Sensorische Prüfung: Trinkflaschen, Eiswürfelbehältnisse und Trinkhalme im Fokus
Die Untersuchungen wurden aufgrund zahlreicher Verbraucherbeschwerden in den vergangenen Jahren zu abweichenden Geruchs- beziehungsweise Geschmackseigenschaften bei verschiedenen Lebensmittelkontaktmaterialien - insbesondere bei Trinkflaschen, Eiswürfel- sowie Aufbewahrungsbehältern - durchgeführt. Vor allem Gegenstände aus Silikonen können aufgrund der chemischen Zusammensetzung herstellungsbedingt mit Fremdgerüchen belastet sein. Zusätzlich können diese Materialien Fremdgerüche sehr stark annehmen - zum Beispiel bei der Lagerung in Verkaufsräumen neben intensiv riechenden Produkten wie Reinigungsmitteln (selbst in einer Umverpackung). Dies kann dann zur Beeinträchtigung von Geruch und Geschmack eines Lebensmittels bei Kontakt mit diesem Lebensmittelbedarfsgegenstand führen.
Die Prüfung erfolgte nach einem genormten Verfahren: Die Lebensmittelbedarfsgegenstände werden mit einem Prüflebensmittel (zum Beispiel Wasser) befüllt und anschließend so lange stehengelassen, wie es im vorhersehbaren Alltagsgebrauch auch passieren würde. Anschließend wird durch speziell geschulte Fachleute das Prüflebensmittel sensorisch auf Abweichungen in Geruch und Geschmack untersucht.
Insgesamt wurden 40 Proben, davon 18 aus Niedersachsen und 22 im Rahmen der Norddeutschen Kooperation, der sensorischen Prüfung unterzogen. 16 Proben - darunter Eiswürfelbehältnisse aus Silikon sowie Trink- oder Sportflaschen aus Silikon oder anderen Kunststoffen - wurden aufgrund des abweichenden Geschmacks des Prüflebensmittels beanstandet.