Verzeichnisse aller registrierten und zugelassenen Futtermittelunternehmen gemäß Futtermittelhygieneverordnung (FMHyVO)
in Niedersachsen, Bremen, Deutschland und Europa
Seit 01.01.2006 ist die Futtermittelhygieneverordnung, VO (EG) 183/2005, in Kraft.
Sie benennt Verpflichtungen und Bedingungen für Zulassungen und Registrierungen von Herstellern und Inverkehrbringern von Futtermitteln. Alle Futtermittelunternehmer sind demnach verpflichtet, sich bei Ihrer zuständigen Behörde registrieren zu lassen und aktuelle Änderungen ihrer Tätigkeit anzuzeigen.
Als zuständigen Behörde für Futtermittelunternehmer mit Sitz in Niedersachsen und Bremen ist das LAVES, Dezernat 41 - Futtermittelüberwachung wiederum verpflichtet Verzeichnisse aller registrierten und zugelassenen Betriebe in Niedersachsen und Bremen zu führen.
Für Futtermittelunternehmer in der anderen Bundesländern, sowie auch europaweit sind die jeweils zuständigen Behörden zum Führen dieser Verzeichnisse verpflichtet.
Aktuelle Verzeichnisse aller dieser gemäß VO (EG) 183/2005 registrierten und zugelassenen Futtermittelunternehmer finden Sie hier:
- Niedersachsen und Bremen (monatlich aktualisiert, ohne landwirtschaftliche Betriebe)
- Deutschland (alle Bundesländer) (elektronischer Bundesanzeiger, mit landwirtschaftlichen Betrieben)
- Europa
Ihre Ansprechperson im LAVES, Dezernat 41
bei Fragen zum oben genannten Verzeichnis für Niedersachsen und Bremen:
Telefon: 0441 / 57026 - 115 (Frau Schröder)
Rechtsgrundlage
VO 183/2009 (Futtermittelhygieneverordnung), Artikel 9, Verzeichnis der registrierten und zugelassenen Betriebe
(1) Die zuständige Behörde trägt die Betriebe, die sie gemäß Artikel 9 registriert hat, für jede Tätigkeit in ein nationales Verzeichnis oder mehrere nationale Verzeichnisse ein.
Anlieferung von Getreide im Mischfutterwerk
Registrierungsformular für gewerbliche Futtermittelunternehmen (nicht barrierefrei)
(PDF, 0,08 MB)
Registrierungsformular für landwirtschaftliche Betriebe (nicht barrierefrei)
(PDF, 0,22 MB)