Konditionalitäten, Teilbereich „Futtermittel“
Die Futtermittelüberwachung des LAVES führt neben den Veterinärämtern der Landkreise und der Landwirtschaftskammer einen Teil der „Konditionalitäten“-Kontrollen (ehemals „Cross-Compliance“) durch. Von den Mitarbeitenden der Futtermittelüberwachung wird der Bereich Zukauf und/oder Erzeugung von Futtermittel geprüft.
Diese Kontrolle beinhaltet:
a) eine Belegprüfung, die im Wesentlichen auf die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit („ein Schritt vor, ein Schritt zurück“) abzielt. Zum Beispiel mit Einsichtnahme in
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Lieferscheine für den Bezug und gegebenenfalls die Abgabe von Futtermitteln,
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bei Bezug von Futtermitteln, ob dieser ausschließlich von gemäß VO (EG) 183/2005 registrierten Futtermittelunternehmern erfolgt,
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Belege (Lieferbelege, Aufzeichnungen), die über die Verwendungen von Zusatzstoffen und / oder Bioziden (zum Beispiel Pflanzenschutzmaßnahmen, Schadnagerbekämpfung) Aufschluss geben.
b) einen Betriebsrundgang mit der Betriebsleitung oder einer möglichen Vertretung vorgenommen. Hierbei wird insbesondere
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die Lagerung und Handhabung der sich auf dem Betrieb befindlichen Futtermittel, Abfallprodukte und futtermittelrechtlich verbotenen und / oder gefährlich eingestuften Stoffe. immer mit dem Fokus auf eine mögliche Kontamination der Futtermittel. Hierzu zählt unter anderem die getrennte Lagerung und Handhabung von Futtermittel und Pflanzenschutzmitteln und auch von Fütterungsarzneimitteln und Futtermitteln, und so weiter.
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Auch wird hierbei immer die betriebliche Haltungs- und Fütterungshygiene beachtet.
WICHTIG!
Mit der Antragstellung auf EU- Marktordnungsdirektzahlungen, wie zum Beispiel Flächenprämien, haben die Antragstellenden unangekündigte Kontrollen akzeptiert, in denen die Pflichten als Empfängerin oder Empfänger von Direktzahlungen überprüft werden.
Beanstandungen werden der Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gemeldet und führen im Allgemeinen zu einer Prämienkürzung und einer Wiederholungsprüfung bei erneuter Antragstellung.
Bei Bedarf kann zum Beispiel das betriebliche Managementsystem (BMS) der Landwirtschaftskammer Niedersachsen unterstützend genutzt werden. Es enthält nützliche Hinweise über einzuhaltende Konditionalitäten-Anforderungen.
Die Auswahl der Betriebe erfolgt durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) im Rahmen einer Risikoanalyse und umfasst mindestens ein Prozent aller Antragstellenden. Die Futtermittelüberwachung des LAVES hat grundsätzlich keinen Einfluss auf diese Auswahl.
Rechtsbezüge:
Seit 2005 ist mit der GAP-Reform die vollständige Auszahlung der Marktordnungsdirektzahlungen an die Einhaltung anderweitiger Bestimmungen geknüpft. Auch die Anforderungen aus der Lebens- und Futtermittelsicherheit wurde in die Einhaltung dieser Verpflichtungen aufgenommen.
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Titel VI Kapitel II VO (EU) 1306/2013 bzgl. Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) Nr. 4 und (GAB) Nr. 9, Anh. II VO (EU) 1306/2013
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Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit, vgl. Art. 18, VO (EG) 178/2002
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Fütterungshygiene, vgl. Art. 17 (1), VO (EG) 178/2013 i. V. m. Art. 5 (1) i. V. m. Anh. I und III, VO (EG) 183/2005
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Anforderungen an Dokumentation und Buchführung, vgl. Art. 17 (1), VO (EG) 178/2002 i. V. m. Art. 5 (1) i. V. m. Anh. I, VO (EG) 183/2005
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Bezug von Futtermitteln von registrierten Futtermittelunternehmern, vgl. vgl. Art. 17 (1), VO (EG) 178/2002 i. V. m. Art. 5 (6), VO (EG) 183/2005
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Sog. „Meldepflicht“ im Rahmen der Verantwortung für Futtermittel, vgl. Art. 20, VO (EG) 178/2002
Die Auswahl der jährlich im Rahmen der Konditionalitäten zu prüfenden Betriebe erfolgt durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)