben. Dazu gehören unter anderem Registrierungs- und Zulassungsvorgaben, Qualitätskontrollpläne, Hygiene-, Schädlingsbekämpfungs- und, wie bereits erwähnt, HACCP-Konzepte, Eigenkontrollsysteme, Krisenpläne und Misch- und Fördertechnik.

Die Auslobungen und Kennzeichnungen der Futtermittel stehen ebenfalls im Fokus der Kontrolle. Die Verordnung dafür ist die VO (EG) 767/2009. Auch Futtermittel müssen auf der Verpackung wichtige Hinweise enthalten wie zum Beispiel die Futtermittelart, für welche Tierart das Futtermittel vorgesehen ist, die Zusammensetzung und enthaltene Zusatzstoffe. Bei der Kontrolle werden zudem routinemäßig, aber auch anlassbezogen, Proben von Einzelfuttermitteln, Zusatzstoffen, Vormischungen, Alleinfuttermitteln, Ergänzungsfuttermitteln und Mineralölfuttermitteln entnommen.

Probenahme von Futtermittel mit einer Schaufel Bildrechte: © LAVES
Probenahme
Befüllte Säcke mit Futtermittelproben Bildrechte: © LAVES
Futtermittelproben
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