LAVES Logo mit Schriftzug Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Niedersachsen klar Logo

Der Einsatz von Zusatzstoffen in Futtermitteln am Beispiel von Kokzidiostatika

Kaninchen, Hähnchen, Puten und die Kokzidiose


Truthähne im Stall   Bildrechte: © Harlekin-Graphics - stock.adobe.com

Was sind Kokzidiostatika?

Kokzidiostatika sind antibiotisch wirksame Arzneimittel, die den Ausbruch einer Kokzidiose verhindern.
In der EU besteht ein Register für in der EU zugelassene Zusatzstoffe. In der Kategorie Kokzidiostatika dieses Registers sind elf Wirkstoffe in verschiedenen Formulierungen über sogenannte Durchführungsverordnungen zugelassen. In diesen Durchführungsverordnungen sind Nutzungsbedingungen festgelegt. Zum Beispiel die Zieltierart sowie Mindest- und Maximalgehalte des Zusatzstoffes im jeweiligen Futter. Geregelt ist auch das Alter der Tiere und bis wie viele Tage vor der Schlachtung der Zusatzstoff eingesetzt werden darf.
Alle Kokzidiostatika werden bei ordnungsgemäßer Anwendung und Einhaltung der Wartezeit, bis zum Schlachttermin abgebaut beziehungsweise verstoffwechselt. In einem Endmastfutter ist daher kein Einsatz von Kokzidiostatika mehr zulässig. Das ist so in den oben genannten Nutzungsbedingungen festgelegt.

Dies wird durch die zuständigen Veterinärämter im Rahmen der Lebendtierbeschau anhand der Dokumentenprüfung im Erzeugerbetrieb kontrolliert. Darüber hinaus werden stichprobenartig Eier auf Erzeugerebene und Schlachtkörper am Schlachthof beprobt und untersucht. Da sich Kokzidiostatika in Eiern anreichern, ist ihre Anwendung bei Legehennen komplett verboten. Anhand des vom LAVES hierfür erstellten landesweiten Probenplans ist eine flächendeckende Verteilung der Proben gewährleistet. So soll sichergestellt werden, dass kein Fleisch mit Gehalten an Rückständen in den Verkehr kommt, die die Gesundheit gefährden können.

Die Kokzidiose ist eine Zoonose, das heißt sie kann sowohl Menschen als auch Tiere befallen. Diese Krankheit wird durch einzellige Parasiten, sogenannte Kokzidien verursacht. Kokzidien kommen auf der ganzen Welt vor. Sie treten bei allen Haustierrassen, wie zum Beispiel auch bei Geflügel und Kaninchen auf. Die Kokzidien befallen vor allem die Darmschleimhaut und verursacht hier Schäden, dadurch kommt es zu breiigem Kot oder Durchfall. Bei einigen Tierarten sind auch die Leber und Nieren betroffen. Kokzidien sind sehr ansteckend. Sie werden mit dem Kot ausgeschieden, kommt nun ein anderes Lebewesen mit dem Kot direkt in Kontakt, können sich die Kokzidien schnell übertragen.
Eine Vorbeugung und die Reduktion des Risikos an der Kokzidiose zu erkranken sind grundsätzlich durch Impfung möglich. In der konventionellen Tierhaltung kann alternativ bei der Mast von Hähnchen, Puten- und Kaninchen ein prophylaktischer Einsatz von Kokzidiostatika als Zusatzstoff über das Futtermittel erfolgen. In der EU sind derzeit verschiedene Wirkstoffe als Kokzidiostatika für den Einsatz bei Junghennen (bis 16 Wochen), Masthühnern, Truthühnern (bis 12 beziehungsweise 16 Wochen) sowie Kaninchen zugelassen.

Routinekontrollen und Routineproben

Bei Routinekontrollen bei Futtermittelherstellern werden unter anderem auch Proben entnommen. Bei Futtermittelherstellern, die Futtermittel unter Einsatz von Kokzidiostatika herstellen, werden dann zielgerichtete Analysenaufträge vergeben. Zum einen auf den vorgeschriebenen und auch deklarierten Gehalt an Kokzidiostatika im Futter. Zum anderen wird in den Futtermitteln, in denen sie nicht enthalten sein sollen, eine Analyse auf mögliche Verschleppung von Kokzidiostatika beauftragt. Die Ergebnisse dieser Analysen werden in der jährlichen bundesweiten Futtermittelstatistik ausgewiesen.

Vermeidung von Verschleppungen

Kokzidiostatika aus einem Futtermittel mit Kokzidiostatika dürfen im Produktionsverlauf nicht in ein nachfolgendes Futtermittel ohne Kokzidiostatika gelangen, das heißt „verschleppt“ werden.
Um einen solchen Rückstand, eine sogenannte „Verschleppung“, zu vermeiden müssen im Herstellungsprozess technische und organisatorische Maßnahmen etabliert werden, die genau dieses verhindern. Mögliche Maßnahmen hierfür sind zum Beispiel
  • eine Festlegung der Herstellungsreihenfolge durch sachkundiges Personal
  • die technische Blockierung der Herstellung bestimmter Futtermittelsorten nacheinander
  • der Einsatz von sogenannten „Spülchargen“ nach dem Einsatz von Kokzidiostatika in der Herstellung
Eine Spülcharge dient der Reinigung der gesamten Anlage. Hierfür werden zum Beispiel eine größeren Partie Weizen oder andere, auch fetthaltige Einzelfuttermitteln genutzt, die dann wie ein „Wischmopp“ durch alle Förderwege, die Waagen, den Mischer und gegebenenfalls auch die Presse geschickt werden.
Zudem sind alle Futtermittelhersteller verpflichtet, die Mischgüte und den Verschleppungsgrad ihrer gesamten Herstellungsanlage regelmäßig prüfen zu lassen und dieses mit einem Sachverständigen-Gutachten zu belegen. Der festgestellte Verschleppungsgrad wiederum gibt Hinweise auf die anzuwendenden technischen und organisatorischen Maßnahmen im Herstellungsprozess.

Was passiert, wenn Rückstände im Futter nachgewiesen werden?

Geringe Rückstände im Futtermittel sind trotz all dieser Maßnahmen noch immer möglich und auch hier sind maximale Gehalte per EU-Richtlinie geregelt. Nach Prüfung und Bewertung durch die European Food Safety Authority (EFSA, zu Deutsch Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) und das Bundesamt für Risikobewertung.

(BfR) wurden technische unvermeidbare und für die Tiergesundheit tolerierbare Gehalte je Tierart und Wirkstoff festgelegt (Richtlinie 2002/32/EG).

Aber auch höhere Verschleppungen kommen leider manchmal vor. Wenn auch sehr selten.

Die Aufgabe der Futtermittelüberwachung ist dann die Recherche beziehungsweise Begleitung der Recherche im Betrieb zur Ermittlung der Ursache. Wir entnehmen zum Beispiel die Rückstellmuster, der von im fraglichen Zeitfenster hergestellten Partien oder eingelagerten Rohwaren. Wir sehen die Herstellungsdokumentation ein und erfragen mögliche Besonderheiten am Herstellungstag und zur Herstellung der betroffenen Partie oder Partien.

Manchmal ist eine Komponente die Ursache. Manchmal ein technischer Defekt im Herstellungsprozess. Manchmal ist es einfach ein menschlicher Fehler. In jedem Fall sind nachfolgend Änderungen im Prozess notwendig, die zumindest genau diesen Fehler ab jetzt vermeiden.

Videorechte: © EFSA – Die European Food Safety Authority (EFSA) prüft und bewertet auch die Sicherheit von Futtermittelzusatzstoffen.
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln