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„Mindestens haltbar bis“ – das gibt es auch für kosmetische Mittel

Kennzeichnung von kosmetischen Mitteln – was muss auf dem Etikett stehen und warum?


Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher schauen sich die Produkte, die sie kaufen möchten, immer genauer an – und das ist auch gut so! Denn genau so ist es vom europäischen und nationalen Gesetzgeber gewünscht. Hier wollen wir einmal die wichtigsten Kennzeichnungselemente beleuchten und etwas Klarheit in den Kennzeichnungsdschungel bringen.

Folgende Angaben müssen deutlich sichtbar, leicht lesbar und unverwischbar auf der Verpackung und dem Behältnis angebracht werden:

  • Wer ist der Hersteller beziehungsweise wer ist für das Produkt verantwortlich?
    Der Name und die Anschrift der verantwortlichen Person ermöglicht es Ihnen, den Hersteller beziehungsweise den verantwortlichen Inverkehrbringer mit Sitz in der EU zu kontaktieren.

  • Wo wurde das Produkt hergestellt?
    Für importierte Produkte ist die Information des Ursprungslandes vorgeschrieben (zum Beispiel „hergestellt/made in…“).

  • Wie viel ist drin?
    Der Nenninhalt (zum Beispiel 200 ml, 10 g, 2 Stück, …) soll Sie über die Menge des Inhaltes informieren. So können Sie auch Angebote besser vergleichen.

  • Wie lange ist das Produkt haltbar oder wie lange darf ich es nach dem Öffnen benutzen?
    Die Sicherheit des Produktes soll über den genannten Zeitraum gewährleistet sein. Wie genau die Angabe zu erfolgen hat, hängt von der Haltbarkeit des Produktes ab:
Sanduhr-Symbol Bildrechte: © Lubo Ivanko - stock.adobe.com
Sanduhr-Symbol




Kosmetische Mittel, deren Mindesthaltbarkeit maximal 30 Monate beträgt, müssen ein Mindesthaltbarkeitsdatum (Monat/Jahr) tragen, dem die Wörter „mindestens haltbar bis ... “ (wortwörtlich!) oder das Sanduhr-Symbol vorangestellt sind.

Symbol eines geöffneten Tiegels dargestellt, in dem der Zeitraum in Monaten und/oder Jahren aufgeführt ist Bildrechte: © FotoIdee - stock.adobe.com
Symbol eines geöffneten Tiegels
Bei kosmetischen Mitteln, deren Mindesthaltbarkeit mehr als 30 Monate beträgt, wird die Verwendungsdauer nach dem Öffnen angegeben. Diese wird durch das Symbol eines geöffneten Tiegels dargestellt, in dem der Zeitraum in Monaten und/oder Jahren aufgeführt ist.
  • Was ist zu beachten?
    Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Gebrauch beziehungsweise Warnhinweise sollen einen sicheren Gebrauch gewährleisten (zum Beispiel „Nicht in der Reichweite von Kindern aufbewahren“).

  • Charge
    Wie die Losnummer auf Lebensmitteln soll die Chargennummer bei Rückfragen, Reklamationen oder im Notfall helfen, das Produkt auf allen Stufen zurückzuverfolgen.

  • Wofür wird das Produkt eigentlich verwendet?
    Der Verwendungszweck muss angegeben werden, sofern er nicht aus der Aufmachung des Produktes hervorgeht, damit Sie wissen, wofür das Produkt verwendet wird.
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  • Was ist drin?
    Eine Liste der Bestandteile („Ingredients“) soll Sie – ähnlich wie die Zutatenliste auf Lebensmitteln – über die Inhaltsstoffe und mögliche Allergene informieren. Das vorangestellte Wort „Ingredients" ist dabei wortwörtlich vorgeschrieben. Auch die Angabe der Bestandteile ist festgelegt: Sie erfolgt nach einer international einheitlichen Nomenklatur (Bezeichnung) mit ihrer sogenannten INCI-Bezeichnung („International Nomenclature of Cosmetic Ingredients“). So soll die Information möglichst einheitlich und für jeden Verbraucher in der EU verständlich sein.
    • Sämtliche Bestandteile werden in absteigender Reihenfolge ihres Gewichts angegeben. Der Bestandteil, der also als erstes aufgeführt ist, ist auch am meisten enthalten. Aber Vorsicht: Bestandteile, die unter einem Prozent enthalten sind, werden in ungeordneter Reihenfolge angegeben. Das heißt der Bestandteil, der als letztes in der Liste erscheint, muss nicht automatisch der mit dem geringsten Anteil sein.
    • Die eingesetzten Riech- und Aromastoffe werden mit dem Begriff „Parfum“ oder „Aroma“ angegeben. Einzelne allergene Duftstoffe müssen zusätzlich deklariert werden, sofern sie in einer bestimmten Menge in dem Erzeugnis vorliegen (zum Beispiel Limonene, Linalool, …).
    • Farbstoffe können in beliebiger Reihenfolge am Ende der Liste der Bestandteile mit ihrer CI-Nummer (CI steht für Colour Index) angegeben werden (zum Beispiel CI 77891 für Titandioxid).
    • Eine Liste der in kosmetischen Mitteln enthaltenen Bestandteile mit den INCI-Bezeichnungen finden Sie im „Glossar (PDF, nicht barrierefrei)“ und in der CosIng-Datenbank.
Weitere Informationen:
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