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Kosmetische Mittel niedersächsischer Hersteller

LAVES untersucht kosmetische Mittel auf mikrobiologische Verunreinigungen, Konservierungsmittel und Duftstoffe


Naturseife auf Holzhintergrund Bildrechte: © ddukang - stock.adobe.com

Kosmetische Mittel sind Stoffe oder Gemische, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit den Teilen des menschlichen Körpers oder mit den Schleimhäuten der Mundhöhle in Berührung zu kommen, und zwar zu dem ausschließlichen oder überwiegenden Zweck, diese zu reinigen, zu parfümieren, ihr Aussehen zu verändern, sie zu schützen, sie in gutem Zustand zu halten oder den Körpergeruch zu beeinflussen.

In Niedersachsen sind zahlreiche herstellende Betriebe für kosmetische Mittel vertreten. Die niedersächsischen Hersteller reichen von kleinen Seifensiedern bis hin zu Unternehmen, die eine ganze Bandbreite an kosmetischen Mitteln herstellen. Auch Produkte, deren Herstellung nicht unbedingt in Niedersachsen erfolgt, bei denen aber die sogenannte verantwortliche Person in unserem Bundesland sitzt, wurden beprobt.

Das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des LAVES hat im Jahr 2023 verschiedene Projekte zur Untersuchung kosmetischer Mittel niedersächsischer Hersteller durchgeführt.

Für jedes kosmetische Mittel muss es nach der europäischen Kosmetikverordnung VO (EG) 1223/2009 eine verantwortliche Person geben. Das kann der Hersteller, ein Importeur und in manchen Fällen auch ein Händler sein. Die verantwortliche Person hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anforderungen der VO (EG) 1223/2009 eingehalten werden.

Untersuchungsergebnisse des LAVES

Das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des LAVES hat im Jahr 2023 in verschiedenden Projekten insgesamt 82 Produkte kosmetische Mittel niedersächsischer Hersteller untersucht.

Dabei variierte die Art der untersuchten Proben stark – so war von der Seife, über Zahncreme, Deodorants, Duschgel, Cremes und Sonnenmilch bis hin zu Haarfärbemitteln alles dabei.

Standardmäßig werden die Produkte beispielsweise auf mikrobiologische Verunreinigungen, Konservierungsmittel und Duftstoffe untersucht. Darüber hinaus ergeben sich aber je nach Auslobung oder Art des Erzeugnisses noch weitere Untersuchungsparameter, wie zum Beispiel eine Untersuchung auf UV-Filter bei Sonnenschutzmitteln.

Beanstandet wurde mit 26 Proben (circa 32 Prozent) eine vergleichsweise hohe Anzahl an Produkten. Die Gründe hierfür sind sehr unterschiedlich: Zwei Erzeugnisse mussten wegen des verbotenen Duftstoffes Lilial und eines wegen des verbotenen Phthalats Diethylhexylphthalat (DEHP) bemängelt werden. In einem Sonnenschutzmittel konnte der Stoff Methyl-N-Methylanthranilat nachgewiesen werden, der für solche Erzeugnisse nicht verwendet werden darf; bei diesem Stoff handelt es sich um einen Duftstoff, der phototoxisch ist. Das bedeutet, dass der Stoff unter Einfluss von Sonnenlicht schädliche Wirkungen entfalten kann.

Auffällig war bei den Untersuchungen auch, dass die Meldung im Notifizierungsportal für kosmetische Mittel (CPNP) bei circa elf Prozent der Proben nicht oder fehlerhaft erfolgt war. Hinweise zu den Verpflichtungen der verantwortlichen Person wurden ähnlich häufig (bei circa zehn Prozent) ausgesprochen.

Weiterhin konnten bei insgesamt sieben Produkten irreführende Angaben (beispielsweise fehlende Angabe von Stoffen in der Bestandteilsliste, fehlerhafte Angabe von Warnhinweisen oder fehlerhafte Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums) festgestellt werden – entweder auf dem Erzeugnis selbst oder im Onlineshop der verantwortlichen Person. Dabei gab es beispielsweise irreführende Angaben zu Bestandteilen, die in einem Erzeugnis enthalten sein sollten, es aber nicht waren (zum Beispiel Vitamin E, Honig), zu bestimmten Eigenschaften eines Produkts (zum Beispiel pH-Wert, Unbedenklichkeit) oder aber zu Stoffen, die nicht in dem kosmetischen Mittel enthalten sein sollten (zum Beispiel aggressive Chemikalien, Allergene). 20 Erzeugnisse wiesen Kennzeichnungsmängel auf.

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