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Besonderheiten in der Futtermittelmikrobiologie

Eine Hand voll Getreidekörnern wird aus einem Sack gehoben.   Bildrechte: © lupolucis - stock.adobe.com
Futtermittel werden regelmäßigen Kontrollen unterzogen.
Die mikrobiologische Untersuchung von Futtermitteln unterscheidet sich in vielen Punkten von der bei Lebensmitteln, obwohl auch hier der bekannte Auftrag „vom Stall auf den Teller“ („from stable to table“) in Bezug auf den Verbraucherschutz gilt. In der Lebensmittelmikrobiologie werden Proben gezielt auf verschiedene Bakterienarten, -gruppen oder -gattungen untersucht, wie etwa Listerien. Grenzwerte oder „Lebensmittelsicherheitskriterien“ lassen es zu, eine Probe im Anschluss an die Untersuchung fachlich zu beurteilen. Dafür gelten festgelegte Grenzwerte, wie beispielsweise der Wert 100 Koloniebildende-Einheiten je Gramm (KbE/g) im Fall von Listeria monocytogenes für in Verkehr gebrachte, verzehrfertige Lebensmittel während der Haltbarkeitsdauer (VO (EG) 2073/2005). Ein höherer Keimgehalt als dieser wird beim Menschen als potentiell krankmachend bewertet. Auch Futtermittel werden mikrobiologisch (etwa auf Listerien oder Salmonellen) untersucht. Besonders Futtermittel tierischer Herkunft werden in den Laboren des Futtermittelinstituts Stade zunehmend gezielt auf verschiedene Erreger untersucht, ähnlich wie Lebensmittel. Im Gegensatz zu Lebensmitteln, existieren bei Futtermitteln allerdings oft keine futtermittelrechtlich festgelegten Grenzwerte für die mikrobiologische Beurteilung. Anders stellt sich die Situation bei einem positiven Nachweis von Salmonellen in einer Futtermittelprobe dar. Hierbei wird das Futtermittel als nicht sicher bewertet (VO (EG) 178/2002).

Keimgruppen und Qualitätsstufen

Der überwiegende Teil der Futtermittel, die vor allem für die Verfütterung an Nutztiere bestimmt sind, wird in der Mikrobiologie des Futtermittelinstituts Stade auf ihre „Futtertauglichkeit“ untersucht. Die anschließende Qualitätsbeurteilung bezieht sich auf die Unverdorbenheit beziehungsweise eine eventuelle Qualitätsminderung, bewertet in graduellen Abstufungen im Vergleich zur normalen Beschaffenheit. Der VDLUFA (Verband Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und Forschungsanstalten) hat dazu eine Methode veröffentlicht, die es erlaubt, gewisse Futtermittel anhand eines Bewertungsschemas (Orientierungswerte für verschiedene Futtermittel) in vier verschiedene Qualitätsstufen einzuordnen. Dabei bedeutet zum Beispiel die Vergabe einer Qualitätsstufe IV, dass für das entsprechende Futtermittel eine Unverdorbenheit (im Sinne des Art. 4 der VO (EG) 767/2009) nicht mehr gegeben ist. Qualitätsstufe I stellt die beste mögliche Einordnung dar. Für die Bewertung zugrunde gelegt wird die Zuordnung (nach VDLUFA, Methodenbuch III, 28.1.4) der in der Probe identifizierten Keime zu sogenannten Keimgruppen und deren Zählung, wobei grundlegend die Unterteilung in Bakterien (Keimgruppe 1 bis 3) oder Schimmelpilze und Hefen (Keimgruppen 4 bis 7) gilt. In einer Keimgruppe werden wiederum meist verschiedene Gattungen zusammengefasst, so zählen etwa Aspergillus spp. und Penicillium spp. beide zu der Keimgruppe 5 oder Hefen generell zu der Keimgruppe 7.

Produkttypisch oder verderbanzeigend?

Einige Mikroorganismen, die in Futtermittelproben zu finden sind, sind „produkttypisch“, das heißt sie stammen zum Beispiel vom Feld (aus dem Boden, vom Getreide, oder ähnlichem) und sind daher unvermeidbar in einem Futtermittel enthalten (Zugehörigkeit zu Keimgruppen 1 und 4). Allerdings existieren auch für diese „feldbürtigen“ Keime in einem Einzel- oder Mischfuttermittel Orientierungswerte, die im schlimmsten Fall zur Vergabe einer Qualitätsstufe IV führen können. Dem gegenüber steht die Zuteilung der Keimgruppen 2, 3, 5 und 6 zu den sogenannten „verderbanzeigenden“ Bakterien und Schimmelpilzen. Diese werden vor allem dann in hohen Gehalten nachgewiesen, wenn das Futtermittel nicht unter optimalen Bedingungen geerntet und/oder gelagert wurde. Die Keimgruppe 7 umfasst alle Hefen. Eine Unterscheidung in produkttypisch und verderbanzeigend erfolgt hier nicht.

Sofern für eine Futtermittelprobe, die zur mikrobiologischen Untersuchung (nach VDLUFA) eingesandt wurde, keine Orientierungswerte für eine Beurteilung vorhanden sind, können unter Umständen Orientierungswerte anderer Futtermittel nach sorgfältiger fachlicher Wahl für die Beurteilung herangezogen werden. Dabei sind verschiedene Parameter zu beachten, wie etwa die botanische Zugehörigkeit der Pflanze oder die Beurteilung der Behandlungstechnologie (zum Beispiel Extraktion, Erhitzung, Trocknung, Pelletierung). Gegebenenfalls können die Orientierungswerte der vorhandenen Futtermittel nicht herangezogen werden, weil zu große Unterschiede in den Produkten bestehen.

Blick auf das Tier

Für die Betrachtung beziehungsweise Bewertung der Ergebnisse geben die Qualitätsstufen im Allgemeinen eine gute Bewertungsgrundlage. Für die Gesamtbewertung ist es allerdings zudem wichtig die Zieltierart, für die das Futtermittel bestimmt ist, beziehungsweise deren Physiologie (Verdauungs-/Respirationstrakt) zu berücksichtigen. Denn einige Tierarten reagieren empfindlich auf gewisse Mikroorganismen, so dass es daher notwendig sein kann, bereits bei der Vergabe einer niedrigen Qualitätsstufe für ein untersuchtes Futtermittel von dessen Verfütterung abzuraten. Pferde zum Beispiel reagieren sehr empfindlich auf Schimmelpilze, daher sollten sie lediglich Einzelfuttermittel fressen, die bei der Bewertung einer Qualitätsstufe I, allenfalls einer Qualitätsstufe II entsprechen. Es kann daher sinnvoll sein, bereits einen Hinweis auf Belastung mit Schimmelpilzen zu geben, sofern die entsprechenden Parameter erhöht sind.

Das beschriebene Vorgehen im Futtermittelbereich, Mikroorganismen für die Bewertung der Ergebnisse in Keimgruppen einzuordnen, wird für den Lebensmittelbereich nicht angewandt und unterscheidet sich somit maßgeblich.

Im Fachbereich Mikrobiologie des Futtermittelinstituts Stade werden zusätzlich zu den bereits genannten Untersuchungen auch Futtermittel auf ihren in der jeweiligen Deklaration angegebenen Gehalt an Probiotika (Futtermittelzusatzstoff) untersucht. Diese werden gelegentlich dem Futtermittel als Verdaulichkeitsförderer oder Darmflorastabilisator zugemischt (zum Beispiel spezielle Bazillen). Hier gilt es die Einhaltung des deklarierten Gehalts und, wenn vorhanden, des vorgeschriebenen Mindestgehalts zu überprüfen. Auch für die Durchführung dieser speziellen Untersuchungsgänge existieren Normmethoden und Bewertungsvorgaben für die Ergebnisse.
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