Erfolgreicher, bundeseinheitlicher Sachkundelehrgang in der Futtermittelkontrolle
Zwischenbilanz nach 17 Jahren: mehr als 150 Kontrolleur/-innen aus 15 Bundesländern
Mit der Futtermittelkontrolleurs-Verordnung sollte eine gemeinsame und einheitliche fachliche Ausbildung bundesdeutscher Futtermittelkontrolleure in allen 16 Bundesländern entstehen. Ein passender Lehrgang wurde 2005 konzipiert und besteht mittlerweile seit 17 Jahren.
Die Inhalte sind genauso vielfältig wie der Alltag in der Futtermittelkontrolle und werden jährlich an die neuen Anforderungen und Entwicklungen oder (Rechts-)Bedingungen angepasst.
Über sechs Monate findet der theoretische Teil des Lehrgangs in der Bundeslehranstalt des Agrarhandels auf der Burg Warberg bei Helmstedt statt. Parallel werden die Kontrollierenden in ihren Ämtern und Laboratorien im Kontrollalltag ausgebildet. Das geschieht in Mischfutterwerken, bei Vormischungs- oder Zusatzstoffherstellern, im Bereich der Petfood-Herstellung, im Handel und auf landwirtschaftlichen Betrieben.
Inhaltlich wertvoll
Der Theorieteil beinhaltet das Futtermittelrecht, Grundlagen der Tierernährung, Verwaltungs-, Gemeinschafts-, Straf-, Strafprozess- und Ordnungswidrigkeitsrecht und zum Beispiel auch die Einführung in das Abfallrecht als angrenzenden Rechtsbereich sowie auch Schulungen zur Beratungsmethodik und Gesprächsführung. Expertinnen und Experten aus verschiedenen Bundesländern und Rechtsbereichen unterrichten in ihren jeweiligen Spezialfeldern. Zusätzlich wird die amtliche Probenahme und Auswertung von Labor-Befunden angeleitet und geübt.
Neben dem fachlichen Handwerkszeug ermöglicht der Lehrgang das Kennenlernen von Kolleginnen und Kollegen über die Grenzen der Bundesländer hinweg. Solche Kontakte erleichtern im weiteren Berufsleben fachliche Diskussionen, Abstimmungen oder ein gemeinsames Vorgehen sehr.
In 17 Jahren haben über 150 Teilnehmende aus fast allen Bundesländern diesen Lehrgang erfolgreich absolviert. Wir gratulieren!