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Das kannst Du Dir abschminken!

Fan-, Theater- und Karnevalsschminke oder das tägliche Make-up für die Arbeit: Alle, die zu dekorativer Kosmetik greifen, müssen sich auch Gedanken machen, wie die Schminke ohne Rückstände wieder abgewaschen werden kann. Die Lösung: Make-up-Entferner. Sie sollen die Spuren der letzten Feier zuverlässig beseitigen und die täglichen Make-up-Reste auf der Haut entfernen. Hierfür hat die Kosmetikindustrie eine Vielzahl von Produkten anzubieten. Es gibt sie in verschiedenen Variationen: als Tücher oder Pads, als Waschgel, als Reinigungsmilch, wässrige Lösungen oder 2-Phasen-Präparate.

Anwendungsbereiche

Im Wesentlichen werden zwei Anwendungsbereiche zur Entfernung von wasserlöslichem oder wasserfestem Make-up unterschieden. Entferner für wasserfestes Make-up sind meist ölhaltig, wodurch zwei Phasen entstehen oder sie basieren auf der sogenannten Mizellen-Technologie. Diese Mizellen-Wasser enthalten spezielle Inhaltsstoffe, die die Schmutzpartikel wie ein Magnet anziehen, umhüllen und von der Haut abtragen sollen. Entferner für wasserlösliches Make-up hingegen sind in der Regel wasserbasiert.

Ob wasserfest oder wasserlöslich: Make-up-Reste sollten nicht länger als notwendig auf der Haut verbleiben und nach Gebrauch gründlich entfernt werden, da sie die Poren verstopfen und die Haut austrocknen und damit den Hautzustand negativ beeinflussen können.

Untersuchungen des LAVES

Der Fokus wurde bei der Untersuchung der Make-up-Entferner auf die in der EU‑Kosmetikverordnung (VO (EG) Nr. 1223/2009) geregelten Stoffe gelegt, unter anderem auf Konservierungsstoffe, Duftstoffe und Farbstoffe. Aber auch die mikrobiologische Beschaffenheit wurde überprüft, da die meisten Produkte speziell auch auf der sensiblen Augenpartie angewendet werden können. Darüber hinaus umfasste die Bewertung auch die Kennzeichnung und spezielle Auslobungen zu gegebenenfalls enthaltenen Pflegestoffen.

Das LAVES-Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg hat 2017 im Rahmen eines Projekts 27 Make-up-Entferner untersucht.

Eine der untersuchten Proben wurde aufgrund eines verbotenen Konservierungsstoffes bemängelt, eine weitere aufgrund mangelhafter Kennzeichnung.

Erfreulicherweise wies keines der untersuchten Produkte Auffälligkeiten bezüglich der mikrobiologischen Beschaffenheit auf.


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