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Freisetzung von Nickel aus Metallspielzeug

Nickel ist als Kontaktallergen bekannt und kann bei empfindlichen Personen eine Nickeldermatitis mit verschiedenen Symptomen, wie Juckreiz und Rötungen auslösen. Etwa 10 % aller Kinder sind gegenüber Nickel sensibilisiert.


Im Jahr 2012 wurden im Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des LAVES im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans die Nickellässigkeit von 49 Proben Metallspielzeug untersucht. Der überwiegende Anteil an untersuchten Metallspielzeugen enthielt kein Nickel.


Was wäre eine Kindheit ohne Spielzeug? Ziemlich langweilig. Damit der Spielfreude der Kleinen nichts im Wege steht und Eltern eine Sorge weniger haben, werden im Institut für Bedarfsgegenstände (IfB) Lüneburg des LAVES verschiedene Kinderspielzeuge auf ihre Sicherheit und Metalllässigkeit hin geprüft.


Nickel – Kontaktallergie

Nickel ist als Kontaktallergen bekannt und kann bei empfindlichen Personen eine Nickeldermatitis mit verschiedenen Symptomen, wie Juckreiz und Rötungen auslösen. Etwa 10 % aller Kinder sind gegenüber Nickel sensibilisiert. Es wird bei der Herstellung von verschiedenen Bedarfsgegenständen, wie Schmuck, Uhren, Konservendosen und bei Spielzeugen aus Metall verwendet. Aus diesem Grund existieren für Bedarfsgegenstände mit Hautkontakt Beschränkungen in Bezug auf die Nickellässigkeit, d.h. wie viel Nickel bei deren vorhersehbarer Verwendung aus dem Bedarfsgegenstand abgegeben werden darf, sofern dieser Nickel enthält.

Nach Auffassung des Bundesinstituts für Risikobewertung ist bei vielen Spielwaren ein längerer intensiver bzw. ein sich wiederholender kurzzeitiger Kontakt mit der Haut vorhersehbar. Ebenso ist auch ein Schleimhautkontakt nicht auszuschließen, da Kleinkinder ihr Spielzeug auch gern in den Mund nehmen.

Nach der neuen Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG, die 2011 in Kraft getreten ist und ab Juni 2013 in vollem Umfang gelten wird, gibt es für die Nickelabgabe solcher Produkte keinen Grenzwert. Demnach soll die für Körperkontaktmaterialien gültige Beschränkung (REACH-Verordnung, s. Anhang XVII) nach Auffassung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) auch auf entsprechende Spielwaren angewendet werden.


Untersuchungsergebnisse des LAVES

Um die Nickelexposition von Spielwaren im Vorfeld besser abschätzen zu können, untersuchten die Experten des IfB Lüneburg 2012 im Rahmen des Bundesweiten Überwachungsplans (Büp) die Nickellässigkeit von Metallspielzeugen. Dazu wurde eine entsprechende Auswahl aus dem Spielwarensortiment getroffen und untersucht. Für die Untersuchung wurden 49 Proben von den Kontrolleuren der Landkreise an das IfB Lüneburg gesendet. Analysiert wurden vor allem Metallspielzeugautos, aber auch Musikspielzeuge, Spieldosen, Brummkreisel, ein Spielzeuggeschirr und -besteck sowie ein Metallbaukasten.

Eine Überschreitung des zulässigen Grenzwertes für die Nickellässigkeit wurde erfreulicherweise nur bei einer von insgesamt 49 Proben festgestellt. Dabei handelte es sich um den Metallbaukasten, der aus verschiedenen vernickelten Einzelteilen bestand. Der überwiegende Anteil an untersuchten Metallspielzeugen enthielt kein Nickel.


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