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Herstellung von Futtermitteln durch direkte Trocknungsverfahren

Seit der Änderung der Futtermittelverordnung (FMV) vom 14.03.07, sind Herstellerbetriebe, die Grünfutter, Lebensmittelreste oder andere Produkte zum Zwecke der Herstellung eines Futtermittels unter direkter Einwirkung von Verbrennungsgasen trocknen, zulassungspflichtig.

Ein entsprechendes "Merkblatt für die Zulassung und Registrierung von Futtermittelunternehmen (Trocknungsbetriebe mit direkter Trocknung)" * ist auf der Internetseite des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu finden.


Ihr Kontakt zum LAVES, Dezernat 41

Bei Fragen zur Antragstellung nutzen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse: dezernat41@laves.niedersachsen.de

oder Telefon: 0441 / 57026 - 115 (Herr Tien, kommissarisch)


Trocknungsanlage Bildrechte: LAVES

Trocknungsanlage

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