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Gebührenverordnung für die amtliche Futtermittelkontrolle

Futtermittel Bildrechte: © LAVES

Mit der Einführung der Gebührenverordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) vom 29.11.2014 wurden alle bis zu diesem Zeitpunkt Gebührentatbestände überarbeitet und neu zusammengefasst.

Die GOVV umfasst alle gebührenpflichtigen Amtshandlungen für Aufwendungen für Betriebskontrollen, Probenahmen, Untersuchungen und Importkontrollen. Daneben wurden auch Regelungen für die Erstellung von amtlichen Bescheinigungen für Exportzwecke und Registrierungen sowie Zulassungen aufgenommen.

Rechtsgrundlagen:

Die GOVV vom 29.11.2014 ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl) Nr. 24/2014 veröffentlicht und zuletzt am 28.04.2023 (Nds. GVBl 6/2023) geändert worden.

Unter dem folgenden Link des Niedersächsischen Vorschrifteninformationssystems (NI-VORIS) ist die Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (Anlage GOVV - Übersicht zum Kostentarif, Abschnitt VIII Futtermittelrecht) einsehbar.

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