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Anzeige betrieblicher Veränderung auf landwirtschaftlichen Betrieben

Hofübergabe, Änderung der Rechtsform und Betriebsaufgabe


Im Rahmen von Cross Compliance-Kontrollen werden in Niedersachsen jährlich zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe auch durch die Futtermittelüberwachung des Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) überprüft. Diese Kontrollen sind in der Regel unangekündigt, die Auswahl der Betriebe kann zufällig oder risikobasiert sein.

Neben der Rückverfolgbarkeit, der hygienischen Beschaffenheit und Lagerung der Futtermittel, ist auch die Überprüfung der futtermittelrechtlichen Registrierung nach VO 183/2005 fester Bestandteil dieser Kontrollen.

Dabei werden gelegentlich Abweichungen festgestellt: Einige wenige Betriebe sind gar nicht beim LAVES registriert, oder Betriebsform, Name oder Registriernummer des beim LAVES bereits registrierten Betriebs entsprechen nicht den aktuellen Gegebenheiten.


Hofübergabe, Änderung der Rechtsform, Betriebsaufgabe …

Betriebe werden von einer Familie oft über mehrere Generationen geführt, manchmal auch mehrere Betriebsstätten. In dieser Zeit und unter den unterschiedlichsten Konstellationen wechselt die Betriebsleitung, vielleicht wird eine GbR gegründet, es werden weitere Betriebsstätten übernommen oder der Betrieb wird ganz aufgegeben.

Manchmal wird ein Betrieb auch in einen gewerblichen und einen landwirtschaftlichen Teil geteilt, was auch zu Änderungen der Verantwortlichkeiten und Registriernummern beziehungsweise InVeKoS-Nummern führt.

Alle diese Änderungen sind grundsätzlich unverzüglich bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

Eine aktuelle Registrierung wird nicht nur bei Kontrollen der Futtermittelüberwachung abgefragt, auch im Rahmen von Lieferverträgen mit dem Landhandel müssen Landwirte und Landwirtinnen häufig eine bestehende Registrierung gemäß VO 183/2005 jährlich bestätigen.

Das kombinierte Formular für eine Registrierung und auch für die Anzeige von Veränderungen finden Sie in der Spalte rechts als Download.


Ihre Ansprechperson im LAVES, Dezernat 41

bei Fragen zum Registrierungsverfahren oder der Bedürftigkeit einer Veränderungsanzeige:

Telefon: 04 41 / 570 26-115 (Frau Schröder)


Den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag senden Sie bitte an:

registrierung.dez41@laves.niedersachsen.de

oder per Post an das

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Dezernat 41, Futtermittelüberwachung
Postfach 9262
26140 Oldenburg



Rechtsgrundlage

VO 183/2009 (Futtermittelhygieneverordnung), Artikel 9, Amtliche Kontrollen, Meldung und Registrierung

(2) Die Futtermittelunternehmer a) melden der entsprechenden zuständigen Behörde in der von der zuständigen Behörde verlangten Form zwecks Registrierung alle ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe, die in einer der Herstellungs-, Verarbeitungs-, Lagerungs-, Transport- oder Vertriebsstufen von Futtermitteln tätig sind, (…)

Jungbäuerin sitzend vor einer Ferkelbucht mit Ferkeln Bildrechte: ©Countrypixel - stock.adobe.com

Betriebe werden von einer Familie oft über mehrere Generationen geführt. Auch eine neue Betriebsleitung ist anzuzeigen.

Registrierungsformular für landwirtschaftliche Betriebe

Formular für die Neuregistrierung oder Anzeige von Veränderungen für landwirtschaftliche Betriebe gemäß VO (EG) 183/2005

  Registrierungsformular für landwirtschaftliche Betriebe (nicht barrierefrei)
(PDF, 0,22 MB)

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