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Mit Bilderbüchern die Welt sicher begreifen

Kleinkind betrachtet ein Bilderbuch   Bildrechte: © Superingo - stock.adobe.com
Bilderbücher sind beliebt bei kleinen Kindern - und müssen nach der Spielzeug-Richtlinie sicher für den Gebrauch beim Spielen sein.

Schon Kleinkinder mögen es, bunte Bilder in Büchern zu betrachten und Geschichten dazu zu hören. Kinder begreifen die Welt um sich herum im wahrsten Sinne des Wortes mit den Händen – dazu gehört auch das Blättern in Büchern. Manchmal sind Kinderhände feucht, mitunter wird ein Bilderbuch auch in den Mund gesteckt. Abfärben sollten die bunten Büchlein folglich natürlich nicht. Und auch daran befestigte Teile wie Bänder oder Perlen dürfen sich nicht lösen und von Kindern verschluckt werden. Zu lange Bänder und Schnüre sind außerdem gefährlich, weil sich Kinder damit strangulieren könnten.

Bilderbücher fallen in die Kategorie Spielzeug. Nach der europäischen Spielzeug-Richtlinie 2009/48/EG sind Spielzeuge alle Produkte, die – ausschließlich oder nicht ausschließlich – dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren für den Gebrauch beim Spielen verwendet zu werden.

Das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg untersucht Spielzeug aus Papier und Pappe und legt dabei den Fokus auf die stoffliche Beschaffenheit.

Chlorpropanole

Die Chlorpropanole 3-Monochlorpropan-1,2-diol (3-MCPD) und 1,3-Dichlorpropan-2-ol (1,3-DCP) sind Nebenprodukte von Fabrikationshilfsstoffen und Veredelungsstoffen in der Papierindustrie. Sie können in Nassverfestigungsmitteln und in Leimen enthalten sein. 3-MCPD und insbesondere 1,3-DCP sind toxikologisch bedenklich und sollten von Kindern nicht aufgenommen werden. Die Aufnahme aus Spielzeugen erfolgt bei kleinen Kindern über das „In-den-Mund-Nehmen“ (Mouthing): Durch Speichel und mechanische Einwirkungen verstärkt, werden Substanzen aus dem Papier gelöst.

Die Empfehlung XXXVI „Papiere, Kartons und Pappen für den Lebensmittelkontakt“ des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) gibt einen Richtwert für 3-MCPD von 12 µg/L im Kaltwasserextrakt von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Papier vor. 1,3-DCP darf im Wasserextrakt nicht nachweisbar sein bei einer Nachweisgrenze von 2 µg/L. Für Spielzeug wie beispielsweise Bilderbücher aus Pappe gibt es bisher keine Richt- bzw. Grenzwerte.

Untersuchungsergebnisse

Im Jahr 2022 wurden im Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg 15 Proben verschiedener Bilderbücher und 16 Proben Puzzle für Kinder unter 3 Jahren im Rahmen eines Monitoring-Programmes auf Chlorpropanole untersucht. Bei drei Proben wurden teils stark erhöhte Migrationen von 3-MCPD bzw. 1,3-DCP festgestellt.

Dabei konnten bis zu 1.302 µg/L 1,3-DCP und 1.466 µg/L 3-MCPD im Kaltwasserextrakt (KWE) nachgewiesen werden. Zieht man die Richtwerte für Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Papier des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) heran, ergibt sich eine über 600-fache Überschreitung für 1,3-DCP und eine über 100-fache Überschreitung für 3-MCPD.

Veranlasst durch diese hohen Gehalte im KWE wurde eine gesundheitliche Bewertung des BfR angefordert. Mit zusätzlichen Migrationsdaten, die das Mouthing simulieren, kam das BfR zu dem Schluss, dass beim am höchsten belasteten Puzzle die Wahrscheinlichkeit für ein krebserzeugendes Risiko für Kinder bis 3 Jahren hoch ist. Das Puzzle sollte somit keinesfalls in den Mund von Kindern gelangen. Es ist fraglich, ob den Herstellern die Problematik überhaupt bekannt ist. Das BfR und LAVES werden deshalb zukünftig weiter darüber informieren.

Im Jahr 2020 wurden 13 Proben verschiedener Bilderbücher auf ihre Elementmigration und auf das Vorhandensein flüchtiger Bestandteile untersucht. Stofflich waren die Bilderbücher unauffällig. Lediglich bei einer Probe wurde das fehlende CE-Zeichen bemängelt. Durch das Anbringen des CE-Zeichens bestätigt der Hersteller, beziehungsweise der Importeur, dass das Spielzeug den europäischen Sicherheitsanforderungen entspricht – mehr dazu im Artikel Alles über Spielzeug – die wichtigsten Informationen und Tipps!


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