Zahncreme – Frische im Mund!
LAVES überprüft die Kennzeichnung und stoffliche Zusammensetzung von Zahncreme
Das LAVES fühlt der Zahncreme genauer auf den Zahn und zwar mit der Frage: Was ist da eigentlich so drin? Jede Zahncreme ist natürlich ein bisschen unterschiedlich, aber ein paar Inhaltsstoffe haben die meisten Zahncremes gemeinsam.
Welche Wirkstoffe in Zahncreme?
Besonders der wichtige Wirkstoff Fluorid hilft, die Zähne zu stärken und somit die Bildung von Karies zu vermeiden. Die Putzkörper in der Zahncreme helfen bei der mechanischen Reinigung. Tenside erzeugen den Schaum. Zudem sorgen Bindemittel, Feuchthaltemittel und Konsistenzgeber dafür, dass die Zahnpasta auf der Bürste bleibt. Konservierungsmittel machen eine Zahncreme haltbar Aromaöle, Süßstoffe und Farbstoffe runden die Zahnpasta geschmacklich und optisch ab, so dass Verbraucherinnen und Verbraucher sich gerne die Zähne putzen.
Untersuchungen im LAVES
Im Institut für Bedarfsgegenstände (IfB) des LAVES werden Zahncremes und andere kosmetische Mittel zur Zahnpflege genauer unter die Lupe genommen – hierbei geht es jedoch eher um einzelne Inhaltsstoffe. Auf welche Stoffe genau untersucht wird, das hängt vom jeweiligen Produkt und Untersuchungsfokus ab.
Im Jahr 2022 und im laufenden Jahr 2023 wurden bisher 59 Proben Zahncreme untersucht.
Von diesen Zahncremes wurden 46 Proben auf mikrobielle Verunreinigungen untersucht – erfreulicherweise war hier keine der Proben auffällig.
Fluorid ist wohl der bekannteste Wirkstoff in Zahnpasta. Für ihn gibt es eine rechtlich vorgegebene Höchstmenge von 0,15 Prozent. Eine zu hohe Aufnahme an Fluorid kann auch unerwünschte Wirkungen hervorrufen. Es kann zu Zahnschmelzflecken an den Zähnen kommen, wenn während der Zahnentwicklung zu viel Fluorid aufgenommen wurde. Wenn über mehrere Jahre eine zu hohe Aufnahme vorliegt, kann es auch zu unerwünschten Einlagerungen von Fluorid in den Knochen kommen.Fast alle Proben wurden auf die Einhaltung der Höchstmenge für Fluorid untersucht. Auch hier gab es erfreulicherweise keine Auffälligkeiten.
Ebenso ergaben die Untersuchungen auf Konservierungsstoffe, Duft- und Farbstoffe, die bei vielen Produkten durchgeführt wurde, rein stofflich keinen Grund zur Beanstandung. Bei diesen Untersuchungen stehen zum Beispiel die Einhaltung von Höchstmengen bei den Konservierungsstoffen, der Einsatz verbotener Duftstoffe oder für den Verwendungszweck nicht zugelassener Farbstoffe im Vordergrund.
Bei drei Erzeugnissen wurde jedoch festgestellt, dass die Kennzeichnung nicht korrekt war: So fehlte bei einer Probe die Deklaration eines Konservierungsstoffes und bei einer anderen die Angabe eines Duftstoffes in der Bestandteilsliste. Bei einer weiteren Probe stimmte der eingesetzte Farbstoff nicht mit dem deklarierten Farbstoff überein.
Literatur
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