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Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt

Was sind Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt?


Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt sind Gegenstände des täglichen Bedarfs, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen können. Die Produkte bestehen aus verschiedenen Materialien wie Kunststoff, Keramik, Glas, Metall, Papier und Pappe, Textilien oder Holz/Kork. Sie werden bei der Lagerung und beim Transport verwendet, beim Herstellen und Verpacken und nicht zuletzt auch beim Verzehr von Lebensmitteln.
Beispiele sind:

  • Lagerung und Transport: unter anderem Vorratsdosen, Brotkasten, Gefrierbeutel, Flaschen für verschiedene Getränke, aber auch Silos für die Lagerung von Mehl, Tankwagen für Milch, Wein-/Bierfässer
  • Zubereiten und Behandeln von Lebensmitteln: unter anderem Töpfe, Pfannen, Kochlöffel, Fleischwolf, Kaffee- und Gewürzmühle, Kaffee- und Teefilter
  • Verpacken von Lebensmitteln: unter anderem Frischhalte-/Aluminiumfolie, Brötchentüten, Jutesäcke, Einwickelpapier, Konservendosen, Twist-off Verschlüsse
  • Verzehr von Lebensmitteln: unter anderem Besteck, Trinkgläser, Teller, Tassen, Pappen für Würstchen, Grillschalen

Auf was wird untersucht?

Bei allen Produkten ist der direkte Kontakt mit Lebensmitteln vorhersehbar oder beabsichtigt. Daher müssen die Ausgangsmaterialien so beschaffen sein, dass keine oder nur geringe Mengen an gesundheitlich bedenklichen Stoffen in Lebensmittel übergehen. Lebensmittel sollen ebenfalls keine unerwünschten Beeinträchtigungen in Geschmack und Geruch erfahren. Außerdem soll der Verbraucher durch Kennzeichnung, Werbung oder Aufmachung nicht getäuscht werden.

Seit 2004 sind mit der Verordnung über Materialien und Gegenstände, die dazu bestimmt sind, mit Lebensmitteln in Berührung zu kommen (VO (EG)1935/2004) die Anforderungen an Bedarfsgegenstände mit Lebensmittelkontakt europaweit einheitlich geregelt. Für viele Stoffe sind in speziellen Rechtsgrundlagen Höchstmengen festgelegt, die in ein Lebensmittel übergehen dürfen. Im Lüneburger Institut für Bedarfsgegenstände wird sowohl die Einhaltung dieser Höchstmengen überprüft als auch auf sogenannte nicht absichtlich zugesetzte Stoffe (NIAS = non intentionally additional substances) untersucht. Kennzeichnungselemente wie zum Beispiel Herstellerangaben und gegebenenfalls erforderliche Anwendungshinweise für den Verbraucher werden ebenfalls geprüft.

Ausschnitt aus dem Untersuchungsspektrum:

  • Bleiabgabe am Trinkrand von Keramiktassen
  • Überprüfung der Angabe „Edelstahl“ durch Bestimmung der Metallzusammensetzung
  • Übergang von Weichmachern in Kunststoffartikeln durch Migration in Lebensmittelsimulanzlösungen und Untersuchung des Migrates
  • Überprüfung von SML (spezifisches Migrationslimit) und OML (Gesamtmigrationslimit) bei Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Kunststoff
  • Paraffingehalt bei Einwickelpapier für fettige Lebensmittel
  • Farbechtheit und Farbstoffe von bunten Servietten und bunt eingefärbtem Einwickelpapier
  • sensorische Eignungsprüfung
Bedarfsgegenstände mit LM-Kontakt Bildrechte: © oksix - Fotolia.com
Backformen aus Keramik Bildrechte: PhotoSG - stock.adobe.com
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