Aufgaben und Ergebnisse der amtlichen Futtermittelüberwachung
Futtermittel dürfen keine Stoffe enthalten, die die Gesundheit von Menschen oder Tieren oder die Umwelt schädigen können, und müssen die Tiere entsprechend ihren Bedürfnissen ausreichend versorgen.
Die knapp 62.000 in Niedersachsen und Bremen erfassten Futtermittelbetriebe (unter ihnen Primärproduzenten, Hersteller, Importeure, Händler, Spediteure und Lagerbetreiber sowie etwa 318 gewerbliche Mischfuttermittel-Herstellungsbetriebe und Hersteller von Zusatzstoffen und Vormischungen) stellen einen Großteil der in Deutschland produzierten Mischfuttermittel her. Die Futtermittelkontrollen für Niedersachsen und Bremen sind seit 2004 durch einen Staatsvertrag zusammengefasst und werden insgesamt durch Niedersachsen durchgeführt.
In Niedersachsen standen im Berichtsjahr 2022 neben der Zulassung und der Registrierung von Futtermittelunternehmen die 2.187 Betriebskontrollen mit 3.411 Probenahmen im Vordergrund der Überwachungstätigkeit. Futtermittelbetriebe werden routinemäßig und risikobasiert aufgesucht. Dabei werden mindestens die Dokumente des Unternehmens und die Einhaltung der Futtermittelkennzeichnungsvorschriften kontrolliert, ebenso wie die Betriebshygiene oder das Eigenkontrollsystem für den Umgang mit Futtermitteln (HACCP-Konzept).
Allein bei 4.612 Kennzeichnungsüberprüfungen wurden 585 Abweichungen bei zum Beispiel Zusammensetzungsangaben oder bei der Auslobung fest- und damit abgestellt. Weiterhin wurde der Prozess der Futtermittelherstellung kontrolliert sowie die baulichen und hygienischen Voraussetzungen für eine sichere Futtermittelproduktion inspiziert. Festgestellte Mängel wurden entweder sofort abgestellt oder mussten innerhalb einer festgelegten Frist behoben werden. Die Futtermittelproben werden im Futtermitteluntersuchungsinstitut in Stade untersucht, um deren Sicherheit für Mensch und Tier und damit die Rechtskonformität zu beurteilen. Von den im Berichtsjahr 2022 untersuchten 3.411 Futtermittelproben entsprachen 336 Proben nicht den gesetzlichen Vorgaben und wurden beanstandet. Die Futtermittelproben wurden beispielsweise auf unerwünschte Stoffe, auf verbotene Stoffe, auf Gehalte an Zusatzstoffen und unzulässiges Vorhandensein von Stoffen (Antibiotika, nicht zugelassene Zusatzstoffe, Pflanzenschutzmittelrückstände etc.) untersucht.
Bei 60.576 durchgeführten Analysen waren 475 Analysen auffällig und entsprachen nicht den futtermittelrechtlichen Vorgaben. Das LAVES führt auch Cross-Compliance-Kontrollen durch. Durch Auflagenbindung beziehungsweise „Cross Compliance“ wird die Auszahlung öffentlicher Gelder, insbesondere von Agrarsubventionen, mit der Einhaltung rechtlicher oder ethischer Standards verknüpft. 259 landwirtschaftliche Betriebe wurden routinemäßig kontrolliert, plus 24 anlassbezogene Kontrollen.
Bei 29 der 259 geprüften Betriebe wurden futtermittelrechtliche Abweichungen festgestellt (zum Beispiel unsachgemäße Futtermittellagerung). Dabei wurden 13 Verwarnungen ausgesprochen. In 16 Fällen wurden seitens der Futtermittelkontrolle Sanktionen verhängt (Kürzung der Subventionen). Abgaben an andere Behörden, wie das Veterinäramt des zuständigen Landkreises oder die Landwirtschaftskammer, erfolgten in 21 Fällen.
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