Spielzeug für Kleinkinder
Bei Untersuchungen des LAVES zeigen sich nur wenige Beanstandungen
Viele Spielsachen bestehen aus Textilien, Papier, Pappe, Holz und Kunststoff wie z.B. Stofftiere, Papiermodelle, Holzbaukästen, Badetiere. Die Spielwaren werden in der Regel bunt eingefärbt. Besonders beliebt ist Spielzeug aus Textilien wie Greiflinge, Stofftiere, Puppen, Kasperlefiguren, Handpuppen u. a. Bereits Babys bekommen weiche, knuffige Greiflinge in die Wiege gelegt, um die Motorik zu entwickeln, oder Schnullerketten, an denen der Schnuller befestigt wird. 2013 wurden im Institut für Bedarfsgegenstände (IfB) Lüneburg des LAVES bisher mehr als 457 Proben Spielwaren, insbesondere für Kinder unter drei Jahren, untersucht – darunter Holzspielzeuge, Kunststoffspielzeuge sowie Stofftiere und Puppen. Nur 12 Proben (2,6 %) mussten aufgrund der Inhaltsstoffe beanstandet werden. |
Stofftiere und Puppen
Teddybären und Puppen gehören zu den liebsten Spielwaren eines jeden Kindes. Das IfB Lüneburg des LAVES hat diese Produkte überprüft. Neben der Kennzeichnung wurde insbesondere die chemische, stoffliche Zusammensetzung kontrolliert.
Um eine leichte Entflammbarkeit dieser Spielzeuge zu verhindern, werden – neben der Auswahl schwer entflammbarer Materialien – teilweise auch Flammschutzmittel eingesetzt. Einige Flammschutzmittel (z.B. Pentabromdiphenylether oder Trikresylphosphat) sind, aufgrund der möglichen Anreicherung im Körper, für Spielzeuge verboten. Da es sich bei den Flammschutzmitteln um Stoffe sehr unterschiedlicher chemischer Gruppen handelt, werden diese Untersuchungen auch in Zukunft fortgesetzt.
Im Jahr 2013 wurden bisher elf Proben untersucht. Verbotene Flammschutzmittel sind nicht nachgewiesen worden. Kennzeichnungsmängel wie fehlende CE Kennzeichnung/Mängel Warnhinweise waren bei diesen Proben nicht festzustellen. Weitere elf Proben werden derzeit noch untersucht.
Bei den Untersuchungen der Proben werden wechselnde Schwerpunkte gesetzt, da die Analysen organischer Stoffe z. B. Farbstoffe, Flammschutzmittel, flüchtige Stoffe, antimikrobiell wirksame Substanzen sehr aufwendig und langwierig sind.
Neben Planproben mit gezielten Untersuchungsschwerpunkten werden auch Beschwerde-, oder Verdachtsproben zur Untersuchung eingereicht. Ein Beispiel ist „ein Weihnachtsbär“ mit auffälligem Geruch. Hier wurden mehrere flüchtige Inhaltsstoffe identifiziert, davon auch Toluol. Die Untersuchung zeigte bei dieser Probe aber keine Höchstmengenüberschreitung (Grenzwert 260 µg/m3 Raumluft).
Holzspielzeug
Insbesondere Kleinkinder stecken ihr Spielzeug in den Mund, lecken, lutschen und knabbern daran. So können kleine Teilchen des Spielzeugs in den Magen des Kindes gelangen, wo sich durch den Magensaft giftige Stoffe, z. B. Schwermetalle, herauslösen können. Aus diesem Grund lag in 2013 ein weiterer Schwerpunkt auf der Untersuchung von Holzspielzeug bezüglich der Abgabe von Metallen aus den Lacken. Insgesamt wurden bisher ca. 120 Proben untersucht. Bei den Proben handelte es sich z.B. um Gesellschaftsspiele, Kugelbahnen, Klopfspiele, Schnullerketten oder auch Draußenspielzeug. Das erfreuliche Ergebnis: nur zwei Proben wurden aufgrund einer zu hohen Chrom- bzw. Bleiabgabe beanstandet.
Holzspielzeug wird häufig aus verleimten Werkstoffen wie Sperrholz, Holzfaserplatten oder Spanplatten hergestellt. Zur Verleimung der Holzschichten dienen u. a. formaldehydhaltige Kunstharze. Im Jahr 2013 wurden daher 80 Holzspielwaren auf Formaldehyd untersucht. Formaldehyd ist ein stechend riechendes Gas, das Allergien, Übelkeit oder Kopfschmerzen hervorrufen kann und vom Bundesinstitut für Risikobewertung als möglicherweise krebserregend eingestuft wird. Fünf Proben wurden aufgrund eines zu hohen Formaldehydgehaltes beanstandet.
Fingermalfarben & Wabbelmassen
Im Rahmen des Monitoring wurden Fingermalfarben und Wabbelmassen auf den Gehalt von Konservierungsstoffe untersucht. Nachdem in den letzten Jahren immer mal wieder Fingermalfarben oder Wabbelmassen auf Grund einer erhöhten Keimzahl oder sogar durch den Nachweis von pathogenen Keimen beanstandet worden sind, wurden diese Probe auch auf Bakterien untersucht. Bei den untersuchten 41 Proben wiesen zwei Proben eine erhöhte Keimzahl auf. Bei einer Probe konnte ein Zusatz von Duftstoffen, der bei Fingermalfarbe nicht erlaubt ist, nachgewiesen werden. Vier Proben wiesen Kennzeichnungsmängel auf.
Spielzeug aus Kunststoff
Damit Kunststoffspielzeuge mit der Zeit nicht spröde werden, enthalten sie häufig Weichmacher (Phthalate). Bei Spielzeugen aus Kunststoff z.B. Badetiere, Schnuller, Steckspielzeuge, Sortierspielzeug lag daher ein Untersuchungsschwerpunkt auf dem Gehalt an Weichmachern. Weitere Untersuchungen betrafen leichtflüchtige Lösemittel und ebenfalls Schwermetalle. Von 63 mussten vier Proben aufgrund Ihrer stofflichen Zusammensetzung beanstandet werden (zwei Aufgrund von Weichmachern, zwei Aufgrund von leichtflüchtigen Lösemitteln). Bei der Abgabe von Schwermetallen, wie z. B. Cadmium und Blei, lagen alle ermittelten Werte weit unterhalb der Grenzwerte.
Bunt eingefärbte Spielwaren
Bei allen bunt gefärbten Spielzeugen, unabhängig vom Material, erfolgten Untersuchungen auf allergieauslösende Farbstoffe, verbotene Azofarbstoffe und sonstige Farbstoffe die einer Gefahrenklassifizierung unterliegen. Bei den untersuchten Proben waren keine Mängel festzustellen.
Die Beschaffenheit von Spielzeug wird durch EU-weite und nationale rechtliche Bestimmungen geregelt. Mit der aktuellen Spielzeug-VO bzw. entsprechenden EG-Richtlinie ist erstmals auch die Forderung einer Konformitätserklärung (Bestätigung einer Übereinstimmung mit Normen und Gesetzen) durch Hersteller oder Bevollmächtigte erlassen worden. Dadurch ist das Bewusstsein der Hersteller für Ihre Verantwortlichkeit sicheres Spielzeug herzustellen, gestiegen.
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