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Kinderparfüms – kindgerechte Kosmetik?

LAVES untersucht Kinderparfüm auf allergene Duftstoffe und deren Kennzeichnung sowie weitere spezifische Inhaltsstoffe


Kinderparfüms Bildrechte: © LAVES
Kinderparfüms

Im Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des LAVES wurde Kinderparfüm untersucht. Im Fokus standen die Untersuchungen auf allergene Duftstoffe und deren Kennzeichnung sowie weitere spezifische Inhaltsstoffe.

Die Welt der Düfte auch für die Kleinen! Kinderparfüms sind oftmals besonders bunt und besonders intensiv duftend, um sie für Kinder ansprechend zu machen. Diese sind neben Drogerien auch in Spielwarenläden, großen Warenhäusern oder Geschenkartikelgeschäften erhältlich. Gerade Kinder sind jedoch aufgrund ihrer dünneren und durchlässigeren Haut besonders empfindlich gegenüber kosmetischen Inhaltsstoffen. Daher werden insbesondere kosmetische Mittel für Kinder regelmäßig überprüft.

Untersuchungsergebnisse des LAVES

Insgesamt acht Proben Kinderparfüm wurden am Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des LAVES in den Jahren 2021 und 2022 untersucht. Hierbei handelte es sich um acht verschiedene Erzeugnisse von sieben Herstellern.

Die stoffliche Beschaffenheit aller Erzeugnisse entsprach den rechtlichen Vorgaben. Drei Erzeugnisse wurden aufgrund der fehlenden Angabe allergener Duftstoffe bemängelt.

Die weitere Kennzeichnung der Produkte erfüllte die rechtlichen Anforderungen.

Allergene Duftstoffe

Der wissenschaftliche Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ der Europäischen Komission stuft insgesamt 54 einzelne Duftstoffe und 28 Naturextrakte (ätherische Öle) als anerkannte Kontaktallergene für den Menschen ein.

Diese sogenannten „allergenen Duftstoffe“ dürfen in kosmetischen Mitteln enthalten sein, müssen jedoch ab einer bestimmten Menge im Rahmen der Liste der Bestandteile mit ihrer jeweiligen INCI-Bezeichnung (INCI = International Nomenclature of Cosmetic Ingredients) einzeln benannt werden. Alle anderen zugelassenen Duftstoffe brauchen lediglich mit der Bezeichnung „Aroma“, „Parfüm“, oder „Parfum“ in der Bestandteilsliste angegeben werden.

Für ausführlichere Informationen zur Kennzeichnung von Duftstoffen empfehlen wir die Website des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Kennzeichnung von Duftstoffen

Was beim Kauf von Kinderparfüm beachtet werden sollte

Eltern sollten beim Kauf von Kinderparfüm darauf achten, dass in der Bestandteilsliste so wenig allergene Duftstoffe wie möglich aufgeführt sind.

Eine bedenkenswerte Alternative ist sicherlich, Kinderparfüms ganz zu umgehen und die Welt der Düfte den Erwachsenen zu überlassen.

Unter dem Bundesportal www.verwaltung.bund.de des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) können Verbraucherinnen und Verbraucher unerwünschte Wirkungen von Kosmetik per Smartphone an die Bundesbehörde melden.

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