Knautschige Quetschbälle und schleimige Schläuche - Spielzeug zum Quetschen, Drücken, Schütteln
Teilweise hohe mikrobiologische Belastung bei Spielzeug, das mit Flüssigkeiten gefüllt ist
Zusammendrücken, quetschen, schütteln: mit Flüssigkeit gefüllte Spielwaren üben einen besonderen Reiz auf Kinder aus. Sie fühlen sich glitschig an oder lassen sich durch Druck mit den Händen in andere Formen bringen. Die Produktpalette ist bunt und vielfältig: Ob es sich um Quetschbälle oder Figuren handelt, die zusammengedruckt oder geworfen werden können, Netze, die Quetschbälle umhüllen und deren Masse sich beim Quetschen durch die Netzmaschen drückt, Badebälle, Schneekugeln oder Schläuche, die mit Flüssigkeit und Figuren gefüllt sind.
Das Institut für Bedarfsgegenstände (IfB) in Lüneburg hat im Jahr 2020 und 2021 insgesamt 33 Spielzeuge untersucht, die mit Flüssigkeit gefüllt waren. Bei 16 dieser Spielwaren handelte es sich um Quetschbälle oder Figuren ohne Netz, die mit Flüssigkeit gefüllt waren. Drei Proben enthielten ein Netz, welches beispielsweise aus Kautschuk bestand.
Weiterhin wurden sechs Schläuche untersucht, die mit Flüssigkeit und teilweise mit kleinen Figuren gefüllt waren. Bei den restlichen Proben handelte es sich um verschiedene Produkte: Hüllen, die mit Kugeln und nicht direkt mit Flüssigkeiten gefüllt waren, Badekugeln und eine Schneekugel.
Untersucht wird das Material im Hinblick auf die Materialart/Kunststoffart und die Abgabe von Elementen, die im Spielzeugrecht geregelt sind.
Weiterhin werden Spielwaren, die Flüssigkeiten enthalten, im IfB Lüneburg grundsätzlich immer mikrobiologisch untersucht. Dafür wird an einer Stelle des Spielzeug mit Werkzeug versucht, an die Flüssigkeit zu gelangen. Es wird analysiert, wie hoch die Keimbelastung in der enthaltenen Flüssigkeit ist und ob pathogene Keime enthalten sind.
Die Ergebnisse der mikrobiologischen Untersuchung werden anhand des Protokolls Nr. 2 „Microbiological safety of toys containing aqueous media REV 3“ (NB.TOY/2016/014) der European Co-Ordination of the Notified Bodies under the Safety of Toys Directive bewertet. In dem genannten Dokument ist ein maximaler Keimgehalt von 1.000 Koloniebildenden Einheiten pro Gramm (KbE/g) oder Milliliter (ml) genannt. Auch ist die Abwesenheit von bestimmten pathogenen Mikroorganismen, wie zum Beispiel Escherichia coli, Pseudomonas aeruginosa oder Staphylococcus aureus bestimmt - diese dürfen nicht in den Spielzeugen enthalten sein.
Von den 33 untersuchten Proben in den Jahren 2020 und 2021 waren 14 Proben ohne Befund und damit im Hinblick auf die untersuchten Parameter in Ordnung.
Bei neun der untersuchten Proben wurden die allgemeinen Sicherheitsanforderungen der Zweiten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug; 2. ProdSV) an Spielzeuge nicht erfüllt. Es wurden teilweise sehr hohe Keimzahlen ermittelt und auch pathogene (krankmachende) Keime nachgewiesen. Häufig handelte es sich um den Keim Burkholderia cepacia, welcher ubiquitär - also überall verbreitet - in der Natur vorkommt.
Diese Spezies wird gemäß der aktuellen Ausgabe der Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 466, Einstufung von Prokaryonten), welche die Anforderungen der Biostoffverordnung konkretisieren, in Risikogruppe 2 eingestuft. Unter den Bemerkungen wird die Spezies Burkholderia cepacia als pathogen für Mensch und Wirbeltier eingestuft.
Bei zehn der untersuchten Proben wurden zwar hohe Keimzahlen und teilweise auch der Keim Burkholderia cepacia nachgewiesen, jedoch waren hier die Flüssigkeiten in den Spielzeugen bei dem vorhergesehenen Gebrauch nicht zugänglich, da die Hüllen beispielsweise sehr dick waren und nur durch mutwillige Zerstörung kaputt gehen würden.
Die Ergebnisse der Elementuntersuchung waren bei den untersuchten Proben unauffällig.
Anhand der Untersuchungsergebnisse ist zu erkennen, dass es bei einigen Produkten Probleme mit einer hohen Verkeimung der Flüssigkeiten in den Spielzeugen gibt. Ob dies durch das verwendete Wasser, unzureichende Reinigung der Produktionsanlagen oder andere Eintragsquellen kommt, lässt sich in der Untersuchung und Bewertung im IfB Lüneburg nicht sagen.
Unsere Tipps für Eltern: Achten Sie unbedingt auf die Warnhinweise (zum Beispiel "Achtung: Für Kinder unter drei Jahren nicht geeignet!"). Lassen Sie Kinder auf Spielzeug, das mit Flüssigkeiten gefüllt ist, nicht herumkauen. Untersuchen Sie solche Spielwaren regelmäßig auf Verschleiß, wie Risse oder kleine Löcher, um zu verhindern, dass Flüssigkeit aus dem Spielzeug ausläuft und Kinder damit in Kontakt kommen. Beim Kauf lässt sich möglicherweise durch Zusammendrücken und Quetschen des Spielzeugs abschätzen, wie stabil die äußere Hülle ist. |
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