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Für die Geschenksuche: Alles über Spielzeug – die wichtigsten Informationen und Tipps!

Roter Hintergrund, davor Plüschtiere mit Weihnachtsmützen in roten Geschenktüten   Bildrechte: © lusyaya – stock.adobe.com

Das passende Geschenk für Kinder zu finden, ist gar nicht so einfach. Bei Spielzeug steht jedoch fest: Es muss sicher sein. Doch wie muss es beschaffen sein? Und worauf ist beim Geschenkekauf zu achten, damit der Spaß an dem neuen Spielzeug lange anhält?

Was ist ein Spielzeug?

Nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch sind Spielzeuge „Bedarfsgegenstände“. Sie dienen der Unterhaltung und Belustigung, können aber auch einen belehrenden Charakter aufweisen. Zu den Spielwaren gehören Spiele aller Art wie zum Beispiel Puppen, Plüschtiere, Bauklötze, Malbücher, Buntstifte, Gesellschaftsspiele, Sportspiele oder Bastelmaterialien. Eine Altersbegrenzung sieht das Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz nicht vor.

Nach der europäischen Spielzeug-Richtlinie 2009/48/EG sind Spielzeuge alle Produkte, die – ausschließlich oder nicht ausschließlich – dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren für den Gebrauch beim Spielen verwendet zu werden.

Die Infografik zeigt einen blauen Hintergrund mit Spielzeug. Info: Spielzeug darf die Gesundheit von Kinder nicht schädigen, es dürfen keine giftigen, krebserregenden Stoffe bei der Herstellung verwendet werden, es muss altersgerecht sein.   Bildrechte: ©lithiumphoto - stock.adobe.com

Wie muss ein Spielzeug beschaffen sein?

Um den Schutz der Kinder vor Gefahren zu gewährleisten, muss Spielzeug sicher sein. Es muss so hergestellt und gestaltet sein, dass die Gesundheit der Kinder beim Gebrauch – insbesondere durch die mechanischen Eigenschaften, die stoffliche Zusammensetzung sowie den hygienischen Zustand – nicht geschädigt wird. Jede Gefahr von Verletzung oder Vergiftung durch den Kontakt mit dem Spielzeug (Verschlucken, Einatmen, Berührung mit der Haut, den Schleimhäuten oder den Augen) muss ausgeschlossen sein. Weiterhin müssen Gefahren, die durch die Verwendung von gefährlichen Stoffen – insbesondere von als karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch eingestuften Stoffen (CMR-Stoffen) –, allergenen Stoffen und bestimmten Metallen ausgeschlossen werden.

Zur Information und Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher muss es bestimmte Kennzeichnungselemente tragen. Auf dem Spielzeug oder seiner Verpackung sind anzugeben:

  • die CE-Kennzeichnung: Durch das Anbringen des CE-Zeichens bestätigt der Hersteller, beziehungsweise der Importeur, dass das Spielzeug den europäischen Sicherheitsanforderungen entspricht;
  • der Name: eingetragener Handelsname oder die eingetragene Marke und die Anschrift des Herstellers, seines Bevollmächtigten oder des Importeurs;
  • zur Identifizierung muss das Spielzeug eine Typen-, Chargen-, Modell- oder Seriennummer tragen;
  • eventuell eine Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache
  • das Mindest- und Höchstalter der Zielgruppe

Bei einigen Spielzeugarten sind außerdem Gefahrenhinweise und Gebrauchsvorschriften in deutscher Sprache verbindlich vorgeschrieben, beispielsweise bei Spielzeug, das nicht für Kleinkinder unter drei Jahren bestimmt ist.

Die Infografik zeigt einen gelben Hintergrund mit Spielzeug. Info: Spielzeug benötigt Kennzeichnung wie CE-Zeichen, Name des Herstellers oder Importeurs, Nummern wie Modellnummern, Gebrauchsanleitungen, Sicherheitsinformation, Angabe von Mindestalter   Bildrechte: ©lithiumphoto - stock.adobe.com

Was macht die amtliche Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung?

Das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) führt die Untersuchung von Spielzeug im Rahmen der Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung in Niedersachsen als Landesaufgabe durch.

Wesentliche Untersuchungen zur Überprüfung der Sicherheit von Spielzeug sind:

  • Prüfung auf Schwermetalle, die sich beim Verschlucken von Spielzeugmaterial durch Lutschen, Lecken, Knabbern oder Abbeißen im Magensaft lösen und zum gesundheitlichen Risiko werden können;
  • Prüfung von kunststoffhaltigen Spielzeugen auf Phthalate, deren Verwendung in Spielzeug aufgrund von hormoneller Wirkung für Kinder unter drei Jahren verboten ist;
  • Prüfung auf gesundheitlich bedenkliche chemische Stoffe wie zum Beispiel Azofarbstoffe, primäre aromatische Amine, Lösungsmittel, Konservierungsstoffe, Formaldehyd, polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die beim Spielen über Mund, Haut, Augenschleimhaut oder Lunge aufgenommen werden und dadurch ein gesundheitliches Risiko bewirken können.
Die Infografik zeigt einen rosa Hintergrund mit Spielzeug. Info: Sicheres Spielzeug kann man daran erkennen: GS-Zeichen, altersgerechtes Spielzeug, Verwendungsbeschränkungen und Warnhinweise beachten, auf stabile und solide Verarbeitung und Geruch achte   Bildrechte: ©lithiumphoto - stock.adobe.com

Woran kann ich sicheres Spielzeug erkennen? – Setzen Sie alle Sinne beim Spielzeugkauf ein!

  • Kaufen Sie bevorzugt Spielzeug mit dem freiwilligen GS-Zeichen („Geprüfte Sicherheit"). Um das Siegel zu erhalten, unterziehen sich die Unternehmen bei zertifizierten Prüfstellen freiwilligen Tests (beispielsweise Überprüfung der Strapazierfähigkeit). Mit dem Siegel wird bestätigt, dass die europäischen Sicherheitsnormen eingehalten werden.
  • Achten Sie beim Spielzeugkauf auf stabile und solide Verarbeitung sowie auf unangenehmen Geruch.
  • Wählen Sie das Spielzeug altersgerecht aus.
  • Bei Spielzeug für Kinder bis zu 14 Jahren müssen die CE-Kennzeichnung sowie Name und Anschrift des Herstellers beziehungsweise des Importeurs vorhanden sein.
  • Lesen Sie vor Gebrauch die Gebrauchsanweisung sorgfältig und erklären Sie gegebenenfalls dem Kind die Funktion des Spielzeugs.
  • Beachten Sie unbedingt Verwendungsbeschränkungen und spezielle Warnhinweise wie zum Beispiel „Nicht geeignet für Kinder unter drei Jahren. Enthält verschluckbare Kleinteile!".
  • Spielzeug für Kinder unter drei Jahren muss so groß sein, dass es nicht versehentlich verschluckt oder eingeatmet werden kann.
  • Denken Sie auch an das empfindliche Gehör von Kindern: Testen Sie tönendes, musikspielendes Spielzeug an Ihrem eigenen Ohr und verzichten Sie auf Spielzeug, das zu laut ist.
Auch nach dem Spielzeugkauf können Sie zuhause einige Dinge beachten:
  • Das Kind sollte beim Spielen beobachtet werden, insbesondere wenn es mit dem Spielzeug noch nicht vertraut ist, damit unsachgemäßer Gebrauch des Spielzeugs nicht zur Gefahr für die Gesundheit des Kindes wird.
  • Auch die Verpackung des Spielzeuges darf das Kind nicht gefährden: Plastikverpackungen können zum Ersticken führen, wenn Kinder sich diese über den Kopf stülpen.
  • Bei langen Seilen oder Kabeln kann es passieren, dass sich diese beim Spielen um den Hals schnüren – es besteht Strangulationsgefahr.
  • Secondhand-Spielzeug zu kaufen kann eine nachhaltige Alternative sein. Eventuell im Spielzeug enthaltene Lösungsmittel sind verdampft. Aber: Ältere Spielzeuge aus weichem Plastik können erhöhte Gehalte an Weichmachern enthalten.
  • Kaufen Sie möglichst waschbare Plüschtiere und waschen Sie diese vor dem ersten Spielen.
„Kinder sollten mehr spielen, als viele Kinder es heutzutage tun. Denn wenn man genügend spielt, solange man klein ist, dann trägt man Schätze mit sich herum, aus denen man später sein ganzes Leben schöpfen kann." (Astrid Lindgren)
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