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Amtliche Futtermittelüberwachung in Niedersachsen

Gemengeteile Einzelfuttermittel Bildrechte: © LAVES
In Niedersachsen werden aktuell rund 40 Prozent der Mischfuttermittel in Deutschland hergestellt

Mit Gründung des Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) in 2001 wurde die Futtermittelüberwachung als Fachdezernat eingerichtet. Niedersachsen ist der bedeutendste Futtermittelproduktionsstandort Deutschlands für Nutz- und Heimtierfuttermittel. Aktuell ist die niedersächsische Futtermittelüberwachung auch im Land Bremen zuständig.

Überwachungstätigkeiten werden auf allen Ebenen vorgenommen: Anlassbezogen und im Rahmen der Konditionalitäten-Kontrollen auf landwirtschaftlichen Betrieben, anlassbezogen und routinemäßig im Handel und bei Einzel- und Mischfutterherstellern. Die Anzahl der Kontrollen und Proben je Betrieb ergibt sich aus einer jährlich aktualisierten Risikobewertung, der unter anderem die Herstellungsmenge pro Jahr sowie der Stand der Erfüllung rechtlich festgelegter Anforderungen zugrunde liegen.

Futtermittelkontrolleurinnen und Futtermittelkontrolleure prüfen routinemäßig vor Ort gemäß der rechtlich festgelegten Anforderungen an herstellende und handelnde Betriebe zum Beispiel die Rückverfolgbarkeit, die hygienischen Bedingungen der Lagerung, die technischen Grundbedingungen der Herstellung, das HACCP (englisch hazard analysis and critical control points) sowie Auslobungen und Kennzeichnungen von Futtermitteln. Sie entnehmen Proben von Einzel- und Mischfuttermitteln, von Zusatzstoffen und Vormischungen.

Die Kontrolleurinnen und Kontrolleure arbeiten dezentral von den Standorten Oldenburg, Hannover und Lüneburg aus. Die Koordinierung und Sachbearbeitung einschließlich des Vollzugs erfolgen über die LAVES-Zentrale in Oldenburg.

Alle entnommenen Proben werden grundsätzlich im Futtermittelinstitut Stade des LAVES analysiert. Durch die Zusammenarbeit aller LAVES-Institute sowie auch mit weiteren, akkreditierten Instituten kann ein breites Analysenspektrum abgedeckt werden.

Orientiert am Nationalen Kontrollprogramm Futtermittelsicherheit, der unter Beteiligung der Länder, des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) erarbeitet wurde, können beprobte Futtermittel unter anderem auf folgende Parameter untersucht werden:
  • Unerwünschte Stoffe wie Dioxine, Mykotoxine, Mutterkorn, Schwermetalle, chlorierte Kohlenwasserstoffe (CKW), polychlorierte Biphenyle (PCB) und weitere
  • Pflanzenschutzmittelrückstände
  • Unzulässige Stoffe, wie zum Beispiel nicht mehr zugelassene Antibiotika
  • Verbotene Stoffe, wie zum Beispiel Hausmüll, Kot oder gebeizte Getreidekörner
  • Inhaltsstoffe, wie zum Beispiel Rohprotein, Rohfett, Rohfaser, Rohasche und Energie
  • Zusatzstoffe, wie zum Beispiel Spurenelemente, Vitamine oder auch Kokzidiostatika,
  • Zoonosenerreger, wie zum Beispiel Salmonellen und Listeria monocytogenes sowie die mikrobiologische Beschaffenheit

Ziel ist die Sicherung von qualitativ hochwertigen und gesundheitlich unbedenklichen Futtermitteln zur Gewinnung von sicheren tierischen Lebensmitteln sowie der Schutz der Tiergesundheit und der Umwelt vor vermeidbaren Belastungen.

Weitere Informationen finden Sie im Jahresbericht des LAVES.

Sie erreichen uns unter:

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Dezernat 41, Futtermittelüberwachung

Postanschrift:

Postfach 9262
26140 Oldenburg

Dienstgebäude der Zentrale:
Stau 75
26122 Oldenburg

Telefon: 04 41/ 570 26-0
Fax: 04 41/ 570 26-139
E-Mail: Dezernat41@laves.niedersachsen.de


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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

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  • Verweise auf Nationale Gesetze und Verordnungen
  • europäische Rechtsvorschriften
  • die aktuelle Jahresstatistik der amtlichen Futtermittelüberwachung
  • die Anschriften der für die Futtermittelüberwachung zuständigen obersten Landesbehörden in der Bundesrepublik Deutschland.

Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Die Internetseite des BVL bietet unter anderem Merkblätter zu Anforderungen an zulassungs- und registrierungspflichtige Futtermittelunternehmer gemäß VO (EG) 183/2005, eine tagesaktuelle Liste der zugelassenen Futtermittelzusatzstoffe und den Bundesanzeiger der anerkannten/registrierten Betriebe in Deutschland.

Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG)

Auf der Internetseite der DLG wird die sogenannte „Positivliste für Einzelfuttermittel“ regelmäßig aktualisiert.

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