LAVES untersucht Spielzeug für Sandkiste, Strand und Wasser
Jetzt ist Sommer- und Urlaubszeit. Viele Familien verbringen die freie Zeit mit ihren Kindern gerne am Strand. Und was darf dann im Gepäck nicht fehlen, damit die Kinder den Sandstrand und das Meer so richtig genießen können? Natürlich Sandförmchen, Schaufel, Sieb und Co. Aber wie sieht es mit der Beschaffenheit dieser Bedarfsgegenstände aus?
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Rechtliche Grundlagen
Für die Überwachung von Spielzeug gelten das Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) und seit 2009 eine neue EU-Spielzeugrichtlinie, die die Sicherheit von Spielzeug regeln. In Deutschland erfolgte die Umsetzung dieser EU-Richtlinie in die Zweite Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (2. GPSGV). Spielwaren sind danach alle Erzeugnisse, die dazu gestaltet oder offensichtlich bestimmt sind, von Kindern im Alter bis 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden.
Kernstück der EU-Richtlinie sind die Sicherheitsanforderungen, die verhindern sollen, dass bei einer "bestimmungsgemäßen" oder vorherzusehenden Verwendung unter Berücksichtigung des üblichen Verhaltens von Kindern die Sicherheit oder Gesundheit von Benutzern oder Dritten gefährdet wird. Die Hersteller müssen also auch den vorhersehbaren Missbrauch berücksichtigen. Die wesentlichen Sicherheitsanforderungen werden in harmonisierten Europäischen Normen, die mit Bezug zur Richtlinie veröffentlicht werden, weiter präzisiert. Eine dieser Normen ist die DIN EN 71-3. Dieser Teil der Europäischen Norm legt Anforderungen und Prüfverfahren für die Abgabe von Metallen aus verschiedenen Spielzeugmaterialien fest.
Untersuchungsergebnisse des LAVES
Im Jahr 2013 sind 26 verschiedene Sandspielzeuge aus Kunststoff im Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des LAVES untersucht worden, dabei handelte es sich überwiegend um Spielzeuggarnituren, die aus mindestens 3 bis 4 Einzelteilen bestanden. Eine überhöhte Abgabe an Metallen wurde bei keiner Probe festgestellt. Alle 26 untersuchten Sandspielzeug-Proben aus Kunststoff erfüllten die rechtlichen Vorgaben bezüglich der Sicherheitsanforderungen für Spielwaren gemäß der 2.GPSGV i.V.m. der RL 2009/48/EG.
Sandspielzeug ist hauptsächlich für Kinder unter 36 Monaten bestimmt. Diesem Spielzeug kommt eine gesonderte Bedeutung zu, daher wurden die bunten Kunststoffproben auch auf mögliche Verletzungsgefahren wie z.B. durch scharfe Kanten oder Spitzen kontrolliert. Alle Proben erfüllten die mechanischen und physikalischen Eigenschaften, die in der DIN EN 71 Teil 1 gefordert sind. Ein ebenfalls positives Bild ergab die Überprüfung der Kennzeichnung der Sandspielzeugproben. Keines der Erzeugnisse wies eine fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnung auf.
Weitere Informationen des LAVES zum Thema Spielwaren: