Gelb und giftig: Das Jakobs-Kreuzkraut breitet sich aus
Gefahr für Weidetiere: Giftige Wildpflanzen-Arten
Wenn das Jakobs-Kreuzkraut im Juli und August gelb auf den Feldern und Wiesen blüht, mag es hübsch anzuschauen sein – die einheimische Pflanze ist jedoch hochgiftig und gefährlich für Nutz- oder Heimtiere, wenn sie als Futtermittel dient.
Tierhaltende, die Weiden und Wiesen extensiv bewirtschaften, sollten auf wild wachsende Pflanzen-Arten in ihrem Grünland achten, denn sonst kann sich der Blumentraum zu einem Alptraum für Weidetiere entwickeln: Pflanzen wie zum Beispiel Kreuzkräuter (Raukenblättriges Kreuzkraut, Wasser-Kreuzkraut oder Jakobskreuzkraut) enthalten Stoffe, die bei Rindern, Schafen oder Pferden zu Vergiftungen führen. Als tödliche Dosis wird die Aufnahme an Frischpflanzen ab fünf Prozent des Körpergewichtes angenommen.
Natürliche Inhaltsstoffe des Krautes sind Pyrrolizidin-Alkaloide (PA), die allen Pflanzenteilen als Fraßschutz dienen. PA werden als lebertoxisch, krebserregend und DNA-schädigend eingestuft. Wenn Tiere das Jakobs-Kreuzkraut fressen, kann es zu Vergiftungen kommen. Die Alkaloide verursachen Magen-Darm-Beschwerden, Krämpfe, Taumeln, Unruhe, blutigen Durchfall und Erbrechen, im schlimmsten Fall kann der Tod eintreten. Auch für Menschen können PA schädlich sein.
Selbst kleine Mengen führen, regelmäßig konsumiert, zu chronischen Vergiftungen bei Weidetieren. Im Verlauf von drei Tagen bis sechs Monaten nach Pflanzenaufnahme (in Abhängigkeit von der täglichen Einzelmenge, die aufgenommen wird) treten erste Symptome auf: schlechte Futteraufnahme, Gewichtsverlust, Durchfall und häufiges Gähnen. Hinweise für das Auftreten von zentralnervösen Störungen aufgrund der eingeschränkten Leberfunktion sind das längere Stehen bleiben auf der Weide mit stumpfem Gesichtausdruck und Bewusstseinstrübung. Im weiteren Verlauf sind die Tiere unkoordiniert in ihren Bewegungen, werden apathisch, haben Kaukrämpfe oder Anfälle, werden aggressiv und können ins Koma fallen. Eine Therapie dieser Tiere ist dann nicht mehr möglich.
Integrierter Fressschutz funktioniert – auf der WeideDie Rechtslage ist eindeutig: Das Jakobs-Kreuzkraut darf nicht verfüttert werden – weder an Heimtiere (§ 17 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetz) noch an Nutztiere (EU- Verordnungen (EG) Nr. 178/2002
und 183/2005). Es können sonst Geldstrafen drohen; Futtermittelbetriebe
können auch ihre Zulassung verlieren.
Die gelbe Giftpflanze breitet sich derzeit massiv aus und bildet dichte Bestände. Die Pflanze kommt vor allem an Bahndämmen, an Straßen- und Wegrändern, als Ackerwildkraut und in Wiesen mit hohem Feuchtigkeitsgehalt vor. Grund dafür ist oft die mangelnde Pflege von Landschaftsflächen, aber auch die Über- oder Unternutzung von Flächen, in denen sich die Pflanze durch Samen verbreiten kann.
Futtermittelüberwachung ist Tierschutz
Die gute Nachricht: Immer mehr Menschen wissen über das Jakobs-Kreuzkraut Bescheid. Die Futtermittelüberwachung des LAVES bekommt regelmäßig Anfragen und Hinweise auf ein massives Auftreten der Pflanzenart.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Futtermittelüberwachung beraten zum Jakobs-Kreuzkraut und führen Kontrollen durch, um sich ein Bild der Lage vor Ort zu machen. Die Nachverfolgung der möglichen Nutzung des Jakobs-Kreuzkrautes als Futtermittel ist dabei oberstes Ziel – so wird eine Gesundheitsgefährdung der Tiere vermieden oder zumindest unterbunden!
Wie kann das Jakobs-Kreuzkraut bekämpft werden?
Die Ausbreitung des Jakobs-Kreuzkrautes wird am besten unterbunden, indem die Samenbildung verhindert wird. Der gezielte Einsatz von biologischen Gegenspielern oder Fraßfeinden, wie beispielsweise von Insekten, wird diskutiert. Bisher gibt es jedoch wenige Studien zu den populationsbiologischen Effekten, die die mit dieser Wirtspflanze assoziierten Insekten, auf das Jakobs-Kreuzkraut haben. Als ein vielversprechender Antagonist des Jakobs-Kreuzkrauts scheint sich die Raupe des Blutbären (Tyria jacobaeae) herauszustellen. Einer Studie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (Regulierung von Massenvorkommen des Jakobs-Geiskrautes (Senecio jacobaea L.) durch natürliche Antagonisten; Abschlussbericht 2021) zu Folge war die Ansiedlung von Blutbären in Massenbeständen des Jakobskreuzkrauts in den meisten Fällen erfolgreich und hat zu einer Reduktion der Pflanzenpopulation geführt.
Jedoch dauert es eine gewissen Zeit bis sich ein ausreichender Bestand auf den Flächen etabliert hatte, ein Nachsetzen von Raupen ist gegebenenfalls erforderlich. Da es sich bei der Bekämpfung mit dem Blutbären um eine längerfristige Maßnahme handelt (mindestens drei Jahre) müssen weitere, flankierende Bekämpfungsmaßnahmen unbedingt in Betracht gezogen werden.
Die betroffenen Flächen sollten spätestens bei Blühbeginn gemäht werden. Das gilt auch für die Nachmahd. Bei Einzelpflanzen ist das Ausreißen oder Ausstechen eine wirksame Methode. Die Entfernung sollte möglichst mit Wurzel erfolgen, da ein Wiederaustrieb aus den Wurzeln möglich ist. Die gemähten oder ausgestochenen Pflanzen sollten direkt entsorgt werden: Sie sind weiterhin, auch im getrockneten Zustand, hoch giftig, außerdem kann es innerhalb weniger Tage zu einer Samennachrreife und damit zu einer erneuten Aussaat kommen.
Bei stärkerem Befall ist eine chemische Bekämpfung kaum zu umgehen. Die sinnvollste Maßnahme bleibt die Pflege einer geschlossenen Grünlandnarbe – damit sich das das unerwünschte Wildkraut erst gar nicht ansiedeln kann.
Weitere Informationen zu PA in Lebensmitteln:
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Fragen und Antworten zu Pyrrolizidinalkaloiden in Lebensmitteln
- Verbraucherzentrale (VZ): Pyrrolizidinalkaloide in Lebensmitteln