Bodylotion und Körperbutter – eine extra Portion Pflege für die trockene Haut
LAVES untersucht Körpermilch und Co. auf Konservierungs- und Duftstoffe und deren Kennzeichnung sowie die mikrobiologische Qualität
Der Winter hält Einzug und mit den kühlen Temperaturen kommt auch die Saison der trockenen Haut. Bei Kälte sinkt die Hauttemperatur und somit die Geschmeidigkeit der Haut. Deswegen braucht die Haut jetzt eventuell eine extra Portion Pflege, um Jucken, Rötungen oder Risse zu vermeiden.
Die Kälteeinwirkung macht sich meist zuallererst an den Händen und im Gesicht bemerkbar. Aber auch der restliche Körper ist betroffen, weswegen gerne Produkte wie Körperlotion (Bodylotion) und Körperbutter zum Einsatz kommen.
Untersuchungsergebnisse des LAVES
Im Jahr 2022 wurden im Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg des LAVES insgesamt 37 Proben Bodylotion und Körperbutter zur Körperpflege unter die Lupe genommen.
Untersucht wurde bei den Produkten dabei in der Regel die mikrobiologische Belastung, der Einsatz von Konservierungs- und Duftstoffen und gegebenfalls Farbstoffen. Diese Stoffe unterliegen bestimmten Beschränkungen wie zum Beispiel Höchstmengen, Einschränkungen auf spezifische Verwendungszwecke oder Einsatzverboten.
Und was wären kosmetische Mittel ohne Auslobungen? So waren auch bei einer Vielzahl der untersuchten Proben diverse Auslobungen angegeben. Im LAVES wurden so beispielsweise Werbeaussagen zu Harnstoff, Glycerin, Vitamin E, Panthenol oder dem pH-Wert überprüft.
Erfreulicherweise mussten weder in Hinblick auf die stoffliche Zusammensetzung noch hinsichtlich der Kennzeichnung Erzeugnisse bemängelt werden.
Tipps für den richtigen Umgang mit kosmetischen Mitteln
Enthält ein nicht ausreichend konserviertes Produkt genügend Wasser und Nährstoffe, vermehren sich die Mikroorganismen im feuchtwarmen Badezimmer besonders gut.
Aufbewahrt werden die Produkte am besten an einem trockenen, vor Licht geschützten und kühlen Ort. Die Temperatur im Kühlschrank ist für die meisten Erzeugnisse jedoch zu niedrig, da zum Beispiel bei Cremes und Lotionen eine Trennung von Wasser und Fett auftreten.
Damit kosmetische Mittel nicht durch den Benutzer selbst verunreinigt werden, sollte insbesondere bei der Entnahme des Produktes auf Sauberkeit geachtet werden. Hier bietet sich die Benutzung eines Spatels oder eines Wattestäbchens an. Dies gilt vor allem für Erzeugnisse, die nicht konserviert sind. Der Verbraucher sollte das Mindesthaltbarkeitsdatum beziehungsweise die angegebene Verwendungsdauer nach dem Öffnen beachten.
Kosmetika, deren Geruch, Aussehen oder Konsistenz verändert erscheinen, sollten nicht mehr benutzt werden.
Unter dem Bundesportal www.verwaltung.bund.de des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) können Verbraucherinnen und Verbraucher unerwünschte Wirkungen von Kosmetik per Smartphone an die Bundesbehörde melden.