Wie unbedenklich sind Backformen?
Untersuchungen des Instituts für Bedarfsgegenstände Lüneburg
Der Gugelhupf gelingt in der glasierten Keramikform, für die frischen Plätzchen sind die Ausstecher aus Metall optimal und die Apfel-Zimt-Muffins gleiten leicht aus den Förmchen mit Anti-Haftbeschichtung heraus. Backformen gibt es aus verschiedensten Materialien und alle müssen für den Kontakt mit Lebensmitteln geeignet sein.
Damit dem sicheren Genuss nichts im Wege steht, untersucht das LAVES-Institut für Bedarfsgegenstände in Lüneburg Backformen aller Art auf ihre unbedenkliche Benutzung hin.
Nach der EU-Bedarfsgegenstände-Verordnung (VO (EG) 1935/2004) müssen alle Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt nach Guter Herstellungspraxis hergestellt werden. Das heißt: Gegenstände dürfen bei normaler und vorhersehbarer Verwendung keine Bestandteile auf ein Lebensmittel abgeben, die ein bestimmtes Maß übersteigen (beispielsweise Höchstmengen an Elementen). Die Untersuchungen können sich bei Backutensilien unterschiedlich gestalten, da es bei Backformen zum Beispiel unterschiedliche Oberflächenmaterialien geben kann – wie Königskuchen- oder Gugelhupfformen mit und ohne Beschichtung oder Muffinformen mit keramischer oder Antihaftbeschichtung. Bei Antihaftbeschichtungen kann es sich um PTFE (Polytetrafluorethylen) oder anderes silicatisches Material handeln, welches auf Siliziumdioxid basiert.Untersuchungshergang
Keramische Oberflächen werden – wie Tassen und Teller aus Keramik auch – mit Essigsäure befüllt und 24 Stunden stehengelassen. Anschließend werden die gewonnenen Lösungen geprüft: Mit geeigneten Verfahren wird geschaut, ob aus der Oberfläche Elemente in Lösung gegangen sind und ob diese die gesetzlichen Vorgaben einhalten.
Bei Materialien, die Kontakt zu Lebensmitteln haben, bestimmt die Beschaffenheit oder Art des Materials die rechtliche Einstufung sowie auch die Prüfart des Materials. Metallische Oberflächen werden beispielsweise auf eine andere Art geprüft als keramische Oberflächen: Formen aus Metall können mit künstlichem Leitungswasser oder auch 0,5 Prozent Citronensäure und unter Anwendung von Temperatur geprüft werden. Aber auch hier wird schließlich geschaut, ob Bestandteile in Lösung gegangen sind.
Neben Elementen, die in Lösung gehen können, wird mit bloßem Auge geschaut, ob eine vorhandene Beschichtung dem derzeitigen Stand der Technik entspricht. Eine Beschichtung sollte demnach so aufgebracht worden sein, dass sie unter vorgesehenen Nutzungsbedingungen (ohne mechanische Einwirkung) der Prüfung standhält und keine Ablösungserscheinungen zeigt.
Darüber hinaus werden die gesetzlichen Kennzeichnungselemente überprüft. Dazu gehören die Adressdaten des Herstellers, wenn das Produkt in den Handel kommt. Bei Backgeschirr kann unter Umständen ein Hinweis für eine sichere und sachgemäße Verwendung vonnöten sein. Derartige Hinweise können sich zum Beispiel auf eine Temperatur beziehen, die beim Verwenden nicht überschritten werden sollte.
Untersuchungsergebnisse des LAVES
Im Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg (IfB) wurden im Jahr 2024 20 Keksausstecher aus Metall auf Ihre Elementlässigkeit und Kennzeichnung überprüft. Alle Proben waren in Ordnung.
Auch Backformen wurden untersucht. Von den zehn Proben waren sechs antihaftbeschichtet und vier emailliert. Für antihaftbeschichtete Proben sind keine Richtwerte festgelegt. Hier wird überprüft, ob die Beschichtungen nach der Migrationsuntersuchung unauffälig sind. Bei einer der sechs Proben konnten Verfärbungen in der Beschichtung festgestellt werden. Dies führte zu einem Hinweis für die einsendende Behörde.
Von den vier emaillierten Backformen war bei einer Probe die Schicht am Rand abgeplatzt. Bei einer weiteren Probe wurde eine Bläschenbildung in der Beschichtung festgestellt. Dies führte in beiden Fällen zu einem Hinweis für die einsendende Behörde.
Im Jahr 2022 wurden 38 Backformen aller Art auf ihre Qualität und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben geprüft. Darunter waren Königs-, Kasten-, Spring- und Gugelhopfformen. Alle Proben waren in Ordnung und es wurden weder stoffliche noch Kennzeichnungsmängel ermittelt.
Auch im Jahr 2019 hat das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg Kuchenformen aller Art auf ihre Qualität und die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben geprüft. In dem Projekt wurden 16 Gugelhupf-, Muffin- und Springformen untersucht. In Bezug auf die Kennzeichnung erfüllten alle Prüfgegenstände die Vorgaben.
Bei zwei Formen mit Antihaftbeschichtung trat der oben beschriebene Fall ein, dass sich die Beschichtung ablöste und sie die Prüfung nicht bestanden. In diesen Fällen können entsprechend Bestandteile des Beschichtungsmaterials auf Lebensmittel übergehen. Dies gilt es zu vermeiden. Wie bei den Ergebnissen 2019 ist dies jedoch gesundheitlich unbedenklich.
Bei allen untersuchten Proben waren die Kennzeichnungselemente wie in den gesetzlichen Anforderungen vorhanden.
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