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Waschmittelblätter – unkomplizierte Alternative

LAVES untersucht Waschmittelblätter auf Tenside, Duftstoffe und Konservierungsstoffe


Waschmittelblätter auf Holzhintergrund Bildrechte: © LAVES
Waschmittelblätter

Waschmittelblätter, nie davon gehört? Pulver- oder Flüssigwaschmittel sind allgemein bekannt und auch Waschmittel als Caps oder Pods werden immer beliebter. Aber Waschmittelblätter sind eine innovative Alternative zu herkömmlichem Waschmitteln.

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    Welche Vorteile bieten Waschmittelblätter gegenüber herkömmlichen Waschmitteln?

    In Drogerien nehmen Waschmittelblätter nicht viel Raum ein: Zum einen, weil es sich um ein Nischenprodukt handelt, das vor allem online erhältlich ist; zum anderen, weil sie tatsächlich nicht viel Raum benötigen. Genau das ist es nämlich, womit die Hersteller werben: Es ist Waschmittel in Form von Blättern, die sich bei Kontakt mit Wasser vollständig auflösen. Dadurch sind sie platzsparend, leicht zu transportieren und sparen Müll ein. Dies sind nur einige Eigenschaften mit denen die Anbieter ihre Produkte bewerben. Die Blätter erinnern ein wenig an Esspapier und weisen zur besseren Dosierung Perforationen auf, an denen sie leicht durchtrennbar sind.

    Woraus bestehen Waschmittelblätter?

    • gepresste Tenside (> 30 Prozent)
    • Polyvinylalkohol (Trägermatrix)
    • Wasserenthärter (beispielsweise Zitronensäure)
    • Glycerin
    • Duftstoffe / Duftöle

    Waschmittelblätter im Fokus

    Genau solche Waschmittelblätter wurden im vergangenen Jahr in einer Kooperation der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg und dem Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des LAVES untersucht. Die Probenahme erfolgt online durch das Regierungspräsidium Tübingen, die Analysen in Lüneburg. Die untersuchten Waschblätter bestanden hauptsächlich aus gepressten Tensiden (meist konnte ein Gehalt größer 30 Prozent bestimmt werden), einer Trägermatrix (zum Beispiel Polyvinylalkohol), Wasserenthärter (zum Beispiel Zitronensäure), Glycerin und Duftstoffen oder -ölen; Bleichmittel waren nicht enthalten.

    Untersuchungen des LAVES

    Das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des LAVES hat im Jahr 2024 insgesamt 15 Proben unterschiedlicher Produkte an Waschmittelblättern auf die Art der Tenside und ihren Gehalt sowie Duftstoffe und gegebenenfalls Konservierungsstoffe untersucht. Bei einem Großteil der Proben (circa 75 Prozent) fehlten entweder einzelne Bestandteile (zum Beispiel allergene Duftstoffe oder Konservierungsstoffe) in der Bestandteilsliste (Auflistung bestimmter Inhaltsstoffe auf dem Etikett der Verpackung des Produktes) oder aber die Auflistung der Inhaltsstoffe fehlte komplett. Ähnlich gestaltete es sich beim Datenblatt für die Öffentlichkeit, das für Waschmittel verpflichtend ist: Auch hier fehlten bei neun Proben (circa 60 Prozent) entweder einzelne Informationen auf dem Datenblatt oder es war gar nicht erst auffindbar. Bei fünf Proben (circa 33 Prozent) waren weitere Kennzeichnungsmängel zu verzeichnen.

    Datenblatt für die Öffentlichkeit

    Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln sind nach der Detergenzien-Verordnung dazu verpflichtet, bei Abgabe ihrer Produkte an die Allgemeinheit, ein Datenblatt für die Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Der Link zu der entsprechenden Website, auf der das Datenblatt verfügbar ist, ist auf dem Produkt anzugeben. Der Zugang zu der Website darf keinerlei Beschränkung oder Bedingung unterliegen und ihr Inhalt ist auf dem neuesten Stand zu halten.

    Im Gegensatz zur vorgeschriebenen Angabe nur bestimmter Inhaltsstoffe auf dem Produkt stellt das Datenblatt für die Öffentlichkeit eine Auflistung aller Inhaltsstoffe in absteigender Reihenfolge entsprechend ihres Gewichtsanteils dar. Die Angabe der Inhaltsstoffe erfolgt nach der INCI-Nomenklatur (International Nomenclature of Cosmetic Ingredients). Es ist somit vergleichbar mit der Bestandteilsliste eines kosmetischen Mittels. Insbesondere für Allergiker ist dies eine deutliche Hilfe bei der Auswahl eines geeigneten Wasch- oder Reinigungsmittels.

    Höchstmenge für phosphorhaltige Verbindungen

    Ebenfalls auffällig war, dass bei vier Produkten sehr viel Phosphor nachgewiesen werden konnte, was vermuten ließ, dass die vorgeschriebene Höchstmenge für Phosphorverbindungen nicht eingehalten wurde. Es gibt eine Reglementierung des Einsatzes von phosphorhaltige Verbindungen in Waschmitteln. Hier dürfen phosphorhaltige Verbindungen, wie Phosphate oder Phosphonate, nur zu einem bestimmten Anteil enthalten sein. Hintergrund ist die Vermeidung des übermäßigen Eintrages von phosphorhaltigen Verbindungen in die Umwelt. Dies kann, aufgrund ihre Düngewirkung, unter anderem zu einem erhöhten Algenwachstum in Gewässern führen. Durch das übermäßige Pflanzenwachstum und dadurch hervorgerufene Fäulnisprozess kommt es zu einer Sauerstoffverarmung. Diesen Prozess wird Eutrophierung genannt und führt zu einem „Umkippen“ des Gewässers und einem Ausbilden lebensfeindlicher Bedingungen.

    Fazit

    Die Beanstandungsquote von circa 93 Prozent zeigt, dass hier ein deutlicher Nachholbedarf bei den Herstellern beziehungsweise Inverkehrbringern besteht.

    Weitere Informationen:

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