Viel verschenkt: Buntes zum Basteln und Malen - wie sicher sind Stifte und Tuschkästen?
Unter dem Weihnachtsbaum leuchten sie mit den Kinderaugen um die Wette: Buntstifte, Filzstifte und Wachsmaler bieten Kindern die Möglichkeit ihre Kreativität auszudrücken. Doch nicht nur zu Weihnachten machen Malen und Basteln Spaß, sondern das ganze Jahr über. Die Auswahl von Stiften und Tuschkästen im Handel ist groß und farbenfroh.
Manchmal sind in den Produkten allerdings problematische Stoffe wie verbotene Phtalate oder Lösungsmittel enthalten. Problematisch ist das, wenn Grenzwerte – zum Beispiel von Metallen – überschritten werden und Kinder mit den Stoffen in Berührung kommen. Sie halten die Stifte längere Zeit in der Hand und kauen oder lutschen sogar in Konzentrationsphasen auf dem Ende des Stiftes.
Das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des LAVES untersucht deshalb immer wieder Schulsachen wie Stifte und Tuschkästen auf die oben genannten Stoffe.
Gesundheitliche Risiken durch Metalle
Eine zu hohe Aufnahme von Metallen wie Antimon, Blei oder Nickel im menschlichen Körper kann zu gesundheitlichen Schädigungen führen: Antimon und Blei sind nach Auffassung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) als krebserregend einzustufen. Nickel gilt aus häufiger Allergieauslöser – kommen Allergiker nochmals mit Nickel in Berührung, kann das Metall schwere hautverändernde Krankheiten auslösen.
Tipps für den Einkauf
Eltern und Kinder sollten beim Einkaufen von Spielzeug – darunter fallen auch Stifte und Co. – auf den Geruch und die Verarbeitung achten: Ein unangenehmer, stark chemischer Geruch oder Produkte, die abfärben, können Hinweise auf eine Schadstoffbelastung sein!
Untersuchungsergebnisse des LAVES
Grundsätzlich untersucht das IfB Lüneburg bei Wachsmalstiften, Tuschen, Fingermalfarben und Minen von Buntstiften die Migration, also den Übergang von Elementen.
Bei Stiften wird jede Farbe einzeln untersucht. Bei flüssigen Farben, wie Fingermalfarbe, wird zusätzlich auch eine mikrobiologische Untersuchung durchgeführt.
Im Jahr 2024 wurden verschiedene Malutensilien untersucht:
-
110 Proben aus 35 Tuschkästen, davon hatten drei Kästen Kennzeichnungsmängel
- Buntstifte, 17 Packungen und siebenmal Buntstifte aus gefüllten Federtaschen, davon wurde bei zwei Proben in der äußeren Hülle der Stifte ein Weichmacher (DEHP) oberhalb des Grenzwertes nachgewiesen.
Im Jahr 2022 hat das IfB Lüneburg 68 Proben verschiedener Schulsachen und Malutensilien untersucht:
-
14 Proben Wachsmalstifte auf Migration von Elementen: alle Proben waren in Ordnung
-
11 Proben Tuschkästen Migration von Elementen: Bei zwei Proben war der Aluminiumgrenzwert überschritten, bei einer Probe war der Bleigrenzwert überschritten
-
20 Proben Buntstifte auf Phthalate und semiquantitative Bestimmung von Elementen im Lack; sowie Migration von Elementen in der Mine: Bei einer Probe war der Aluminiumgrenzwert überschritten, bei zwei Proben waren der Aluminium- und Bleigrenzwert überschritten
-
Bei einer untersuchten Probe Filzstifte wurde bemängelt, dass der Warnhinweis nicht auf Deutsch vorhanden war
-
Eine Probe Fingermalfarbe auf Mikrobiologie und Migration von Elementen: die Probe wies keinerlei Mängel auf
- 21 Proben Kreide, die alle in Ordnung waren
In den Jahren 2020 und 2021 wurden insgesamt 112 Proben verschiedener Schulsachen untersucht. Darunter waren:
-
33 Proben Buntstifte auf Phthalate und semiquantitative Bestimmung von Elementen im Lack sowie Migration von Elementen in der Mine: alle Proben waren in Ordnung
-
27 Fingermalfarben auf Mikrobiologie und Migration von Elementen: in zwei Proben wurden zu hohe Keimzahlen nachgewiesen, in einer Probe war der Bariumgehalt zu hoch
-
14 Wachsmalstifte auf Migration von Elementen: in zwei Proben war der Bleigehalt zu hoch
-
Elf Kreiden auf Migration von Elementen: alle Proben waren in Ordnung
-
Zehn Tuschkästen/Deckfarbenkästen auf Migration von Elementen: in einer Probe war der Bleigehalt zu hoch
-
Acht Etuis mit enthaltenen Fasermalern und Buntstiften. Die Fasermaler wurden auf Lösungsmittel untersucht; die Buntstifte auf Phthalate im Lack, semiquantitative Bestimmung von Elementen im Lack und auf Migration von Elementen in der Mine; die Etuis wurden auf Phathalate untersucht: in zwei Proben Weichmacher DEHP im Etui selbst zu hoch
- Ein Gelstift auf Lösungsmittel: Eine Probe enthielt Methanol
Produktsicherheit
Die rechtlichen Grundlagen für die Untersuchungen sind unter anderem die Zweite Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug) - 2. ProdSV und die Richtlinie 2009/48/EG. Für Fingermalfarben wird die DIN EN 71-7 als weitere Beurteilungsgrundlage herangezogen.
Die Lacke von Buntstiften werden auf verbotene Weichmacher untersucht, die in der VO (EG) Nr. 1907/2006 (REACH-VO) geregelt sind.
Bei Filzstiften/Fasermalern wird eine GC-Headspace-Untersuchung auf enthaltene Lösungsmittel durchgeführt. Bei einigen Proben konnte Methanolnachgewiesen werden. Dieser Stoff ist gemäß CLP-VO (VO (EG) Nr. 1272/2008) als „Giftig beim Einatmen“, „Giftig bei Hautkontakt“ und „Giftig bei Verschlucken“ (H 331-311-301) eingestuft. Zum vorbeugenden Verbraucherschutz wird empfohlen, den Hersteller darüber zu informieren, damit dieser Maßnahmen treffen kann, wie beispielsweise entweder das Lösungsmittel austauschen oder Maßnahmen zum Entfernen des Methanols nach Herstellung.
Weitere Informationen:
- Gesundheitliche Risiken durch Schwermetalle aus Spielzeug (Aktualisierte Stellungnahme des BfR vom 10. August 2012)
- Fragen und Antworten zu Blei in Kinderspielzeug (FAQ des BfR vom 13. März 2017)
Weitere Artikel aus dem Bereich Spielzeug und Bedarfsgegenstände: